Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

In Kraft seit 24. Mai 2025
Up-to-date

§ 1

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht auf der Vorschulstufe an Volksschulen (Schulstufe 0) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings Anlage 1
2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen Anlage 2
3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen Anlage 3
4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings Anlage 4
5. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen (9. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings Anlage 5
6. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen) Anlage 6
7. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten) Anlage 7
8. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen Anlage 8
9. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen Anlage 9
10. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen Anlage 10
11. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen Anlage 11
12. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen Anlage 12
13. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen Anlage 13
14. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) Anlage 14
15. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) Anlage 15
16. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) Anlage 16
17. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) Anlage 17
18. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung Anlage 18

§ 2

Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannten Lehrpläne wurde seitens der Katholischen Kirche folgende Festlegung getroffen:

1. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 571/2003 und BGBl. II Nr. 284/2014) tritt hinsichtlich aller Schulstufen der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (5. bis 8. Stufe) mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 an die Stelle der

a) in der Verordnung BGBl. II Nr. 134/2000 im fünften Teil und

b) in der Verordnung BGBl. Nr. 88/1985 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000 im fünften Teil für die 1. bis 4. Klasse

bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht,

2. Anlage 2 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen den Lehrplan für Sonderformen]) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich des I. Jahrganges mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht,

3. Anlage 3 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen den Lehrplan für Kollegs]) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2003, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2004 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in den Anlagen 2 und 3 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht,

4. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Verordnung BGBl. Nr. 430/1976 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. Nr. 181/1987 im Abschnitt II Unterabschnitt B lit. a bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht,

5. Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) jeweils in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004, Anlage 6 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 7 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 8 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) und Anlage 9 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen) treten hinsichtlich der 1. Klasse bzw. des 1. Semesters mit 1. September 2004, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2005 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre klassen- bzw. semesterweise aufsteigend an die Stelle der in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht.

6. Anlage 2 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen]), Anlage 3 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten]), Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 6 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 7 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 8 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) und Anlage 9 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen), jeweils in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 284/2014 und 296/2016, treten hinsichtlich der 1. Klasse bzw. des I. Jahrganges bzw. des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge bzw. Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangs- bzw. semesterweise aufsteigend an die Stelle der in den Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 571/2003 und BGBl. II Nr. 283/2004 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht.

7. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 431/2016 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in Anlage 4 bekannt gemachten Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen.

8. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 111/2017 tritt mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014 in Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen.

9. Anlage 1a (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II 375/2021 tritt hinsichtlich der 1. Klasse der Mittelschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule mit Wirksamkeit vom 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Klasse der Mittelschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule mit Wirksamkeit vom 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend an die Stelle an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 111/2017 bekanntgemachten Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen).

10. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II 375/2021 wird hinsichtlich der 1. Klasse der Volksschule mit Wirksamkeit vom 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse der Volksschule mit Wirksamkeit vom 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend bekannt gemacht.

11. Anlage 10 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 376/2022 wird mit Wirksamkeit von 1. September 2022 bekannt gemacht.

12. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 47/2023 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 375/2021 in der Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht.

13. Anlage 1a (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 47/2023 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klassen mit 1. September 2023 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2024 an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 375/2021 in der Anlage 1a bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht.

14. Anlage 11 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 183/2023 wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 bekannt gemacht.

„15. Anlage 12 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 253/2023 wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 bekannt gemacht.

16. Anlage 13 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung) und Anlage 14 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 39/2024 werden bekannt gemacht.

17. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht auf der Vorschulstufe an Volksschulen (Schulstufe 0) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings), Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) hinsichtlich der 1. bis 3. und der 5. bis 8. Schulstufe und Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen (9. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 92/2025 werden mit Wirksamkeit von 1. September 2025 bekannt gemacht. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 92/2025 wird hinsichtlich der 4. Schulstufe mit Wirksamkeit von 1. September 2026 bekannt gemacht.

§ 3

§ 3. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschulen und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 220/2014, wird wie folgt geändert:

In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Volksschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) lautet der die Volksschuloberstufe betreffende Abschnitt:

„Volksschuloberstufe

§ 3

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 134/2000 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003.“

§ 4

§ 4. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert:

1. In den Anlagen A1 (Lehrplan der Handelsakademie), A2 (Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie) und A3 (Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien) wird jeweils in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage A1B (Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige) wird in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In den Anlagen A4 (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien) und A4B (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige) wird jeweils in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.

§ 5

§ 5. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:

1. In den Anlagen 2 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe), 3 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement), 4 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) und 5 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) lautet jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a:

„a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.“

2. In Anlage 6 (Lehrplan des Kollegs für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.

§ 6

§ 6. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2011, wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten) Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt .

§ 7

§ 7. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 326/2011, wird wie folgt geändert:

1. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2 . In den Anlagen 3.7 (Lehrplan des Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik) und 3.8 (Lehrplan des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt .

§ 8

§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 331/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2009, wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze, Schulautonome Lehrplanbestimmungen und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

§ 9

§ 9. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 1A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den vierjährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage 1B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtgegenstände an den dreijährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In Anlage 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), Anlage 1D (Hotelfachschule) und Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt .

§ 10

§ 10. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen, BGBl. II Nr. 256/2008, idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Meisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Werkmeisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In Anlage C (Lehrplan der Bauhandwerkerschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.“ ersetzt.

§ 11

§ 11. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert:

In Anlage B1 (Lehrplan der Handelsschule) wird in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

§ 12

§ 12. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 (Lehrplan der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

§ 13

§ 13. Die Bekanntmachung der Verordnung über die Lehrpläne der Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 154/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 198/2006, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage A (Lehrplan der Haushaltungsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Haushaltungsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage B (Lehrplan der Hauswirtschaftsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Hauswirtschaftsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

§ 14

§ 14. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, BGBl. II Nr. 145/1998 idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:

In der Anlage (Fachschule für Sozialberufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

§ 15

§ 15. Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, idF BGBl. II Nr. 170/2011, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage 2 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen mit Betriebspraktikum) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In Anlage 3 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den kunstgewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Anlage 2

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VOLKSSCHULEN

Anl. 2

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Anl. 2

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Anl. 2

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.

Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben:

Fokus: Religiöse Sprache und Symbole

Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.

Fokus: Philosophieren und Theologisieren

Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.

Fokus: Actio und Contemplatio

Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.

Fokus: Beziehung und Resonanz

Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Anl. 2

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Anl. 2

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 2

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 2

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 2

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Wahrnehmen und beschreiben religiös bedeutsamer Phänomene (Perzeption)

Verstehen und deuten religiös bedeutsamer Sprache und Glaubenszeugnisse (Kognition)

Gestalten und handeln in religiösen und ethischen Fragen (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen von Überzeugungen mit religiösen Argumenten und im Dialog (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden - begründete (Nicht-)Teilhabe an religiöser und gesellschaftlicher Praxis (Partizipation)

Primarstufe

Anl. 2

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Anl. 2

1. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 2

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich in ihrer Einmaligkeit als von Gott geliebt 8 wahrnehmen und sich und ihre Lebenswelt beschreiben.

können verschiedene Ausdrucks- und Kommunikationsformen wahrnehmen und anwenden. 10

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können ihre Fragen und Gedanken über Gott und die Welt zum Ausdruck bringen 11 und sich mit biblischen Gottesvorstellungen auseinandersetzen.

Anwendungsbereiche

Welt- und Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler 5

Selbstoffenbarung Gottes: Jahwe

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 2

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können über Begegnungen von Menschen mit Jesus erzählen.

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen zentrale Feste im Kirchenjahr und können deren Inhalte gestalterisch zum Ausdruck bringen.

Anwendungsbereiche

Advent- und Weihnachtszeit – die Kindheitsgeschichte nach Lukas

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen die Symbole und Zeichenhandlungen der Taufe und können das Fest beschreiben.

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 2

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Spuren des Christlichen in der Umgebung wahrnehmen und religiöse Motive deuten.

Anwendungsbereiche

Heilige Räume, heilige Zeiten, heilige Menschen

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können erkennen, dass Gemeinschaft in Verschiedenheit gelebt wird und können zu einem guten Miteinander beitragen. 5

2. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 2

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Leben und Feiern in Gemeinschaft als Kraftquelle entdecken und mitgestalten. 3, 5

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Vielfalt und Widersprüchlichkeit des Lebens wahrnehmen und zum Ausdruck bringen. 7

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 2

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen biblische Erzählungen von Gottes Verheißungen und können sie für das eigene Leben deuten.

Anwendungsbereiche

Ruf und Segen Gottes – Abraham, Sara, Hagar

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen biblische Erzählungen von Jesu Mahlgemeinschaften und können diese mit eigenen Erfahrungen in Verbindung bringen.

Anwendungsbereiche

Sakrament: Eucharistie

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen zentrale Feste im Kirchenjahr und können deren Inhalte gestalterisch zum Ausdruck bringen.

Anwendungsbereiche

Umkehr und Versöhnung

Neubeginn in der Fastenzeit und Osterzeit

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich mit unterschiedlichen Gebetsformen auseinandersetzen und eigene zum Ausdruck bringen. 10

Anwendungsbereiche

Das Vater Unser

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 2

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Bild- und Symbolsprache wahrnehmen und ihre Bedeutung für Menschen reflektieren. 6

Anwendungsbereiche

Religiöse Sprachkompetenz: Symbole und Rituale 10

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Anl. 2

Die Schülerinnen und Schüler

können die kulturelle, soziale und religiöse Vielfalt im Lebensumfeld wahrnehmen und über eigene Erfahrungen erzählen. 5

3. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 2

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können eigene Bedürfnisse und Bedürfnisse der Mitmenschen erkennen und reflektieren. 2, 9

Anwendungsbereiche

Das Liebesgebot Jesu (Mk 12,28-34)

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Kränkungen, Ungerechtigkeiten und Schuld wahrnehmen und von Möglichkeiten der Versöhnung erzählen. 7, 3

Anwendungsbereiche

Versöhnung anhand biblischer Beispiele

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich über die existenziellen Fragen nach dem Woher, Wozu, Wohin des Lebens austauschen. 1

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 2

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen biblische Erzählungen von Gottes Rettung und können sie für das eigene Leben deuten.

Anwendungsbereiche

Die Josefserzählung (Gen 37-50 in Auswahl)

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Jesu Wirken auf dem Hintergrund der damaligen Lebenssituation beschreiben.

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: Heilungs- und Wundererzählungen 10

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen den biblischen Hintergrund von zentralen Festen im Kirchenjahr und können ihre Bedeutung erschließen.

Anwendungsbereiche

Karwoche – Osterfest

Die Schülerinnen und Schüler

kennen und gestalten Gebete aus Bibel, Tradition und Liturgie. 10

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 2

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können anhand von Beispielen die Wirkung von Sprache erforschen und bewerten. 10

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz und religiöse Sprachkompetenz: Sprache in Medien 6 , Bibel und Liturgie 10

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Elemente jüdischen Lebens und Glaubens beschreiben. 5

können zu Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit in der Welt Stellung beziehen und Handlungsmöglichkeiten im Sinne Jesu benennen. 7, 13

Anwendungsbereiche

Die Werke der Barmherzigkeit (Mt 25,31-40)

4. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 2

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich mit gemeinschaftsfördernden Werten auseinandersetzen und ihre Bedeutung in unterschiedlichen Lebenssituationen reflektieren. 7

Anwendungsbereiche

Die Goldene Regel (Mt 7,12) 5

Der Dekalog (Ex 20,2-17) 7

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Welt als Gottes Schöpfung deuten und kennen Möglichkeiten für verantwortungsbewusstes Handeln. 11

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Leidsituationen benennen und Hoffnungsgeschichten erzählen. 13

Anwendungsbereiche

Die Exoduserzählung in Auswahl

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Bedeutsames und Heiliges in ihrem Leben entdecken und darüber erzählen.

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 2

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen biblische Schöpfungstexte und können sie mit naturwissenschaftlichen Aussagen in Beziehung setzen. 10

können Würdetitel Jesu verstehen und sich mit seiner Botschaft vom Reich Gottes auseinandersetzen.

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: Gleichnisse, Seligpreisungen (Mt 5,1-12) 10

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen den biblischen Hintergrund von zentralen Festen im Kirchenjahr und können ihre Bedeutung erschließen.

Anwendungsbereiche

Das Pfingstfest – das Wirken des Heiligen Geistes

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 2

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich mit der Sprache der Kunst als Ausdruck für das Heilige auseinandersetzen.

Anwendungsbereiche

Religiöse Motive in Geschichte und Gegenwart 6

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Elemente muslimischen Lebens und Glaubens beschreiben und die monotheistischen Religionen zueinander in Beziehung setzen. 5

Anwendungsbereiche

Haltungen für ein gelingendes interreligiöses Miteinander 7, 5

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen Ausdrucksformen des Glaubens in den Konfessionen und Religionen und können diese beschreiben. 5

1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung
4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung
7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik
10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Anlage 3

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN MITTELSCHULEN UND AN DER UNTERSTUFE ALLGEMEINBILDENDER HÖHERER SCHULEN

Anl. 3

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Anl. 3

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Anl. 3

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.

Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben:

Fokus: Religiöse Sprache und Symbole

Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.

Fokus: Philosophieren und Theologisieren

Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.

Fokus: Actio und Contemplatio

Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.

Fokus: Beziehung und Resonanz

Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Anl. 3

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Anl. 3

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 3

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 3

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 3

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Wahrnehmen und beschreiben religiös bedeutsamer Phänomene (Perzeption)

Verstehen und deuten religiös bedeutsamer Sprache und Glaubenszeugnisse (Kognition)

Gestalten und handeln in religiösen und ethischen Fragen (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen von Überzeugungen mit religiösen Argumenten und im Dialog (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden - begründete (Nicht-)Teilhabe an religiöser und gesellschaftlicher Praxis (Partizipation)

Sekundarstufe I

Anl. 3

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Anl. 3

1. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 3

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich in ihrer gottgeschenkten Einzigartigkeit wahrnehmen und wissen um die Bedeutung von (Selbst-) Vertrauen für ein gelingendes (Zusammen-) Leben. 1, 9

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können für sie bedeutsame Fragen diskutieren und über existentielle Lebensfragen philosophieren und theologisieren. 1, 10

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 3

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

verfügen über erweiterte Grundkenntnisse zur Bibel und können sie als inspiriertes Zeugnis des Dialogs Gottes mit den Menschen deuten.

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: die biblischen Schriften und ihre Entstehung 10

Zeugnisse der Lebensrelevanz der Bibel

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Leben und Handeln Jesu in Grundlinien beschreiben und als Basis christlichen Glaubens kommunizieren.

Anwendungsbereiche

Historischer Jesus – Christus des Glaubens

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen Reichtum und Vielfalt spiritueller und liturgischer Ausdrucksformen und können sie in ihrer Bedeutung nachvollziehen und gestalten. 10

können Taufe und Eucharistie als Ausdruck der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft verstehen.

Anwendungsbereiche

Das Glaubensbekenntnis

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 3

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können das Kirchenjahr mit seinen Festen als Rhythmus des Lebens verstehen und mitgestalten.

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Gemeinsames und Unterscheidendes, Verbindendes und Trennendes von Konfessionen und Religionen benennen und sich damit respektvoll auseinandersetzen. 5

2. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 3

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich in ihrer Interaktion mit der Mitwelt differenziert wahrnehmen und zu einem wertschätzenden Kommunizieren beitragen. 6

Anwendungsbereiche

Kommunikationsformen 6

Konflikt- und Streitkultur 3

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können vielfältige Formen von Liebe unterscheiden und sich mit der eigenen Geschlechtlichkeit auseinandersetzen. 8, 9

Anwendungsbereiche

Eros - Agape / Caritas

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler...

können leidvolle Erfahrungen zum Ausdruck bringen und (christliche) Wege des Umgangs mit menschlicher Begrenztheit aufzeigen.

Anwendungsbereiche

Angenommen-Sein in Erfahrungen von Trennung, Verlust, Misserfolg und Krankheit 1, 3

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können (strukturelle) Schuld wahrnehmen, (eigenes) schuldhaftes Verhalten erkennen und sich mit Möglichkeiten der Vergebung auseinandersetzen. 7

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 3

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

verfügen über vertiefte Grundkenntnisse zum Alten Testament und zur Vielfalt der biblischen Sprachwelt. 10

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: literarische Gattungen in der Bibel 10

Geschichte des Volkes Israel im Überblick

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Gottesvorstellungen aus Bibel und christlicher Tradition beschreiben und sie mit der eigenen Gottesvorstellung in Verbindung bringen.

Anwendungsbereiche

Trinität – Gott in Beziehung

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Symbole deuten und entwerfen 6 und die Sakramente als Zeichen für die Nähe Gottes beschreiben.

Anwendungsbereiche

Religiöse Sprachkompetenz: Symbolsprache und Metaphern 10

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 3

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können christliche Motive in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und sakrale Räume in ihrer Bedeutung für Menschen erschließen. 6

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Grundzüge des Judentums beschreiben und die Nähe des Christentums zum Judentum darlegen. 5

3. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 3

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können sich als Teil der Schöpfung wahrnehmen und wissen zu ihrem Erhalt beizutragen. 11, 13

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Frage nach dem Woher anhand biblischer Schöpfungsvorstellungen und naturwissenschaftlicher Konzepte bearbeiten und deren Vereinbarkeit argumentativ darlegen.

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: mythologische Sprache, Weltbilder 10

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Sehnsucht nach einem „Leben in Fülle“ zur Sprache bringen und vielfältige Sinnangebote bewerten.

Anwendungsbereiche

Selbstentfaltung und Abhängigkeiten 3, 13

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 3

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Reich-Gottes-Botschaft erläutern und vom befreienden Handeln Gottes erzählen.

Anwendungsbereiche

Reich Gottes-Gleichnisse

Exoduserfahrungen in Geschichte und Gegenwart 7

Der Dekalog 7

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen christliche Grundlagen des Zusammenlebens und können Ideen für ein gelingendes demokratisches Miteinander entwickeln. 7

Anwendungsbereiche

Gottes- und Nächstenliebe

Feindesliebe

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Bedeutung des Sonntags für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft wahrnehmen und reflektieren. 1, 13

können die Anfänge der Kirche und ihre Strukturen beschreiben und Einblick in das Leben der Orts- und Weltkirche geben.

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 3

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Nutzung von Medien und deren Potential reflektieren. 3, 6

Anwendungsbereiche

Religiosität in virtuellen Welten und Social Media 6

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Grundzüge des Islam beschreiben und ausgehend von ihrem Wissen und ihren Erfahrungen Beiträge zu einem respektvollen Miteinander gestalten. 5

4. Klasse:

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Anl. 3

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Bedeutung eines Einsatzes für ein gerechtes Zusammenleben erkennen und konkrete Handlungsoptionen entwickeln. 7, 13

Anwendungsbereiche

(Biblische) Propheten und Prophetinnen

Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit 8, 11

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können das Verhältnis von geltenden Normen und persönlichen Gewissensentscheidungen analysieren und anhand von Beispielen diskutieren. 7

Anwendungsbereiche

Bildung des eigenen Gewissens

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Perspektiven für ihr Leben entwickeln und Zukunftspläne entwerfen. 1, 2

können die über den Tod hinausgehende christliche Hoffnung beschreiben.

Anwendungsbereiche

Biblisch-hermeneutische Kompetenz: eschatologische Bilder 10

Erlösungsglaube

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Anl. 3

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen reflektieren.

können das vielfältige Wirken des Heiligen Geistes entdecken und charakterisieren.

Anwendungsbereiche

Biblische Symbolik für den Geist Gottes

Vielfalt der Charismen 1

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können die Firmung als Befähigung und Beauftragung zum Mitwirken an den Grundvollzügen der Kirche erläutern.

Anwendungsbereiche

Verkündigung – Liturgie – Diakonie – Gemeinschaft

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Anl. 3

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

können Kunst als Möglichkeit religiöser Weltdeutung verstehen und ihr eigenes kreatives Potential entfalten. 6

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

kennen Charakteristika asiatischer Glaubenstraditionen und können diese mit dem christlichen Glaubensverständnis vergleichen. 5

können lebensförderliche und lebensfeindliche Aspekte in Religionen und Weltanschauungen benennen und beurteilen. 3, 7

1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung
4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung
7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik
10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Anlage 6

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN (AUSGENOMMEN BILDUNGSANSTALTEN UND SONDERFORMEN)

Präambel

Anl. 6

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2003 entspricht. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 6

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 6

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 6

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts in der BHS

Anl. 6

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext des integrativen Ansatzes beider Aspekte, wie er das berufsbildende höhere Schulwesen kennzeichnet, versteht sich der Religionsunterricht mit seinen Beiträgen zu Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Damit bietet sich der Religionsunterricht für eine Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an, zB bei Projekten und Projektarbeiten.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Berufsbildung erfahren die vielfältigen Schlüsselqualifikationen eine religiös-ethische Verankerung bzw. Vertiefung. Es werden individuelle berufsbezogene Werthaltungen gefördert und Aspekte des Gemeinwohls und des menschlichen Maßes systematisch eingebracht. So werden Selbstverständlichkeiten in Wirtschaft und Technik auf ihre Ambivalenzen hin reflektiert.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 6

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Seine THEMENBEREICHE (unter dem Jahrgang fett gedruckt) sind verbindliche Unterrichtsinhalte. Die Einzelthemen (unter den Themenbereichen) sind in Hinblick auf die zugeordneten KOMPETENZEN (siehe Punkt 3.) zu verstehen. Aus den EINZELTHEMEN kann ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 6

Diese umfassen ua. die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Selbsttätigkeit

der geschichtlichen Dimension der Themen

des Gender-Aspekts

der Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen

des Erfahrungsbezugs

der Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit

der Berufsbezogenheit

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 6

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Korrelationsdidaktik

des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

der Ökumene

des interreligiösen Dialogs

der Spiritualität

der religiösen Entwicklung

des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

des biblischen Lernens

des Lernens durch religiöse Übungen

3. Kompetenzen

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen

Anl. 6

I. Jahrgang

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

Anl. 6

RINGEN UM IDENTITÄT

Was mir Halt gibt Kompetenz 2, Kompetenz 6

Lebensbedeutsame Werte Kompetenz 1, Kompetenz 2

Veränderungen an Leib und Psyche Kompetenz 2

Woher komme ich? Wer bin ich? Wohin gehe ich? Kompetenz 1, Kompetenz 2

ALLTAGS-, GRUND- UND GRENZERFAHRUNGEN

Anl. 6

Erfolgs-, Gemeinschafts-, Friedens- und Zufriedenheitserfahrungen, ... Kompetenz 1

Lieben und geliebt werden Kompetenz 3

Trennungs-, Verlusterfahrungen, ... Kompetenz 1

Umgang mit Leid und Tod Kompetenz 1

MITEINANDER LEBEN – VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Anl. 6

Leben in sozialen Bezügen Kompetenz 3

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie Kompetenz 3

Verantwortung für mich und die Mitmenschen Kompetenz 2, Kompetenz 4

Koinonia – Gemeinschaft leben Kompetenz 8

Gewalterfahrungen, Konflikte und Konfliktbewältigung Kompetenz 3

PHÄNOMEN RELIGION

Anl. 6

Das Leben stellt Fragen Kompetenz 9

Glaube Kompetenz 9

Erscheinungsformen des Religiösen (Heilige Zeichen, Orte, Zeiten, ...) Kompetenz 9

Okkulte Phänomene und Praktiken Kompetenz 9

Natur als religiöses Phänomen Kompetenz 6, Kompetenz 9

GOTT – GOTTESBILDER – GOTTSUCHE

Anl. 6

Monotheismus Kompetenz 7, Kompetenz 9

Vielfalt der biblischen Gottesbilder Kompetenz 7

Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 2

Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2, Kompetenz 7

Gott und das Leid Kompetenz 2

LEBEN FEIERN – ALLTAG UNTERBRECHEN

Anl. 6

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche Kompetenz 8, Kompetenz 9

Freizeit gestalten Kompetenz 2

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen Kompetenz 8

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste Kompetenz 2, Kompetenz 8

Wallfahrten Kompetenz 8

VIELFALT CHRISTLICHER SPIRITUALITÄT

Anl. 6

Gebet Kompetenz 8

Hl. Schrift: Erfahrungen und Zugänge Kompetenz 7, Kompetenz 8

Musik und weitere künstlerische Ausdrucksformen Kompetenz 8

Christusdarstellungen Kompetenz 7, Kompetenz 8

Stille Kompetenz 8

Meditation Kompetenz 8

WELT UND SCHÖPFUNG

Anl. 6

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht Kompetenz 6

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer Kompetenz 6

Die Verletzlichkeit der Schöpfung Kompetenz 6

Tiere als Mitgeschöpfe Kompetenz 6

Genussfähigkeit und Suchtverhalten Kompetenz 6

LEBEN NACH DEM TOD

Anl. 6

Jenseitsvorstellungen Kompetenz 1, Kompetenz 9

Himmel, Hölle und ihre Bilder Kompetenz 1

II. Jahrgang

3. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

LEBENSSITUATION JUGENDLICHER

Anl. 6

Trends, Szenen, Jugendkulturen Kompetenz 2

Verwirklichung eigener Vorstellungen – Möglichkeiten und Grenzen Kompetenz 2, Kompetenz 6

Zwischen Konformismus und Nonkonformismus Kompetenz 2, Kompetenz 3

FREIHEIT – BINDUNG – ABHÄNGIGKEIT

Anl. 6

Freiheit zum Ja und Nein Kompetenz 2

Freiheit von anderen und durch andere Kompetenz 3

Meine Freiheit, die anderer und die gemeinsame Freiheit Kompetenz 3

Missachtung, Missbrauch und Verlust der Freiheit Kompetenz 2, Kompetenz 3

ZUGÄNGE DES MENSCHEN ZU GOTT

Anl. 6

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte Kompetenz 7

Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments Kompetenz 7, Kompetenz 9

Das Judentum als erste abrahamitische Religion Kompetenz 7, Kompetenz 9

BIBLISCHE BOTSCHAFT – JESUS CHRISTUS

Anl. 6

Basiswissen Bibel: Evangelien Kompetenz 7

Jesus der Christus Kompetenz 7, Kompetenz 8

Grundzüge biblischer Ethik (alt- und neutestamentliche Spezifika) Kompetenz 4, Kompetenz 7

Von Jesus zur zweiten abrahamitischen Religion Kompetenz 7, Kompetenz 8

WELT- UND LEBENSDEUTUNGEN IN DEN RELIGIÖSEN SONDERGEMEINSCHAFTEN

Anl. 6

Anspruch, Menschenbild, Strukturen, Gefahren Kompetenz 9

4. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

SYMBOLE UND RITUALE

Anl. 6

Symbole der Lebenssituation Jugendlicher Kompetenz 2

Christliche Symbole in unserer Lebenswelt Kompetenz 8

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt (Sport, Werbung, Medien, Technik, Wirtschaft, ...) Kompetenz 8

Rituale und ihre Funktionen Kompetenz 8

Initiationsriten, Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie Kompetenz 2

GELINGENDES LEBEN

Anl. 6

Glückserfahrungen, Glücksvorstellungen Kompetenz 2

Be- und Entschleunigung, Leistungsdruck Kompetenz 2

Leben mit Behinderungen Kompetenz 1, Kompetenz 2, Kompetenz 3, Kompetenz 6

Sinnfrage – Sinnverlust – Sinnlosigkeit (Krisen, Suizid) Kompetenz 1

Vorbild Jesu Kompetenz 7

LEBEN IN ENTSCHEIDUNGEN

Anl. 6

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit Kompetenz 4

Klärung der Begriffe: gut und böse, Ethik und Moral, Gewissen und Verantwortung Kompetenz 3

VIELFALT VON BEZIEHUNGEN

Anl. 6

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren, Entwicklungen von Beziehungen Kompetenz 3

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft Kompetenz 2

Auf dem Weg zur Intimität (Geschlechtlichkeit) Kompetenz 6

III. Jahrgang

5. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

MENSCHENWÜRDE – MENSCHENRECHTE – MENSCHENPFLICHTEN

Anl. 6

Historische Entwicklung Kompetenz 4

Biblische Bezüge Kompetenz 4

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Kompetenz 4, Kompetenz 9

Universalitätsanspruch Kompetenz 4

Weltethos Kompetenz 4, Kompetenz 9

Menschenrechtsverletzungen – Einsatz für die Menschenrechte Kompetenz 4

ANFANG UND ENDE MENSCHLICHEN LEBENS

Anl. 6

Verantwortung für das ungeborene Leben Kompetenz 4, Kompetenz 6

Humangenetik Kompetenz 6

Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod Kompetenz 1

Menschenwürdiges Sterben Kompetenz 1

BASISWISSEN BIBEL

Anl. 6

Orientierung in der biblischen Bibliothek Kompetenz 7

Eckdaten biblischer Geschichte Kompetenz 7

Literarische Gattungen Kompetenz 7

Neutestamentliche Briefliteratur Kompetenz 7

ANGESPROCHEN VON GOTTES LIEBE

Anl. 6

Zuspruchs-Erfahrungen in der Bibel, in der Geschichte und im eigenen Leben Kompetenz 3

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort Kompetenz 3, Kompetenz 4

Dekalog Kompetenz 3, Kompetenz 4

Bergpredigt Kompetenz 3, Kompetenz 4, Kompetenz 7

Die Abba-Beziehung Jesu Kompetenz 2, Kompetenz 7

AKTUELLE FRAGEN ANGEWANDTER ETHIK

Anl. 6

Sehen – Urteilen – Handeln Kompetenz 4

Ethische Argumentationsweisen (deontologisch, teleologisch, utilitaristisch, ...) Kompetenz 4

Biotechnik, Medien, Datenschutz, ... Kompetenz 6

6. Semester:

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

UMGANG MIT (KIRCHEN-)GESCHICHTE

Anl. 6

Meilensteine der Kirchengeschichte Kompetenz 8

Gegenwart braucht Vergangenheit und Zukunft Kompetenz 8

Zwischen Sünde und Heiligkeit Kompetenz 8

Kirche hat Geschichte – Kirche macht Geschichte Kompetenz 8

GNADENERFAHRUNGEN IN EINER „GNADENLOSEN“ WELT

Anl. 6

Sich beschenken lassen können Kompetenz 6

Verzeihung Kompetenz 1

Versöhnung Kompetenz 3

Sakrament der Krankensalbung Kompetenz 1, Kompetenz 2

Auferstehung im Leben Kompetenz 1

Feste Kompetenz 6

ZUGÄNGE DES MENSCHEN ZU GOTT

Anl. 6

Islam als dritte abrahamitische Religion Kompetenz 9

TECHNIK UND MACHBARKEIT

Anl. 6

Prägung des Bewusstseins und der Gesellschaft durch Technik Kompetenz 5

Souveränität und Abhängigkeit Kompetenz 5

Problemfelder: Informationstechnologie, Gentechnik, ... Kompetenz 5

IV. Jahrgang

7. Semester:

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

WIRTSCHAFT IM DIENST DES LEBENS

Anl. 6

Lebensökonomie versus Geldökonomie – Mensch als Mittel und/oder Zweck der Wirtschaft Kompetenz 9

Wirtschaftsmodelle, Globalisierung und (alternative) Wirtschaftsformen Kompetenz 9

Konsum/Konsumismus Kompetenz 9

Rolle des Geldes (Tauschmittel, Fetisch, Mammon, ...) Kompetenz 9

Kirche als Wirtschaftsfaktor und/oder Kommerzialisierung von Religion Kompetenz 5

GRUNDPRINZIPIEN DER SOZIALETHIK

Anl. 6

Unterschied zwischen Individual- und Sozialethik Kompetenz 5

Personprinzip versus Kapitalismus Kompetenz 5

Solidaritäts- und Gemeinwohlprinzip versus Liberalismus Kompetenz 5

Subsidiaritätsprinzip versus Zentralismus Kompetenz 5

SOZIALE GERECHTIGKEIT

Anl. 6

Gerechtigkeitsaspekte (ausgleichend, zuteilend, Tausch-, Beteiligungs-, Verfahrensgerechtigkeit) Kompetenz 5

Institutionen und Gruppierungen im Einsatz für Gerechtigkeit Kompetenz 5

Armuts- und Reichtumsvermehrung Kompetenz 5

Katholische Soziallehre Kompetenz 5, Kompetenz 8

Option für die Armen Kompetenz 5

KULTUR ALS SCHÖPFERISCHE LEBENSÄUSSERUNG

Anl. 6

Kunst und Religion Kompetenz 8

Lebensförderliche und lebenshinderliche Weltgestaltung Kompetenz 6

Kulturprägende Wirkungen des Christusereignisses Kompetenz 8

Jesus in verschiedenen Kunstgattungen Kompetenz 8

PROPHETISCHES REDEN – PROPHETISCHE ZEICHEN – PROPHETISCHES HANDELN

Anl. 6

Zivilcourage in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kirche Kompetenz 7

Basiswissen Bibel: Prophetenbücher Kompetenz 7

Aktualität biblischer Sozialkritik, kirchliche Selbstanwendung Kompetenz 7

Religiös motivierter Widerstand Kompetenz 7

8. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

SHALOM GOTTES

Anl. 6

Impulse für den Frieden – Beiträge der Religionen Kompetenz 3, Kompetenz 9

Konstruktive und destruktive Formen der Aggression Kompetenz 3

Der/die/das Fremde Kompetenz 3

Gewalt und Krieg Kompetenz 3

Friede und Friedenserziehung Kompetenz 3

ALS MANN UND FRAU GESCHAFFEN

Anl. 6

Frau sein, Mann sein Kompetenz 2, Kompetenz 6

Zueinander, Miteinander, Gegeneinander (Frauenfeindlichkeit, Marginalisierung, Diskriminierung) Kompetenz 6, Kompetenz 8

Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen Kompetenz 2, Kompetenz 6

Ehe und Familie (pro und contra, einst und heute, Sakrament, Eherecht, verantwortete Elternschaft) Kompetenz 2, Kompetenz 3

ERFAHRUNGEN UND UMGANG MIT SCHEITERN, SCHULD UND DEM BÖSEN

Anl. 6

Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde Kompetenz 1

Formen und Fehlformen des Umgangs mit Scheitern und Schuld Kompetenz 1

Das Phänomen des Bösen Kompetenz 2, Kompetenz 9

Verheißene Erlösung im Glauben, Sakrament der Versöhnung Kompetenz 1, Kompetenz 2

LEBENSFORMEN UND GOTTSUCHE

Anl. 6

Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2

Reich Gottes (Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches) Kompetenz 2, Kompetenz 4

Radikale Lebens- und Gottsuche Kompetenz 2

Geschäft mit existenziellen Sehnsüchten Kompetenz 8

V. Jahrgang

9. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

ENTWICKLUNG UND ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT

Anl. 6

Selbstannahme, Selbstverwirklichung und Beziehungsfähigkeit Kompetenz 2, Kompetenz 3

Herz – Über-Ich – Gewissen: Normen, Bildung, Konflikte Kompetenz 4

Stufen des religiösen Urteils Kompetenz 4

Religiöse Erziehung – Kindertaufe Kompetenz 2, Kompetenz 3

Werden und Wandel des persönlichen Gottesbildes Kompetenz 2

Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 1, Kompetenz 2

WELT- UND LEBENSDEUTUNGEN

Anl. 6

Biblische Schöpfungstexte und außerbiblische Ursprungsmythen Kompetenz 6, Kompetenz 9

Adamah – adam, als Frau und Mann Ebenbild Gottes Kompetenz 6

Naturwissenschaft und Schöpfungsglaube Kompetenz 6

Weltanschauungen und Ideologien Kompetenz 9

Ethische Systeme und Entwürfe Kompetenz 4, Kompetenz 9

RELIGION – RELIGIONEN

Anl. 6

Hinduismus, Buddhismus, Konfuzianismus, Daoismus, ... Kompetenz 9

Religionen im Dialog Kompetenz 9

Erscheinungsformen des Atheismus Kompetenz 9

Religionskritik Kompetenz 9

RELIGION – STAAT – GESELLSCHAFT

Anl. 6

Politische Dimensionen von Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9

Verhältnis von Religion und Staat in verschiedenen Religionen Kompetenz 9

Christentum und Politik – Grundsätzliche Modelle Kompetenz 5, Kompetenz 9

Privatisierung von Religion versus prophetische Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9

KIRCHE

Anl. 6

Erfahrungen mit Kirche Kompetenz 5, Kompetenz 8

Vielfalt an Kirchenbildern Kompetenz 5, Kompetenz 8

Christliche Kirchen – Ökumene Kompetenz 8

Weltkirche und Pluralismus Kompetenz 8

Ecclesia semper reformanda – Heiliger Geist als Lebensprinzip Kompetenz 2, Kompetenz 8

Martyria, Diakonia, Leiturgia – bekennen, dienen, feiern Kompetenz 8

10. Semester

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)

Anl. 6

Die Schülerinnen und Schüler

können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)

können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)

können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)

sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)

können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)

können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)

können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)

können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)

können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)

Lehrstoff

FRAU – MACHT – KIRCHE

Anl. 6

Biblische Texte und ihre Rezeptionsgeschichte Kompetenz 7

Feminismus, feministische Theologie Kompetenz 8

Kirchliche Ämter für Männer und Frauen, Weihesakrament Kompetenz 2, Kompetenz 8

Maria und Formen der Marienverehrung Kompetenz 7, Kompetenz 8

ARBEIT UND BERUF

Anl. 6

Sinn menschlicher Arbeit Kompetenz 1, Kompetenz 5, Kompetenz 6

Beruf und Berufung Kompetenz 5

Arbeitslosigkeit Kompetenz 1, Kompetenz 5

Berufsethik Kompetenz 5

GOTTES GEGENWART IM LEBEN

Anl. 6

Verständnisebenen der Wirklichkeit (Mythos, Wahrheit, Symbole, Realität – Virtualität) Kompetenz 2

Wirkungsgeschichte der Bibel Kompetenz 7

Sakramente Kompetenz 2

Theodizee Kompetenz 1, Kompetenz 9

Tod und Auferstehung Kompetenz 1

Persönliches Gebet, Meditation und Psalmen Kompetenz 1, Kompetenz 6, Kompetenz 7, Kompetenz 8

Anlage 7

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN (AUSGENOMMEN KOLLEGS UND SONDERFORMEN DER BILDUNGSANSTALTEN)

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 7

Siehe Anlage 6 Z 1.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 7

Die in Anlage 6 Z 2 angeführten didaktischen Grundsätze gelten sinngemäß und in analoger Interpretation. Diese sind auf die Situation von Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls Studierenden, unter Einbeziehung der verschiedenen Arbeitsweisen der Erwachsenenbildung anzuwenden.

An berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige soll auch die Familiensituation der Studierenden, die zum Teil selbst schon Eltern sind, Beachtung finden.

3. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen

Anl. 7

Es gelten die in Anlage 6 Z 3 und 4 angeführten Kompetenzen, Themenbereiche und an den Kompetenzen orientierten Einzelthemen.

Die Themenbereiche sind in Schulen für Berufstätige sowie in Sonderformen, in denen Religion nicht im Ausmaß von fünf Jahren unterrichtet wird, in einer der Schulart und der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Anlage 8

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSSCHULEN

1. Bildungs- und Lehraufgabe:

Anl. 8

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 8

„Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ (§ 2 Schulorganisationsgesetz)

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen des Menschen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichtes

Anl. 8

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Der Religionsunterricht trägt bei, dass die Schülerinnen und Schüler

sich selbst besser verstehen,

die Beziehungen, in denen sie leben, deutlicher wahrnehmen,

sich in der Kultur und Gesellschaft zurechtfinden,

sich auf die Wurzeln des christlichen Glaubens besinnen,

Toleranz gegenüber Neuem und Fremdem entwickeln,

ihren Glauben gemeinsam mit anderen leben und feiern.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichtes für die Gesellschaft

Anl. 8

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft leistet einen Beitrag zur Bildung von Identität, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben ermutigt und befähigt zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichtes an Berufsschulen

Anl. 8

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Berufsschule. Religiöse Bildung ist Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.

Der Religionsunterricht an Berufsschulen steht im Schnittpunkt verschiedener Interessen von Kirche, Gesellschaft und Wirtschaft. Voraussetzung für einen lebensnahen Religionsunterricht ist die angemessene Berücksichtigung der genannten Interessen. Das erfordert die verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Rahmenbedingungen, unter denen der Religionsunterricht an Berufsschulen stattfindet, sind sehr unterschiedlich: Es gibt ihn als Frei- oder Pflichtgegenstand, in Lehrgangs- oder Jahresklassen und mit verschiedenem Ausmaß an Jahresstunden.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der religiöse Erfahrungen ermöglicht, sowie Gemeinschaft und Solidarität fördert.

In Zusammenarbeit mit den anderen Fächern leistet der Religionsunterricht über die religiöse Bildung hinaus seinen Beitrag

zur Persönlichkeitsbildung,

zur Gemeinschaftsbildung,

zur beruflichen Bildung,

zur Allgemeinbildung.

Damit will er zu einem gelungenen und sinnvollen Leben hinführen.

2. Didaktische Grundsätze:

Anl. 8

Da die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an Berufsschulen sehr unterschiedlich sind, versteht sich dieser Lehrplan als Minimallehrplan. Er schreibt pro Lehrgang beziehungsweise Schuljahr zwei Kompetenzen verbindlich vor, an denen sich die Auswahl der Themen und die Formulierung der Teilkompetenzen orientieren. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie besondere Fähigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer sind bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist für vier Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre konzipiert. In Schulformen, in denen Religion nicht in diesem Ausmaß unterrichtet wird, sind die Kompetenzen in einer der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Aufbauend auf den bereits besuchten Religionsunterricht und bedingt durch das mitunter sehr geringe Stundenausmaß wird das Prinzip des exemplarischen Lernens ausdrücklich betont.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 8

Als Unterrichtsgegenstand der Berufsschule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:

Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Gesundheitserziehung

Lese- und Sprecherziehung

Medienerziehung

Sexualerziehung

Erziehung zu Konfliktfähigkeit

Friedenserziehung

Umwelterziehung

Politische Bildung

Verkehrserziehung

Lernerziehung und Lernmotivation

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 8

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien zu beachten:

die Lebens- und Berufserfahrung berücksichtigen

wirtschaftsethische Fragen mitbedenken

Glaubenserfahrungen reflektieren

durch die Bibel lernen

zu einem Leben aus dem Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft hinführen

die Feste des Kirchenjahres einbeziehen

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog fördern

die Bilder- und Symbolsprache erschließen

musisch-kreativen Ausdrucksformen Raum bieten

Diese Prinzipien sollen in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, wobei inhaltliche Querverbindungen und gemeinsame Kompetenzbereiche genutzt werden können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, außerschulische Fachleute heranzuziehen. Für die Umsetzung bieten sich auch projektorientierter Unterricht und Projekte an.

3. Kompetenzen und Themen:

Anl. 8

1. Klasse:

Anl. 8

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihrem Eintritt in die Berufswelt auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und entwickeln aus einer christlichen Orientierung lebensförderliche Perspektiven.

Themen:

Anl. 8

Neue private und berufliche Beziehungen und Rollenerwartungen

Verantwortung in neuer Lebensumgebung

Beruf und Freizeit

Konsumverhalten

Wert des Sonntags und der Feiertage

Die Schülerinnen und Schüler deuten den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen und beschreiben sich selbst als Teil einer Gemeinschaft.

Themen:

Anl. 8

Jüdisch-christliches Menschenbild

Interreligiöser Dialog, Ökumene

Ringen um Identität

Freundschaft, Liebe, Sexualität

Ängste und die befreienden Antworten der Bibel

2. Klasse:

Anl. 8

Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Sinnfrage in unterschiedlichen Lebenserfahrungen wahr und setzen sie in Beziehung zu den Antworten des christlichen Glaubens.

Themen:

Anl. 8

Krankheit, Leid, Tod und Auferstehung

Sucht – Sehnsucht – Glück

Schuld und Versöhnung

Verzweiflung, Suizid – christliche Hoffnungsperspektiven

Okkulte Phänomene

Die Schülerinnen und Schüler sehen die Chancen und Gefahren der modernen Medien- und Kommunikationswelt, können diese vor dem Hintergrund christlicher Werte diskutieren und Perspektiven eines sinnvollen Umgangs entwickeln.

Themen:

Anl. 8

Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus

Religion in der Werbung

Faszination Gewalt

Manipulation

Religion in Film und Musik

3. Klasse:

Anl. 8

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Frage nach Gott auseinander, kennen zentrale christliche Glaubensinhalte und -vollzüge und können diese in Beziehung zu ihrem Leben setzen.

Themen:

Anl. 8

Wege der Gotteserfahrungen

Person Jesu

Sakramente – Symbole – Rituale

Gebet und Liturgie

Erfahrungen der Nähe Gottes in biblischer Zeit und in der Geschichte der Kirche

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Einstellungen und Haltungen, die ihr Leben und unsere Gesellschaft bestimmen und entwickeln Handlungsimpulse auf der Grundlage christlicher Werte.

Themen:

Anl. 8

Dekalog, Bergpredigt

Menschenwürde – Menschenrechte

Gewissen

Friedenserziehung

Lebensmodelle – Heilige als Vorbilder

4. Klasse:

Anl. 8

Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahr und setzen sich mit christlichem Engagement für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung auseinander.

Themen:

Anl. 8

Schwerpunkte der Katholischen Soziallehre

Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz

Arbeit – Arbeitslosigkeit

Caritatives Engagement der Kirche

Entwicklungspolitik

Die Schülerinnen und Schüler erkennen im christlichen Glauben eine tragfähige Basis für private und berufliche Lebensgestaltung.

Themen:

Anl. 8

Berufliche und familiäre Zukunftsvorstellungen

Partnerschaft – Sakrament der Ehe

Mann sein – Frau sein

Kirche, ihre Aufgaben und Ämter

Kirchenbeitrag

Anlage 9

LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht aN EINJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Anl. 9

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 9

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 9

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 9

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Anl. 9

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 9

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 9

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit,

die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 9

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3. Lehrstoff

Anl. 9

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Anl. 9

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Anl. 9

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Grundbedürfnisse

Persönlichkeitsentwicklung

Sinnsuche – Sinn erleben

Gottes Ja zu jedem Menschen

Menschwerdung Gottes in Jesus Christus

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde

Familie

Partnerschaft

Jugendkulturen

Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag

Konfliktkultur

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi

Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente

Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche

Kirchliche und soziale Aktivitäten

Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur

Verschiedene Lebensentwürfe

Träume und Visionen

Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube

Beruf/Arbeit

Umwelt/Nachhaltigkeit

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

Religiöse Sondergemeinschaften

Okkulte Phänomene und Praktiken

Sehnsucht nach Heil

Anlage 10

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN ZWEIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Anl. 10

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 10

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 10

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 10

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Anl. 10

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 10

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 10

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit,

die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 10

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3. Lehrstoff

Anl. 10

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Anl. 10

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Anl. 10

1. Klasse (2jg BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Grundbedürfnisse

Persönlichkeitsentwicklung

Sinnsuche – Sinn erleben

Gottes Ja zu jedem Menschen

Menschwerdung Gottes in Jesus Christus

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde

Familie

Partnerschaft

Jugendkulturen

Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag

Konfliktkultur

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi

Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente

Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche

Kirchliche und soziale Aktivitäten

Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur

Verschiedene Lebensentwürfe

Träume und Visionen

Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube

Beruf/Arbeit

Umwelt/Nachhaltigkeit

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

Religiöse Sondergemeinschaften

Okkulte Phänomene und Praktiken

Sehnsucht nach Heil

2. Klasse (2jg BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

Sehnsucht nach Freiheit

Freiheit zum Ja und Nein

Verantwortung für das eigene Leben und das Leben anderer

Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

Umgang mit Misserfolg und Scheitern

… können sich kritisch mit dem Weltgeschehen auseinander setzen und die Bedeutung von persönlichem Engagement herausarbeiten.

Menschenrechte

Grundzüge der christlichen Soziallehre

Globale Vernetzung/Eine Welt

Genderaspekt, Sexismus

Rassismus

Krieg und Frieden

… können den Wert von gegenseitiger Unterstützung und Hilfe erkennen und darlegen.

Nächstenliebe

Lokale und überregionale Beratungsstellen und Kriseninterventionszentren

Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Caritas

Einübung in die Solidarität nach dem Vorbild Jesu Christi

… kennen christliche Orientierungshilfen und können diese mit ihrem Leben in Beziehung setzen.

Gewissen

Bibel: Dekalog, Bergpredigt, …

Vorbilder/Leitbilder/Idole/Heiligmäßige Menschen

Religiöse Erziehung und Bildung

Lebensideale, Wertvorstellungen

… können christliche Spiritualität als Kraftquelle des Lebens erschließen.

Gebetsformen

Meditation/Stille

Symbole und Riten

Eucharistie

Gottesdienstgestaltung

Anlage 11

LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht an DREIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Anl. 11

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 11

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 11

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 11

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 11

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 11

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit,

die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 11

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3. Lehrstoff

Anl. 11

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Anl. 11

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Anl. 11

1. Klasse (3jg BMS):

Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance

Identität

Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Verantwortung für das eigene Leben

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Person und Rollen

Vorurteile, Feindbilder, Rassismus

Konfliktkultur

Begegnung in Familie, Schule, Clique, ...

Nächstenliebe

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

Vertrauen/glauben

Gottesvorstellungen/Gottesbilder

Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten

Das Befreiende der Gottesbeziehung

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

Feste, Feiern, Bräuche

Feste der Religionen

Rituale und Symbole

Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie

Kirchenjahr

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

Religiöse Sondergemeinschaften

Okkulte Phänomene und Praktiken

Sehnsucht nach Heil

2. Klasse (3jg BMS):

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte

Wert und Schutz des Lebens

Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität

Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit

Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

Bibel, das Buch der Bücher

Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen

Jesus – der Christus

Kulturprägende Kraft des Christentums

Christliche Ethik

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

Sehnsucht nach Freiheit

Freiheit zum Ja und Nein

Verantwortung für sich und andere

Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

Umgang mit Misserfolg und Scheitern

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

Lieben und geliebt werden

Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen

Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen

Visionen, Träume, christliche Hoffnung

Hilfe durch Beratung und Krisenintervention

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Schöpfungserzählungen

Umweltschutz/Nachhaltigkeit

Sanfter Tourismus

Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört

Genussfähigkeit und Suchtverhalten

Ehrfurcht vor dem Leben

3. Klasse (3jg BMS):

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

Krieg und Frieden

Friedensstifterinnen und Friedensstifter

Wehrdienst/Zivildienst

Aggression und Konfliktlösung

Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit

Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

Kulturen und Religionen im Vergleich

Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen

Zusammenleben im Alltag

Gemeinsame Anliegen und Aufgaben

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung

Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur

Wirtschaftsethik

Verantwortung und Solidarität

Christliche Soziallehre

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Beziehungen wahrnehmen und lebensfördernde Perspektiven entwickeln.

Partnerschaft, Ehe, Familie

Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung

Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung

Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag

Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

Sakramentalität der Kirche

Entstehung und Struktur der Kirche

Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

Sakrament der Weihe

Finanzierung der Kirche

Christliche Kirchen, Ökumene

Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten

Anlage 12

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VIERJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Anl. 12

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 12

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 12

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 12

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Anl. 12

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 12

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 12

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit,

die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 12

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3. Lehrstoff

Anl. 12

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Anl. 12

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Anl. 12

1. Klasse (4jg BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance

Identität

Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Verantwortung für das eigene Leben

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Person und Rollen

Vorurteile, Feindbilder, Rassismus

Konfliktkultur

Begegnung in Familie, Schule, Clique, ....

Nächstenliebe

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

Vertrauen/glauben

Gottesvorstellungen/Gottesbilder

Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten

Das Befreiende der Gottesbeziehung

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

Feste, Feiern, Bräuche

Feste der Religionen

Rituale und Symbole

Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie

Kirchenjahr

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

Religiöse Sondergemeinschaften

Okkulte Phänomene und Praktiken

Sehnsucht nach Heil

2. Klasse (4jg BMS):

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte

Wert und Schutz des Lebens

Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität

Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit

Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

Bibel, das Buch der Bücher

Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen

Jesus – der Christus

Kulturprägende Kraft des Christentums

Christliche Ethik

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

Sehnsucht nach Freiheit

Freiheit zum Ja und Nein

Verantwortung für sich und andere

Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

Umgang mit Misserfolg und Scheitern

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

Lieben und geliebt werden

Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen

Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen

Visionen, Träume, christliche Hoffnung

Hilfe durch Beratung und Krisenintervention

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Schöpfungserzählungen

Umweltschutz/Nachhaltigkeit

Sanfter Tourismus

Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört

Genussfähigkeit und Suchtverhalten

Ehrfurcht vor dem Leben

3. Klasse (4jg BMS):

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können sich mit der Veränderung ihrer Persönlichkeit auseinander setzen und Zukunftsperspektiven entwickeln.

Identitätsfindung, Selbstwert, Selbstbewusstsein

Selbstbild, Fremdbild, Wunschbild, Image

Frau sein/Mann sein

Körperkult

Werden und Wandel des religiösen Urteils

… können unterschiedliche Lebenseinstellungen und Weltanschauungen darstellen und zu diesen kritisch Stellung nehmen.

Prophetinnen und Propheten

Biblische Befreiungserzählungen

Zivilcourage

Religiös motivierter Widerstand

Ideologien und Weltanschauungen

Alternative Lebensstile

Religion und Politik

… können Chancen und Grenzen der Technik erkennen und beurteilen.

Mensch und Technik

Machbarkeit und Verantwortung

Ethische Herausforderungen

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen religiöse Dimensionen wahrnehmen.

Kunst als Ausdruck des Glaubens

Baustile, bildende Kunst, Musik, Film, ...

Ikonographie

Kreativität

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

Kulturen und Religionen im Vergleich

Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen

Zusammenleben im Alltag

Gemeinsame Anliegen und Aufgaben

4. Klasse (4jg BMS):

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

Krieg und Frieden

Friedensstifterinnen und Friedensstifter

Wehrdienst/Zivildienst

Aggression und Konfliktlösung

Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit

Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom

... die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

Sakramentalität der Kirche

Entstehung und Struktur der Kirche

Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

Sakrament der Weihe

Finanzierung der Kirche

Christliche Kirchen, Ökumene

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Partnerschaft, Ehe, Familie

Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung

Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung

Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag

Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung

Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur

Wirtschaftsethik

Verantwortung und Solidarität

Christliche Soziallehre

Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten

Anlage 13

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Anl. 13

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 13

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 13

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 13

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Anl. 13

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 13

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 13

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit,

die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 13

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3. Lehrstoff

Anl. 13

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Anl. 13

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Anl. 13

Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Kompetenzen eine Auswahl zu treffen.

1. Klasse bzw. 1. und 2. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Grundbegriffe von Religion und Religiosität

Weltreligionen

Weltanschauungen und religiöse Sondergemeinschaften

Esoterik, okkulte Phänomene

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

Entstehung und Struktur der Kirche

Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

Sakrament der Weihe

Finanzierung der Kirche

… können Grundfragen des Menschen benennen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.

Sinnfrage, Streben nach Glück

Suizid

Grenzerfahrungen, Leid und Theodizee

Tod, Jenseitshoffnungen, christlicher Auferstehungsglaube

2. Klasse bzw. 2. und 3. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und daraus Handlungsimpulse für die Lebensgestaltung entwickeln.

Christliches Menschenbild, biblische Grundlagen

Süchte und Abhängigkeiten

Ethische Fragen der Fortpflanzungsbiologie und Gentechnik

Abtreibung

Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Euthanasie

… können die Bedeutung eines Engagements für Frieden und Gerechtigkeit aufzeigen.

Menschenrechte

Christliche Soziallehre

Weltweite Gerechtigkeit

Krieg und Frieden: Ursachen der Gewalt, Gewaltvermeidung, Konfliktlösungsmodelle

… können den Menschen als Geschöpf und Mitgestalter der Schöpfung beschreiben und verstehen.

Schöpfung und Schöpfungsauftrag

Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung

Umwelt und Technik

Manipulation

3. Klasse bzw. 3. und 4. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Symbole in Hinblick auf die Heilsbotschaft deuten und in der Kunst religiöse Dimensionen wahrnehmen.

Baustile und Kunst im Wandel der Zeit

Ikonographie

Feste und Feiern

Zeichenhandlungen, Sakramente

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

Persönlichkeitsbildung, Entwicklungsstufen

Partnerschaft, Ehe, Familie

Religiöse Erziehung, Gewissensbildung

Freizeitkultur

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

Beruf und Berufung, Theologie der Arbeit

Berufserfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Angst um den Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit, Mobbing

Engagement und Solidarität

Umgang mit Macht, Führungsqualitäten, Kommunikationsmodelle

Anlage 14

Anl. 14 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht Lehrgang für Früherziehung

PRÄAMBEL

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser und spiritueller Bildung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes begleiten.

Der Religionsunterricht soll entsprechend dem Allgemeinen Bildungsziel des Lehrgangs qualifizieren, auf Basis der religiösen Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit von Kindern eine religionssensible Haltung zu entwickeln. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes soll er befähigen, religiöse, spirituelle und ethische Bildung im Kleinkindalter zu begleiten und zu unterstützen.

2. Didaktische Grundsätze

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen dieses Lehrgangs sowie den Religionsdidaktischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet. Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren anleitet. Dabei soll die religiöse und spirituelle Bildung Quelle und Brücke in der Begegnung mit anderen Religionen sein.

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

1. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 1)

Die Absolventinnen und Absolventen können die religiöse und spirituelle Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

Begriffsklärungen (Glaube, Spiritualität, Religion, Ethik, Kultur, Kirche, Konfession, ...)

Religiöse und spirituelle Bildung in elementaren Bildungseinrichtungen

Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

Die Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, können Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität und Spiritualität erkennen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen.

Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

Religiöse und spirituelle Lern – und Entwicklungsprozesse

Die Absolventinnen und Absolventen kennen unterschiedliche Modelle der religiösen und spirituellen Entwicklung von Kindern und haben ein Verständnis für die religiösen und spirituellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern.

Spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, still sein, liebevoll in Beziehung sein, ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Heilsame Jesusbegegnungen

2. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 2)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder und Eltern in ihrer Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

Feierkultur, Feste des Christentums und anderer Religionen

Elementare Formen der Kinderliturgie, Sakralraumpädagogik

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der befreienden Kraft biblischer Texte und der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens, Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung

Vulnerabilität, Leiderfahrungen, Tod und Trauer im Leben von Kindern

Biblische Texte für Kinder

Aktuelle ethische Fragestellungen (Kinderrechte, Umgang mit der Schöpfung, ...)

Die Absolventinnen und Absolventen können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern situationsadäquat erschließen.

Achtsamkeit und Spiritualität (Gespür für das Geheimnisvolle der Wirklichkeit, Gefühl für Wertvolles, …)

Stilleübungen, Gebetsformen und -haltungen

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Anlage 15

PRÄAMBEL

Anl. 15

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 15

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VA, § 2 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 15

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 15

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik

Anl. 15

Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an Schulen für Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik – Theorie und Praxis“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

Die Unterstützung der zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.

Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

Als zentrale religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.

2. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Anl. 15

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Jahrgängen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 15

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 15

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Korrelationsdidaktik

des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

der geschichtlichen Dimension der Themen

der Ökumene

des interreligiösen Dialogs

der Spiritualität

der religiösen Entwicklung

des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

des biblischen Lernens

des Lernens durch religiöse Übungen

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten als elementarpädagogische Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Anl. 15

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den elementarpädagogischen Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen

der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion

der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können

der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten

der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen

FÜR INKLUSIVE

Anl. 15

der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes

3. KOMPETENZEN

Anl. 15

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln

können die Schülerinnen und Schüler über die Fragestellungen der Werte- und Gewissensbildung im elementaren Bereich und das Verständnis von Gut und Böse bei Kindern Auskunft geben sowie Kinder in ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer Empathiefähigkeit unterstützen

Im Bereich Gott – Gottesfrage

können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten konstruktiv auseinandersetzen, sie kommunizieren sowie ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen

können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen

können die Schülerinnen und Schüler mit Kindern Rituale und religiöse Feste gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten

Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

können die Schülerinnen und Schüler das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten

können die Schülerinnen und Schüler den Einfluss marktwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf das Leben von Kindern aufzeigen, in ihrer Arbeit mit den Kindern berücksichtigen und sich im Blick auf die prophetische Praxis Jesu positionieren

Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente

können die Schülerinnen und Schüler die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension interpretieren

können die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie in seiner Kultur vielfältig prägenden Kraft deuten

können die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Formen von Spiritualität Ausdruck verleihen

können die Schülerinnen und Schüler Alltagsrituale, Gebetsformen, Stilleübungen usw. gestalten und deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren

können die Schülerinnen und Schüler Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern erschließen

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen

können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod benennen und bewerten

sind die Schülerinnen und Schüler mit der erlösenden Verheißung des Christentums vertraut

können die Schülerinnen und Schüler Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten

Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit

können die Schülerinnen und Schüler den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und für die Schöpfung Sorge tragen

können die Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen, stärken und ihnen einen geschlechterbewussten, Diversität bejahenden Umgang aufzeigen

Im Bereich Bibel – Tradition

können sich Schülerinnen und Schüler mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung auseinandersetzen

können Schülerinnen und Schüler die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern umsetzen

Im Bereich Kultur – Religion – Religionen

können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen im Geiste Jesu und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch auseinandersetzen

können die Schülerinnen und Schüler können die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie ihre religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich ihrer Herkunftsfamilie und ihrer religiösen Kulturen wahr- und ernst nehmen

können die Schülerinnen und Schüler angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle der Förderung gegenseitiger Anerkennung umsetzen

4. THEMENBEREICHE UND AN KOMPETENZEN ORIENTIERTE EINZELTHEMEN

I. Jahrgang:

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Freiheit und Verantwortung

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit

Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik – Moral

Erziehung zum mündigen Christen, zur mündigen Christin

Gott – Gottesfrage

Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte

Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Unterwegs sein – Wallfahrten

Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Jesus Christus, Sohn Gottes

Die Abba-Beziehung Jesu

Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem

Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen

Symbole – Rituale – Sakramente

Sakrament der Taufe und der Firmung

Sakrament der Versöhnung

Sakrament der Krankensalbung

Liturgische Riten – Liturgieverständnis

Sakralraumpädagogik

Kinder im Gottesdienst

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Heil – Unheil – Erlösung

Erfahrung von Schuld und Leid, Vulnerabilität und Fragilität menschlichen Lebens

Mit Kindern Versöhnung feiern

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Individualität – Identität – Würde des Menschen

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer

In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung

Pädagogik der Langsamkeit

Bibel – Tradition

Grundzüge biblischer Ethik

Paulus und die neutestamentlichen Briefe

Erzeltern des Glaubens – Abraham und Sara

Mose und die Exoduserzählung

Kultur – Religion – Religionen

Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

II. Jahrgang:

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Freiheit und Verantwortung

Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik

Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben

Gott – Gottesfrage

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott

Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches

Glaube – Kirche – Feste

Geschichte der Kirche

Vielfalt der Kirchenbilder

Kunst und Kirche

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments

Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche

Symbole – Rituale – Sakramente

Kräfteschulung

Ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik, religionssensibles Lernen

Symbolgeschichten und Symbolgestalten

Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Heil – Unheil – Erlösung

Die Passion Jesu

Tod und Auferstehung in der Liturgie

Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung

Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein

Vielfalt sexueller Orientierungen

Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit

Sakrament der Ehe

Bibel – Tradition

Literarische Gattungen

Psalmen

Biblische Geschichten

Biblisches Erzählen – Narrative Theologie

Kultur – Religion – Religionen

Weltreligionen im Dialog

Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale

Interkulturelles und interreligiöses Lernen

Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion

Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen

III. Jahrgang:

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Freiheit und Verantwortung

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote

Berufsethik

Beruf – Berufung

Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern

Gott – Gottesfrage

Gottesfrage in den Religionen

Radikale Lebens- und Gottsuche

Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Glaube – Kirche – Feste

Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia

Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer

Kinder im Gottesdienst

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe

Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft

Feministische Theologie

Symbole – Rituale – Sakramente

Theologie und Feier der Sakramente

Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen

Formen der Marienverehrung – Maria

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Heil – Unheil – Erlösung

Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte

Theodizee

Befreiende Antworten aus der Bibel

Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Schöpfung und Evaluation – religiöse und philosophische Zugänge

Schöpfung mit Kindern erleben und feiern

Bibel – Tradition

Bibel und Literatur

Kinderbibeln – Auswahlkriterien

Kultur – Religion – Religionen

Religionskritik

Erscheinungsformen des Atheismus

Aufbruchsbewegungen in der Kirche

Anlage 16

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT FÜR DEN LEHRGANG DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Präambel

Anl. 16

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf der Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des Kindes im elementarpädagogischen Bereich. Der Lehrplan baut auf die Kompetenzen der bereits absolvierten Bildungsanstalt für Sozialpädagogik auf.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe:

Anl. 16

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes qualifizieren.

Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der (früh)kindlichen Erziehung zu begreifen.

Er soll Prinzipien und Wege einer christlichen Erziehung vertiefen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Bildungs- und Erziehungsprozesse im elementarpädagogischen Bereich zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze:

Anl. 16

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den allgemeinen didaktischen Prinzipien dieses Lehrgangs sowie den religionsdidaktischen und religionspädagogischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet.

Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Aufgaben von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ermöglicht und Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder anleitet.

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen:

Anl. 16

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension in erzieherischen Prozessen wahrnehmen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen sowie zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.

Anl. 16

Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen: Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer Bildungs-Rahmen-Plan

Zusammenarbeit mit dem Träger/Erhalter der elementaren Bildungseinrichtung und der Pfarre

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

Anl. 16

Religiöse Feierkultur und Formen der Kinderliturgie in elementaren Bildungseinrichtungen

Sakralraumpädagogik

Kirchenjahr und christliches Brauchtum und deren Rezeption in elementaren Bildungseinrichtungen

Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages

Gebet und Gebetserziehung

Die Schülerinnen und Schüler können, ausgehend von ihrer persönlichen Auseinandersetzung, philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Anl. 16

Religiöse Sprachfähigkeit und spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, liebevoll in Beziehung sein, still und ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

Religiöse Entwicklung des Kindes, kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion

Theologisieren mit Kindern

Praktischer Umgang mit biblischen Texten, Kinderbibeln

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Anl. 16

Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung, Resilienz – Vulnerabilität, Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Heilsame Jesusbegegnungen

Umgang mit Tod und Trauer, Entwicklung der Todesvorstellungen im Kindesalter

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Eltern in ihrer Unterschiedlichkeit hinsichtlich Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

Anl. 16

Interreligiöses und interkulturelles Lernen: kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Das Bild des Kindes in den Religionen – Würde des Kindes – Kinderrechte

Anlage 17

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE MIT PFLEGEVORBEREITUNG

Präambel

Anl. 17

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind ab der zweiten Klasse auf Semester (Kompetenzmodule) aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs – und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 17

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 17

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 17

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Anl. 17

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Sie dient der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen und auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen und soziale Kompetenz fördern.

Der Religionsunterricht ermöglicht fächerverbindendes Arbeiten und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an.

Religiöse Übungen fördern performatives Lernen und stärken Gemeinschaft und Solidarität.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 17

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und in den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Klassen – bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 17

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule im Abschnitt IV geregelt.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 17

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten.

Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,

das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

die spirituelle Dimension sowie

den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben

ihre Praktikumserfahrungen zu reflektieren,

im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden und

die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennenzulernen.

3. Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)

Anl. 17

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und aus christlichem Selbstverständnis beschreiben.

können die Schülerinnen und Schüler ethische Modelle benennen, und für das spätere Berufsleben diskutieren.

können die Schülerinnen und Schüleraus einer christlichen Haltung Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

können die Schülerinnen und Schüler die Welt als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.

können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.

können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.

Im Bereich Jesus der Christus

können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.

können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen beschreiben.

können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe beschreiben und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft wahrnehmen.

können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen für die persönliche Entwicklung reflektieren und religiöse Feiern mitgestalten.

können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben.

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen deuten.

können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung biblische Texte erschließen und in die Begegnung mit Menschen einbringen.

können die Schülerinnen und Schüler die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und in der Begegnung mit Menschen einbringen.

können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.

können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unantastbarkeit begreifen.

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.

können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren.

können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

können die Schülerinnen und Schüler das Religiöse in Alltag, Kunst und Kultur wahrnehmen.

können die Schülerinnen und Schüler Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben und sich mit ihnen respektvoll auseinandersetzen.

können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen auseinandersetzen und Ideologien erkennen.

4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)

I. Klasse:

Anl. 17

1. Semester

2. Semester

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 17

Lebensbedeutsame Werte: meine – deine – unsere Werte

Freiheit von – Freiheit zu

Menschenrechte, Gerechtigkeit

Gott – Mensch – Welt

Anl. 17

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder – christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Jesus der Christus

Anl. 17

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Der Jude Jesus in seiner Zeit; Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 17

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit: Halt – Zuspruch – Heilung

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 17

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 17

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 17

Sucht/Süchte und Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 17

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Judentum – Christentum – Islam

II. Klasse:

Anl. 17

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 17

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung

Ethik und Moral, Normen und Werte

Soziale Verantwortung

Gott – Mensch – Welt

Anl. 17

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesus der Christus

Anl. 17

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Das Jesusbild in den abrahamitischen Religionen

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 17

Gottes liebende Zuwendung in den Sakramenten

Die Sprache der Symbole; Begriff „heilig“

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen,...)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 17

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 17

Christliche Ethik des Lebens

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 17

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Umgang mit Misserfolg; Scheitern und Wachsen

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung, strukturelle Ungerechtigkeit

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 17

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten; Religion – Kunst – Kultur

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus – Buddhismus – Östliche Philosophien

III. Klasse:

Anl. 17

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 17

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Berufsethische Fragestellungen

Resilienz, Leistungsdruck

Gott – Mensch – Welt

Anl. 17

Glauben in einer säkularen Welt, Glaubenszweifel

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Jesus der Christus

Anl. 17

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik,...

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 17

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Fasten und Feste feiern in den Religionen

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 17

Bibel und die Künste

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 17

Heils- und Erlösungslehren, Glaube an die Auferstehung

Empathie und Fürsorge, Nächstenliebe; Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 17

Glück, Erfüllung, Heil

Erfahrung von Schuld und Leid; Theodizee

Die Gottesreich-Botschaft Jesu

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 17

Christliche Kirchen, Ökumene

Religiöse Praxis in einer säkularen und religiös vielfältigen Gesellschaft

Interreligiöses Begegnungslernen

Anlage 18

LEHRPLAN FÜR EN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG

Präambel

Anl. 18

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Anl. 18

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

Anl. 18

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Anl. 18

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Anl. 18

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Im Sinn eines integrativen Ansatzes verbindet der Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für

Pflege und Sozialbetreuung diese Aspekte und versteht sich mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, die jüdisch-christlichen Wurzeln unserer Kultur zu erkennen und zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung persönlicher und gesellschaftlicher Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu sollen die Sprache und Symbolwelt der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz berühren, erschlossen und eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Die persönliche biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die zu Verantwortung und Authentizität in der Kommunikation mit anvertrauten Menschen befähigen soll.

Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

das Erkennen der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens und der Unantastbarkeit seiner Würde.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 18

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind im Blick auf die Kompetenzen, denen sie zugeordnet sind, zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

2.1. Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 18

Die allgemeindidaktischen Grundsätze sind im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung, Abschnitt V geregelt.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 18

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Korrelationsdidaktik

des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

der geschichtlichen Dimension der Themen

der Ökumene

des interreligiösen Dialogs

der Spiritualität

der religiösen Entwicklung

des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten

des biblischen Lernens

des Lernens durch religiöse Übungen

3. Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)

Anl. 18

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und beschreiben und aus christlichem Selbstverständnis reflektieren.

können Schülerinnen und Schüler ethische Modelle beschreiben, auf dem Hintergrund christlicher Werthaltungen diskutieren und für das spätere Berufsleben reflektieren.

können die Schülerinnen und Schüler den christlichen Auftrag für soziale Gerechtigkeit erläutern und Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

können die Schülerinnen und Schüler die Welt als Teil des Universums und als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.

können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung differenziert wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.

können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.

Im Bereich Jesus der Christus

können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.

können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen reflektieren.

können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen.

können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen, Gebetsformen und religiösen Feiern für die persönliche Entwicklung reflektieren und mit Menschen aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Herkünften gestalten.

können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen.

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen verstehen.

können die Schülerinnen und Schüler biblische Texte erschließen und ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung in die Arbeit mit Menschen einbringen.

können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der jüdisch-christlichen Jesusbewegung die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und im beruflichen Kontext in der Begegnung mit Menschen umsetzen.

können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.

können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unverfügbarkeit und Unantastbarkeit begreifen.

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.

können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren und bewerten.

können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

können die Schülerinnen und Schüler in Kunst und Kultur die religiöse Dimension wahrnehmen und sakrale Bereiche in ihrer Bedeutung für Menschen erschließen.

können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen aus christlicher Perspektive respektvoll auseinandersetzen.

können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen und Ideologien kritisch auseinandersetzen.

4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)

I. Jahrgang:

Anl. 18

1. Semester

2. Semester

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 18

Lebensbedeutsame Werte

Abhängigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Spuren Gottes in der Welt – befreiende Gottesbeziehung

Gott – Mensch – Welt

Anl. 18

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder

Biblische Gottesbilder

Jesus der Christus

Anl. 18

Jesus in biblischen und außerbiblischen Quellen

Jesusbild im Neuen Testament

Der Jude Jesus und die religiösen Strömungen seiner Zeit

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 18

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit, Gemeinschaft

Entwicklung von Glauben und Spiritualität

Die Sprache der Symbole; Symbolerfahrung – Symboldidaktik; Begriff „heilig“

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 18

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Väter und Mütter des Glaubens in der Bibel

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 18

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Sucht – Sehnsucht

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 18

Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 18

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Abrahamitische Religionen

II. Jahrgang:

Anl. 18

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 18

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Ethik und Moral, Normen und Werte

Resilienz, Leistungsdruck, Einsamkeit und Teilhabe

Gott – Mensch – Welt

Anl. 18

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität; Laudato si

Christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Jesus der Christus

Anl. 18

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Jesus in der jüdischen Tradition: Prophet, Rabbi

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 18

Anerkennung vor jeder Leistung: Halt – Zuspruch – Heilung

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 18

Entstehung und Charakteristik biblischer Schriften; Bibelübersetzungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 18

Christliche Ethik des Lebens

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensanfang

Empathie und Fürsorge; Nächstenliebe

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 18

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Religion und Kunst, Kultur und Religion

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus und Buddhismus – Östliche Philosophien

III. Jahrgang:

Anl. 18

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 18

Beziehungsfähigkeit, Selbstentfremdung, Narzissmus

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung und Verantwortung

Menschenrechte, Menschenpflichten, Menschenwürde, Verzweckung des Menschen

Gott – Mensch – Welt

Anl. 18

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesus der Christus

Anl. 18

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Das Jesusbild in den abrahamitschen Religionen

Jesus der Messias; Messiaserwartungen

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 18

Feste, Feiern und Fasten in den Religionen

Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 18

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 18

Heils- und Erlösungslehren in den Religionen

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 18

Glaubens- und Selbstzweifel

Scheitern und Wachsen; Umgang mit Misserfolg und Scheitern

Rache, Hass, Krieg – Frieden, Versöhnung, Liebe

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 18

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten

Bedeutung von Religion und Glaube für Menschen und Gesellschaft

Weltreligionen im Dialog; Nostra aetate

IV. Jahrgang

Anl. 18

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 18

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Angewandte Ethik: aktuelle ethische Fragestellungen

Prinzipien der katholischen Soziallehre

Gott – Mensch – Welt

Anl. 18

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Atheismus und Agnostizismus

Jesus der Christus

Anl. 18

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 18

Leib-Sorge, Seel-Sorge; Salben und Segnen

Sakrament der Krankensalbung

Sakrament der Versöhnung

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 18

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Biblische Texte bei Feiern und Ritualen

Botschaft und Auftrag: Schutz der und Zuwendung zu den Bedürftigen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 18

Jenseitsvorstellungen und Bestattungsrituale in verschiedenen Religionen

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensende

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 18

Dimensionen der Sinnfrage

Erfahrung von Schuld und Leid

Strukturelle Ungerechtigkeit

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 18

Christliche Kirchen, Kirchen der Reformation

Kommunikationskultur – Medienethik

Interkulturelles und interreligiöses Begegnungslernen

V. Jahrgang

Anl. 18

9. Semester (Kompetenzmodul 9)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Anl. 18

Option für die Armen, Schutz von Minderheiten

Berufsethische Fragestellungen

Recht, Gerechtigkeit, Demokratie

Gott – Mensch – Welt

Anl. 18

Glauben in einer säkularen Welt

Dialog der Religionen

Politische Dimension von Religion

Jesus der Christus

Anl. 18

Heilige und Ordensgemeinschaften in der Nachfolge Jesu

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik

Glaube – Kirche – Feste

Anl. 18

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege; Gedenk- und Begräbniskultur

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen, …)

10. Semester

Offenbarung – Bibel – Tradition

Anl. 18

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Bibel und die Künste

Leben in Fülle – Tod – Würde

Anl. 18

Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Eschatologie, Glaube an die Auferstehung

Heil – Unheil – Erlösung

Anl. 18

Glück, Erfüllung, Heil

Die Reich Gottes – Botschaft Jesu

Theodizee

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Anl. 18

Ökumene, Modelle des Dialogs und der Zusammenarbeit

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Ökumenische und interreligiöse Feiern