Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den kathol
§ 2Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannt
§ 3§ 3. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesm
§ 4§ 4. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesm
§ 5§ 5. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesm
§ 6§ 6. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesm
§ 7§ 7. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesm
§ 8§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesm
§ 9§ 9. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesm
§ 10§ 10. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundes
§ 11§ 11. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundes
§ 12§ 12. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundes
§ 13§ 13. Die Bekanntmachung der Verordnung über die L
§ 14§ 14. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundes
§ 15§ 15. Die Bekanntmachung der Bundesministerin für
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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht Lehrgang für Früherziehung
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Anl. 17
Vorwort
§ 1
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht auf der Vorschulstufe an Volksschulen (Schulstufe 0) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings | Anlage 1 |
2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen | Anlage 2 |
3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen | Anlage 3 |
4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings | Anlage 4 |
5. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen (9. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings | Anlage 5 |
6. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen) | Anlage 6 |
7. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten) | Anlage 7 |
8. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen | Anlage 8 |
9. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen | Anlage 9 |
10. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen | Anlage 10 |
11. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen | Anlage 11 |
12. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen | Anlage 12 |
13. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen | Anlage 13 |
14. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) | Anlage 14 |
15. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) | Anlage 15 |
16. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) | Anlage 16 |
17. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) | Anlage 17 |
18. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung | Anlage 18 |
§ 2
Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannten Lehrpläne wurde seitens der Katholischen Kirche folgende Festlegung getroffen:
1. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 571/2003 und BGBl. II Nr. 284/2014) tritt hinsichtlich aller Schulstufen der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (5. bis 8. Stufe) mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 an die Stelle der
a) in der Verordnung BGBl. II Nr. 134/2000 im fünften Teil und
b) in der Verordnung BGBl. Nr. 88/1985 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000 im fünften Teil für die 1. bis 4. Klasse
bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht,
2. Anlage 2 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen den Lehrplan für Sonderformen]) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich des I. Jahrganges mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht,
3. Anlage 3 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen den Lehrplan für Kollegs]) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2003, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2004 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in den Anlagen 2 und 3 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht,
4. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Verordnung BGBl. Nr. 430/1976 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. Nr. 181/1987 im Abschnitt II Unterabschnitt B lit. a bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht,
5. Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) jeweils in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004, Anlage 6 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 7 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 8 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) und Anlage 9 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen) treten hinsichtlich der 1. Klasse bzw. des 1. Semesters mit 1. September 2004, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2005 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre klassen- bzw. semesterweise aufsteigend an die Stelle der in der Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht.
6. Anlage 2 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen]), Anlage 3 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen [ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten]), Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 6 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 7 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen), Anlage 8 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen) und Anlage 9 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen), jeweils in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 284/2014 und 296/2016, treten hinsichtlich der 1. Klasse bzw. des I. Jahrganges bzw. des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge bzw. Semester jeweils mit 1. September bzw. mit 1. Februar der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangs- bzw. semesterweise aufsteigend an die Stelle der in den Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 571/2003 und BGBl. II Nr. 283/2004 bekannt gemachten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht.
7. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 431/2016 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in Anlage 4 bekannt gemachten Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen.
8. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 111/2017 tritt mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014 in Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen.
9. Anlage 1a (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II 375/2021 tritt hinsichtlich der 1. Klasse der Mittelschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule mit Wirksamkeit vom 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Klasse der Mittelschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule mit Wirksamkeit vom 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend an die Stelle an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 111/2017 bekanntgemachten Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen).
10. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II 375/2021 wird hinsichtlich der 1. Klasse der Volksschule mit Wirksamkeit vom 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse der Volksschule mit Wirksamkeit vom 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend bekannt gemacht.
11. Anlage 10 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 376/2022 wird mit Wirksamkeit von 1. September 2022 bekannt gemacht.
12. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 47/2023 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 375/2021 in der Anlage 1 bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht.
13. Anlage 1a (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 47/2023 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klassen mit 1. September 2023 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2024 an die Stelle des in der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 375/2021 in der Anlage 1a bekannt gemachten Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht.
14. Anlage 11 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 183/2023 wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 bekannt gemacht.
„15. Anlage 12 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 253/2023 wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 bekannt gemacht.
16. Anlage 13 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung) und Anlage 14 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 39/2024 werden bekannt gemacht.
17. Anlage 1 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht auf der Vorschulstufe an Volksschulen (Schulstufe 0) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings), Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) hinsichtlich der 1. bis 3. und der 5. bis 8. Schulstufe und Anlage 5 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen (9. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 92/2025 werden mit Wirksamkeit von 1. September 2025 bekannt gemacht. Anlage 4 (Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinen Sonderschulen (1.-8. Schulstufe) und unter besonderer Berücksichtigung von inklusiven Unterrichtssettings) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 92/2025 wird hinsichtlich der 4. Schulstufe mit Wirksamkeit von 1. September 2026 bekannt gemacht.
§ 3
§ 3. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschulen und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 220/2014, wird wie folgt geändert:
In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Volksschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) lautet der die Volksschuloberstufe betreffende Abschnitt:
„Volksschuloberstufe
§ 3
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 134/2000 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003.“
§ 4
§ 4. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert:
1. In den Anlagen A1 (Lehrplan der Handelsakademie), A2 (Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie) und A3 (Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien) wird jeweils in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2. In Anlage A1B (Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige) wird in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
3. In den Anlagen A4 (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien) und A4B (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige) wird jeweils in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.
§ 5
§ 5. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:
1. In den Anlagen 2 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe), 3 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement), 4 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) und 5 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) lautet jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a:
„a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.“
2. In Anlage 6 (Lehrplan des Kollegs für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.
§ 6
§ 6. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2011, wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten) Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt .
§ 7
§ 7. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 326/2011, wird wie folgt geändert:
1. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2 . In den Anlagen 3.7 (Lehrplan des Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik) und 3.8 (Lehrplan des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt .
§ 8
§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 331/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2009, wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze, Schulautonome Lehrplanbestimmungen und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
§ 9
§ 9. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 1A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den vierjährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2. In Anlage 1B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtgegenstände an den dreijährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
3. In Anlage 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), Anlage 1D (Hotelfachschule) und Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt .
§ 10
§ 10. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen, BGBl. II Nr. 256/2008, idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Meisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2. In Anlage B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Werkmeisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
3. In Anlage C (Lehrplan der Bauhandwerkerschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.“ ersetzt.
§ 11
§ 11. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert:
In Anlage B1 (Lehrplan der Handelsschule) wird in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
§ 12
§ 12. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 (Lehrplan der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
§ 13
§ 13. Die Bekanntmachung der Verordnung über die Lehrpläne der Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 154/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 198/2006, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage A (Lehrplan der Haushaltungsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Haushaltungsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2. In Anlage B (Lehrplan der Hauswirtschaftsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Hauswirtschaftsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
§ 14
§ 14. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, BGBl. II Nr. 145/1998 idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:
In der Anlage (Fachschule für Sozialberufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
§ 15
§ 15. Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, idF BGBl. II Nr. 170/2011, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2. In Anlage 2 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen mit Betriebspraktikum) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
3. In Anlage 3 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den kunstgewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
Anlage 2
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VOLKSSCHULEN
Anl. 2
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Anl. 2
Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.
Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.
Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.
Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.
Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Anl. 2
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.
Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.
Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.
Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben:
Fokus: Religiöse Sprache und Symbole
Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.
Fokus: Philosophieren und Theologisieren
Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.
Fokus: Actio und Contemplatio
Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.
Fokus: Beziehung und Resonanz
Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Anl. 2
Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.
Lebensrealitäten und Transzendenz
Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.
Gottesliebe und Menschenliebe
Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.
Jesus der Christus
Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.
Freiheit und Offenbarung
Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.
Zusage und Verantwortung
Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Anl. 2
Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.
Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 2
– Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
– Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 2
– Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
– Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 2
– Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
– Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.
– Wahrnehmen und beschreiben religiös bedeutsamer Phänomene (Perzeption)
– Verstehen und deuten religiös bedeutsamer Sprache und Glaubenszeugnisse (Kognition)
– Gestalten und handeln in religiösen und ethischen Fragen (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen von Überzeugungen mit religiösen Argumenten und im Dialog (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden - begründete (Nicht-)Teilhabe an religiöser und gesellschaftlicher Praxis (Partizipation)
Primarstufe
Anl. 2
Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.
Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
Anl. 2
1. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 2
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich in ihrer Einmaligkeit als von Gott geliebt 8 wahrnehmen und sich und ihre Lebenswelt beschreiben.
– können verschiedene Ausdrucks- und Kommunikationsformen wahrnehmen und anwenden. 10
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können ihre Fragen und Gedanken über Gott und die Welt zum Ausdruck bringen 11 und sich mit biblischen Gottesvorstellungen auseinandersetzen.
Anwendungsbereiche
– Welt- und Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler 5
– Selbstoffenbarung Gottes: Jahwe
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 2
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können über Begegnungen von Menschen mit Jesus erzählen.
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen zentrale Feste im Kirchenjahr und können deren Inhalte gestalterisch zum Ausdruck bringen.
Anwendungsbereiche
– Advent- und Weihnachtszeit – die Kindheitsgeschichte nach Lukas
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen die Symbole und Zeichenhandlungen der Taufe und können das Fest beschreiben.
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 2
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Spuren des Christlichen in der Umgebung wahrnehmen und religiöse Motive deuten.
Anwendungsbereiche
– Heilige Räume, heilige Zeiten, heilige Menschen
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können erkennen, dass Gemeinschaft in Verschiedenheit gelebt wird und können zu einem guten Miteinander beitragen. 5
2. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 2
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Leben und Feiern in Gemeinschaft als Kraftquelle entdecken und mitgestalten. 3, 5
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Vielfalt und Widersprüchlichkeit des Lebens wahrnehmen und zum Ausdruck bringen. 7
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 2
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen biblische Erzählungen von Gottes Verheißungen und können sie für das eigene Leben deuten.
Anwendungsbereiche
– Ruf und Segen Gottes – Abraham, Sara, Hagar
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen biblische Erzählungen von Jesu Mahlgemeinschaften und können diese mit eigenen Erfahrungen in Verbindung bringen.
Anwendungsbereiche
– Sakrament: Eucharistie
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen zentrale Feste im Kirchenjahr und können deren Inhalte gestalterisch zum Ausdruck bringen.
Anwendungsbereiche
– Umkehr und Versöhnung
– Neubeginn in der Fastenzeit und Osterzeit
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich mit unterschiedlichen Gebetsformen auseinandersetzen und eigene zum Ausdruck bringen. 10
Anwendungsbereiche
– Das Vater Unser
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 2
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Bild- und Symbolsprache wahrnehmen und ihre Bedeutung für Menschen reflektieren. 6
Anwendungsbereiche
– Religiöse Sprachkompetenz: Symbole und Rituale 10
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Anl. 2
Die Schülerinnen und Schüler
– können die kulturelle, soziale und religiöse Vielfalt im Lebensumfeld wahrnehmen und über eigene Erfahrungen erzählen. 5
3. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 2
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können eigene Bedürfnisse und Bedürfnisse der Mitmenschen erkennen und reflektieren. 2, 9
Anwendungsbereiche
– Das Liebesgebot Jesu (Mk 12,28-34)
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Kränkungen, Ungerechtigkeiten und Schuld wahrnehmen und von Möglichkeiten der Versöhnung erzählen. 7, 3
Anwendungsbereiche
– Versöhnung anhand biblischer Beispiele
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich über die existenziellen Fragen nach dem Woher, Wozu, Wohin des Lebens austauschen. 1
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 2
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen biblische Erzählungen von Gottes Rettung und können sie für das eigene Leben deuten.
Anwendungsbereiche
– Die Josefserzählung (Gen 37-50 in Auswahl)
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Jesu Wirken auf dem Hintergrund der damaligen Lebenssituation beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: Heilungs- und Wundererzählungen 10
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen den biblischen Hintergrund von zentralen Festen im Kirchenjahr und können ihre Bedeutung erschließen.
Anwendungsbereiche
– Karwoche – Osterfest
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen und gestalten Gebete aus Bibel, Tradition und Liturgie. 10
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 2
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können anhand von Beispielen die Wirkung von Sprache erforschen und bewerten. 10
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz und religiöse Sprachkompetenz: Sprache in Medien 6 , Bibel und Liturgie 10
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Elemente jüdischen Lebens und Glaubens beschreiben. 5
– können zu Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit in der Welt Stellung beziehen und Handlungsmöglichkeiten im Sinne Jesu benennen. 7, 13
Anwendungsbereiche
– Die Werke der Barmherzigkeit (Mt 25,31-40)
4. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 2
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich mit gemeinschaftsfördernden Werten auseinandersetzen und ihre Bedeutung in unterschiedlichen Lebenssituationen reflektieren. 7
Anwendungsbereiche
– Die Goldene Regel (Mt 7,12) 5
– Der Dekalog (Ex 20,2-17) 7
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Welt als Gottes Schöpfung deuten und kennen Möglichkeiten für verantwortungsbewusstes Handeln. 11
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Leidsituationen benennen und Hoffnungsgeschichten erzählen. 13
Anwendungsbereiche
– Die Exoduserzählung in Auswahl
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Bedeutsames und Heiliges in ihrem Leben entdecken und darüber erzählen.
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 2
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen biblische Schöpfungstexte und können sie mit naturwissenschaftlichen Aussagen in Beziehung setzen. 10
– können Würdetitel Jesu verstehen und sich mit seiner Botschaft vom Reich Gottes auseinandersetzen.
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: Gleichnisse, Seligpreisungen (Mt 5,1-12) 10
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen den biblischen Hintergrund von zentralen Festen im Kirchenjahr und können ihre Bedeutung erschließen.
Anwendungsbereiche
– Das Pfingstfest – das Wirken des Heiligen Geistes
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 2
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich mit der Sprache der Kunst als Ausdruck für das Heilige auseinandersetzen.
Anwendungsbereiche
– Religiöse Motive in Geschichte und Gegenwart 6
Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Elemente muslimischen Lebens und Glaubens beschreiben und die monotheistischen Religionen zueinander in Beziehung setzen. 5
Anwendungsbereiche
– Haltungen für ein gelingendes interreligiöses Miteinander 7, 5
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Ausdrucksformen des Glaubens in den Konfessionen und Religionen und können diese beschreiben. 5
1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Anlage 3
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN MITTELSCHULEN UND AN DER UNTERSTUFE ALLGEMEINBILDENDER HÖHERER SCHULEN
Anl. 3
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Anl. 3
Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.
Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.
Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.
Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.
Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Anl. 3
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.
Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.
Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.
Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben:
Fokus: Religiöse Sprache und Symbole
Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.
Fokus: Philosophieren und Theologisieren
Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.
Fokus: Actio und Contemplatio
Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.
Fokus: Beziehung und Resonanz
Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Anl. 3
Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.
Lebensrealitäten und Transzendenz
Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.
Gottesliebe und Menschenliebe
Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.
Jesus der Christus
Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.
Freiheit und Offenbarung
Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.
Zusage und Verantwortung
Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Anl. 3
Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.
Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 3
– Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
– Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 3
– Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
– Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 3
– Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
– Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.
– Wahrnehmen und beschreiben religiös bedeutsamer Phänomene (Perzeption)
– Verstehen und deuten religiös bedeutsamer Sprache und Glaubenszeugnisse (Kognition)
– Gestalten und handeln in religiösen und ethischen Fragen (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen von Überzeugungen mit religiösen Argumenten und im Dialog (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden - begründete (Nicht-)Teilhabe an religiöser und gesellschaftlicher Praxis (Partizipation)
Sekundarstufe I
Anl. 3
Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.
Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
Anl. 3
1. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 3
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich in ihrer gottgeschenkten Einzigartigkeit wahrnehmen und wissen um die Bedeutung von (Selbst-) Vertrauen für ein gelingendes (Zusammen-) Leben. 1, 9
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können für sie bedeutsame Fragen diskutieren und über existentielle Lebensfragen philosophieren und theologisieren. 1, 10
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 3
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über erweiterte Grundkenntnisse zur Bibel und können sie als inspiriertes Zeugnis des Dialogs Gottes mit den Menschen deuten.
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: die biblischen Schriften und ihre Entstehung 10
– Zeugnisse der Lebensrelevanz der Bibel
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Leben und Handeln Jesu in Grundlinien beschreiben und als Basis christlichen Glaubens kommunizieren.
Anwendungsbereiche
– Historischer Jesus – Christus des Glaubens
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Reichtum und Vielfalt spiritueller und liturgischer Ausdrucksformen und können sie in ihrer Bedeutung nachvollziehen und gestalten. 10
– können Taufe und Eucharistie als Ausdruck der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft verstehen.
Anwendungsbereiche
– Das Glaubensbekenntnis
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 3
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können das Kirchenjahr mit seinen Festen als Rhythmus des Lebens verstehen und mitgestalten.
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Gemeinsames und Unterscheidendes, Verbindendes und Trennendes von Konfessionen und Religionen benennen und sich damit respektvoll auseinandersetzen. 5
2. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 3
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich in ihrer Interaktion mit der Mitwelt differenziert wahrnehmen und zu einem wertschätzenden Kommunizieren beitragen. 6
Anwendungsbereiche
– Kommunikationsformen 6
– Konflikt- und Streitkultur 3
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können vielfältige Formen von Liebe unterscheiden und sich mit der eigenen Geschlechtlichkeit auseinandersetzen. 8, 9
Anwendungsbereiche
– Eros - Agape / Caritas
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler...
– können leidvolle Erfahrungen zum Ausdruck bringen und (christliche) Wege des Umgangs mit menschlicher Begrenztheit aufzeigen.
Anwendungsbereiche
– Angenommen-Sein in Erfahrungen von Trennung, Verlust, Misserfolg und Krankheit 1, 3
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können (strukturelle) Schuld wahrnehmen, (eigenes) schuldhaftes Verhalten erkennen und sich mit Möglichkeiten der Vergebung auseinandersetzen. 7
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 3
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über vertiefte Grundkenntnisse zum Alten Testament und zur Vielfalt der biblischen Sprachwelt. 10
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: literarische Gattungen in der Bibel 10
– Geschichte des Volkes Israel im Überblick
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Gottesvorstellungen aus Bibel und christlicher Tradition beschreiben und sie mit der eigenen Gottesvorstellung in Verbindung bringen.
Anwendungsbereiche
– Trinität – Gott in Beziehung
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Symbole deuten und entwerfen 6 und die Sakramente als Zeichen für die Nähe Gottes beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Religiöse Sprachkompetenz: Symbolsprache und Metaphern 10
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 3
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können christliche Motive in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und sakrale Räume in ihrer Bedeutung für Menschen erschließen. 6
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Grundzüge des Judentums beschreiben und die Nähe des Christentums zum Judentum darlegen. 5
3. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 3
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich als Teil der Schöpfung wahrnehmen und wissen zu ihrem Erhalt beizutragen. 11, 13
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Frage nach dem Woher anhand biblischer Schöpfungsvorstellungen und naturwissenschaftlicher Konzepte bearbeiten und deren Vereinbarkeit argumentativ darlegen.
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: mythologische Sprache, Weltbilder 10
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Sehnsucht nach einem „Leben in Fülle“ zur Sprache bringen und vielfältige Sinnangebote bewerten.
Anwendungsbereiche
– Selbstentfaltung und Abhängigkeiten 3, 13
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 3
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Reich-Gottes-Botschaft erläutern und vom befreienden Handeln Gottes erzählen.
Anwendungsbereiche
– Reich Gottes-Gleichnisse
– Exoduserfahrungen in Geschichte und Gegenwart 7
– Der Dekalog 7
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen christliche Grundlagen des Zusammenlebens und können Ideen für ein gelingendes demokratisches Miteinander entwickeln. 7
Anwendungsbereiche
– Gottes- und Nächstenliebe
– Feindesliebe
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Bedeutung des Sonntags für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft wahrnehmen und reflektieren. 1, 13
– können die Anfänge der Kirche und ihre Strukturen beschreiben und Einblick in das Leben der Orts- und Weltkirche geben.
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 3
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Nutzung von Medien und deren Potential reflektieren. 3, 6
Anwendungsbereiche
– Religiosität in virtuellen Welten und Social Media 6
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Grundzüge des Islam beschreiben und ausgehend von ihrem Wissen und ihren Erfahrungen Beiträge zu einem respektvollen Miteinander gestalten. 5
4. Klasse:
Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen
Anl. 3
Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Bedeutung eines Einsatzes für ein gerechtes Zusammenleben erkennen und konkrete Handlungsoptionen entwickeln. 7, 13
Anwendungsbereiche
– (Biblische) Propheten und Prophetinnen
– Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit 8, 11
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können das Verhältnis von geltenden Normen und persönlichen Gewissensentscheidungen analysieren und anhand von Beispielen diskutieren. 7
Anwendungsbereiche
– Bildung des eigenen Gewissens
Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Perspektiven für ihr Leben entwickeln und Zukunftspläne entwerfen. 1, 2
– können die über den Tod hinausgehende christliche Hoffnung beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Biblisch-hermeneutische Kompetenz: eschatologische Bilder 10
– Erlösungsglaube
Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
Anl. 3
Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen reflektieren.
– können das vielfältige Wirken des Heiligen Geistes entdecken und charakterisieren.
Anwendungsbereiche
– Biblische Symbolik für den Geist Gottes
– Vielfalt der Charismen 1
Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können die Firmung als Befähigung und Beauftragung zum Mitwirken an den Grundvollzügen der Kirche erläutern.
Anwendungsbereiche
– Verkündigung – Liturgie – Diakonie – Gemeinschaft
Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur
Anl. 3
Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– können Kunst als Möglichkeit religiöser Weltdeutung verstehen und ihr eigenes kreatives Potential entfalten. 6
Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können
Kompetenzbeschreibung
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Charakteristika asiatischer Glaubenstraditionen und können diese mit dem christlichen Glaubensverständnis vergleichen. 5
– können lebensförderliche und lebensfeindliche Aspekte in Religionen und Weltanschauungen benennen und beurteilen. 3, 7
1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2 Entrepreneurship Education | 3 Gesundheitsförderung |
4 Informatische Bildung | 5 Interkulturelle Bildung | 6 Medienbildung |
7 Politische Bildung | 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9 Sexualpädagogik |
10 Sprachliche Bildung und Lesen | 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Anlage 6
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN (AUSGENOMMEN BILDUNGSANSTALTEN UND SONDERFORMEN)
Präambel
Anl. 6
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2003 entspricht. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 6
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 6
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 6
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts in der BHS
Anl. 6
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung.
Im Kontext des integrativen Ansatzes beider Aspekte, wie er das berufsbildende höhere Schulwesen kennzeichnet, versteht sich der Religionsunterricht mit seinen Beiträgen zu Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Damit bietet sich der Religionsunterricht für eine Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an, zB bei Projekten und Projektarbeiten.
Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.
Im Bereich der Berufsbildung erfahren die vielfältigen Schlüsselqualifikationen eine religiös-ethische Verankerung bzw. Vertiefung. Es werden individuelle berufsbezogene Werthaltungen gefördert und Aspekte des Gemeinwohls und des menschlichen Maßes systematisch eingebracht. So werden Selbstverständlichkeiten in Wirtschaft und Technik auf ihre Ambivalenzen hin reflektiert.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 6
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Seine THEMENBEREICHE (unter dem Jahrgang fett gedruckt) sind verbindliche Unterrichtsinhalte. Die Einzelthemen (unter den Themenbereichen) sind in Hinblick auf die zugeordneten KOMPETENZEN (siehe Punkt 3.) zu verstehen. Aus den EINZELTHEMEN kann ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 6
Diese umfassen ua. die Berücksichtigung bzw. Förderung
– der Selbsttätigkeit
– der geschichtlichen Dimension der Themen
– des Gender-Aspekts
– der Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen
– des Erfahrungsbezugs
– der Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit
– der Berufsbezogenheit
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 6
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
– der Korrelationsdidaktik
– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
– der Ökumene
– des interreligiösen Dialogs
– der Spiritualität
– der religiösen Entwicklung
– des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten
– des biblischen Lernens
– des Lernens durch religiöse Übungen
3. Kompetenzen
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen
Anl. 6
I. Jahrgang
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
Anl. 6
RINGEN UM IDENTITÄT
Was mir Halt gibt Kompetenz 2, Kompetenz 6
Lebensbedeutsame Werte Kompetenz 1, Kompetenz 2
Veränderungen an Leib und Psyche Kompetenz 2
Woher komme ich? Wer bin ich? Wohin gehe ich? Kompetenz 1, Kompetenz 2
ALLTAGS-, GRUND- UND GRENZERFAHRUNGEN
Anl. 6
Erfolgs-, Gemeinschafts-, Friedens- und Zufriedenheitserfahrungen, ... Kompetenz 1
Lieben und geliebt werden Kompetenz 3
Trennungs-, Verlusterfahrungen, ... Kompetenz 1
Umgang mit Leid und Tod Kompetenz 1
MITEINANDER LEBEN – VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Anl. 6
Leben in sozialen Bezügen Kompetenz 3
Erfahrungen in der Herkunftsfamilie Kompetenz 3
Verantwortung für mich und die Mitmenschen Kompetenz 2, Kompetenz 4
Koinonia – Gemeinschaft leben Kompetenz 8
Gewalterfahrungen, Konflikte und Konfliktbewältigung Kompetenz 3
PHÄNOMEN RELIGION
Anl. 6
Das Leben stellt Fragen Kompetenz 9
Glaube Kompetenz 9
Erscheinungsformen des Religiösen (Heilige Zeichen, Orte, Zeiten, ...) Kompetenz 9
Okkulte Phänomene und Praktiken Kompetenz 9
Natur als religiöses Phänomen Kompetenz 6, Kompetenz 9
GOTT – GOTTESBILDER – GOTTSUCHE
Anl. 6
Monotheismus Kompetenz 7, Kompetenz 9
Vielfalt der biblischen Gottesbilder Kompetenz 7
Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 2
Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2, Kompetenz 7
Gott und das Leid Kompetenz 2
LEBEN FEIERN – ALLTAG UNTERBRECHEN
Anl. 6
Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche Kompetenz 8, Kompetenz 9
Freizeit gestalten Kompetenz 2
Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen Kompetenz 8
Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste Kompetenz 2, Kompetenz 8
Wallfahrten Kompetenz 8
VIELFALT CHRISTLICHER SPIRITUALITÄT
Anl. 6
Gebet Kompetenz 8
Hl. Schrift: Erfahrungen und Zugänge Kompetenz 7, Kompetenz 8
Musik und weitere künstlerische Ausdrucksformen Kompetenz 8
Christusdarstellungen Kompetenz 7, Kompetenz 8
Stille Kompetenz 8
Meditation Kompetenz 8
WELT UND SCHÖPFUNG
Anl. 6
Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht Kompetenz 6
Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer Kompetenz 6
Die Verletzlichkeit der Schöpfung Kompetenz 6
Tiere als Mitgeschöpfe Kompetenz 6
Genussfähigkeit und Suchtverhalten Kompetenz 6
LEBEN NACH DEM TOD
Anl. 6
Jenseitsvorstellungen Kompetenz 1, Kompetenz 9
Himmel, Hölle und ihre Bilder Kompetenz 1
II. Jahrgang
3. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
LEBENSSITUATION JUGENDLICHER
Anl. 6
Trends, Szenen, Jugendkulturen Kompetenz 2
Verwirklichung eigener Vorstellungen – Möglichkeiten und Grenzen Kompetenz 2, Kompetenz 6
Zwischen Konformismus und Nonkonformismus Kompetenz 2, Kompetenz 3
FREIHEIT – BINDUNG – ABHÄNGIGKEIT
Anl. 6
Freiheit zum Ja und Nein Kompetenz 2
Freiheit von anderen und durch andere Kompetenz 3
Meine Freiheit, die anderer und die gemeinsame Freiheit Kompetenz 3
Missachtung, Missbrauch und Verlust der Freiheit Kompetenz 2, Kompetenz 3
ZUGÄNGE DES MENSCHEN ZU GOTT
Anl. 6
Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte Kompetenz 7
Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments Kompetenz 7, Kompetenz 9
Das Judentum als erste abrahamitische Religion Kompetenz 7, Kompetenz 9
BIBLISCHE BOTSCHAFT – JESUS CHRISTUS
Anl. 6
Basiswissen Bibel: Evangelien Kompetenz 7
Jesus der Christus Kompetenz 7, Kompetenz 8
Grundzüge biblischer Ethik (alt- und neutestamentliche Spezifika) Kompetenz 4, Kompetenz 7
Von Jesus zur zweiten abrahamitischen Religion Kompetenz 7, Kompetenz 8
WELT- UND LEBENSDEUTUNGEN IN DEN RELIGIÖSEN SONDERGEMEINSCHAFTEN
Anl. 6
Anspruch, Menschenbild, Strukturen, Gefahren Kompetenz 9
4. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
SYMBOLE UND RITUALE
Anl. 6
Symbole der Lebenssituation Jugendlicher Kompetenz 2
Christliche Symbole in unserer Lebenswelt Kompetenz 8
Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt (Sport, Werbung, Medien, Technik, Wirtschaft, ...) Kompetenz 8
Rituale und ihre Funktionen Kompetenz 8
Initiationsriten, Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie Kompetenz 2
GELINGENDES LEBEN
Anl. 6
Glückserfahrungen, Glücksvorstellungen Kompetenz 2
Be- und Entschleunigung, Leistungsdruck Kompetenz 2
Leben mit Behinderungen Kompetenz 1, Kompetenz 2, Kompetenz 3, Kompetenz 6
Sinnfrage – Sinnverlust – Sinnlosigkeit (Krisen, Suizid) Kompetenz 1
Vorbild Jesu Kompetenz 7
LEBEN IN ENTSCHEIDUNGEN
Anl. 6
Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit Kompetenz 4
Klärung der Begriffe: gut und böse, Ethik und Moral, Gewissen und Verantwortung Kompetenz 3
VIELFALT VON BEZIEHUNGEN
Anl. 6
Wesen, Wert, Chancen, Gefahren, Entwicklungen von Beziehungen Kompetenz 3
Peer group, Freundschaft, Partnerschaft Kompetenz 2
Auf dem Weg zur Intimität (Geschlechtlichkeit) Kompetenz 6
III. Jahrgang
5. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
MENSCHENWÜRDE – MENSCHENRECHTE – MENSCHENPFLICHTEN
Anl. 6
Historische Entwicklung Kompetenz 4
Biblische Bezüge Kompetenz 4
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Kompetenz 4, Kompetenz 9
Universalitätsanspruch Kompetenz 4
Weltethos Kompetenz 4, Kompetenz 9
Menschenrechtsverletzungen – Einsatz für die Menschenrechte Kompetenz 4
ANFANG UND ENDE MENSCHLICHEN LEBENS
Anl. 6
Verantwortung für das ungeborene Leben Kompetenz 4, Kompetenz 6
Humangenetik Kompetenz 6
Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod Kompetenz 1
Menschenwürdiges Sterben Kompetenz 1
BASISWISSEN BIBEL
Anl. 6
Orientierung in der biblischen Bibliothek Kompetenz 7
Eckdaten biblischer Geschichte Kompetenz 7
Literarische Gattungen Kompetenz 7
Neutestamentliche Briefliteratur Kompetenz 7
ANGESPROCHEN VON GOTTES LIEBE
Anl. 6
Zuspruchs-Erfahrungen in der Bibel, in der Geschichte und im eigenen Leben Kompetenz 3
Gottes- und Nächstenliebe als Antwort Kompetenz 3, Kompetenz 4
Dekalog Kompetenz 3, Kompetenz 4
Bergpredigt Kompetenz 3, Kompetenz 4, Kompetenz 7
Die Abba-Beziehung Jesu Kompetenz 2, Kompetenz 7
AKTUELLE FRAGEN ANGEWANDTER ETHIK
Anl. 6
Sehen – Urteilen – Handeln Kompetenz 4
Ethische Argumentationsweisen (deontologisch, teleologisch, utilitaristisch, ...) Kompetenz 4
Biotechnik, Medien, Datenschutz, ... Kompetenz 6
6. Semester:
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
UMGANG MIT (KIRCHEN-)GESCHICHTE
Anl. 6
Meilensteine der Kirchengeschichte Kompetenz 8
Gegenwart braucht Vergangenheit und Zukunft Kompetenz 8
Zwischen Sünde und Heiligkeit Kompetenz 8
Kirche hat Geschichte – Kirche macht Geschichte Kompetenz 8
GNADENERFAHRUNGEN IN EINER „GNADENLOSEN“ WELT
Anl. 6
Sich beschenken lassen können Kompetenz 6
Verzeihung Kompetenz 1
Versöhnung Kompetenz 3
Sakrament der Krankensalbung Kompetenz 1, Kompetenz 2
Auferstehung im Leben Kompetenz 1
Feste Kompetenz 6
ZUGÄNGE DES MENSCHEN ZU GOTT
Anl. 6
Islam als dritte abrahamitische Religion Kompetenz 9
TECHNIK UND MACHBARKEIT
Anl. 6
Prägung des Bewusstseins und der Gesellschaft durch Technik Kompetenz 5
Souveränität und Abhängigkeit Kompetenz 5
Problemfelder: Informationstechnologie, Gentechnik, ... Kompetenz 5
IV. Jahrgang
7. Semester:
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
WIRTSCHAFT IM DIENST DES LEBENS
Anl. 6
Lebensökonomie versus Geldökonomie – Mensch als Mittel und/oder Zweck der Wirtschaft Kompetenz 9
Wirtschaftsmodelle, Globalisierung und (alternative) Wirtschaftsformen Kompetenz 9
Konsum/Konsumismus Kompetenz 9
Rolle des Geldes (Tauschmittel, Fetisch, Mammon, ...) Kompetenz 9
Kirche als Wirtschaftsfaktor und/oder Kommerzialisierung von Religion Kompetenz 5
GRUNDPRINZIPIEN DER SOZIALETHIK
Anl. 6
Unterschied zwischen Individual- und Sozialethik Kompetenz 5
Personprinzip versus Kapitalismus Kompetenz 5
Solidaritäts- und Gemeinwohlprinzip versus Liberalismus Kompetenz 5
Subsidiaritätsprinzip versus Zentralismus Kompetenz 5
SOZIALE GERECHTIGKEIT
Anl. 6
Gerechtigkeitsaspekte (ausgleichend, zuteilend, Tausch-, Beteiligungs-, Verfahrensgerechtigkeit) Kompetenz 5
Institutionen und Gruppierungen im Einsatz für Gerechtigkeit Kompetenz 5
Armuts- und Reichtumsvermehrung Kompetenz 5
Katholische Soziallehre Kompetenz 5, Kompetenz 8
Option für die Armen Kompetenz 5
KULTUR ALS SCHÖPFERISCHE LEBENSÄUSSERUNG
Anl. 6
Kunst und Religion Kompetenz 8
Lebensförderliche und lebenshinderliche Weltgestaltung Kompetenz 6
Kulturprägende Wirkungen des Christusereignisses Kompetenz 8
Jesus in verschiedenen Kunstgattungen Kompetenz 8
PROPHETISCHES REDEN – PROPHETISCHE ZEICHEN – PROPHETISCHES HANDELN
Anl. 6
Zivilcourage in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kirche Kompetenz 7
Basiswissen Bibel: Prophetenbücher Kompetenz 7
Aktualität biblischer Sozialkritik, kirchliche Selbstanwendung Kompetenz 7
Religiös motivierter Widerstand Kompetenz 7
8. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
SHALOM GOTTES
Anl. 6
Impulse für den Frieden – Beiträge der Religionen Kompetenz 3, Kompetenz 9
Konstruktive und destruktive Formen der Aggression Kompetenz 3
Der/die/das Fremde Kompetenz 3
Gewalt und Krieg Kompetenz 3
Friede und Friedenserziehung Kompetenz 3
ALS MANN UND FRAU GESCHAFFEN
Anl. 6
Frau sein, Mann sein Kompetenz 2, Kompetenz 6
Zueinander, Miteinander, Gegeneinander (Frauenfeindlichkeit, Marginalisierung, Diskriminierung) Kompetenz 6, Kompetenz 8
Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen Kompetenz 2, Kompetenz 6
Ehe und Familie (pro und contra, einst und heute, Sakrament, Eherecht, verantwortete Elternschaft) Kompetenz 2, Kompetenz 3
ERFAHRUNGEN UND UMGANG MIT SCHEITERN, SCHULD UND DEM BÖSEN
Anl. 6
Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde Kompetenz 1
Formen und Fehlformen des Umgangs mit Scheitern und Schuld Kompetenz 1
Das Phänomen des Bösen Kompetenz 2, Kompetenz 9
Verheißene Erlösung im Glauben, Sakrament der Versöhnung Kompetenz 1, Kompetenz 2
LEBENSFORMEN UND GOTTSUCHE
Anl. 6
Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2
Reich Gottes (Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches) Kompetenz 2, Kompetenz 4
Radikale Lebens- und Gottsuche Kompetenz 2
Geschäft mit existenziellen Sehnsüchten Kompetenz 8
V. Jahrgang
9. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
ENTWICKLUNG UND ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT
Anl. 6
Selbstannahme, Selbstverwirklichung und Beziehungsfähigkeit Kompetenz 2, Kompetenz 3
Herz – Über-Ich – Gewissen: Normen, Bildung, Konflikte Kompetenz 4
Stufen des religiösen Urteils Kompetenz 4
Religiöse Erziehung – Kindertaufe Kompetenz 2, Kompetenz 3
Werden und Wandel des persönlichen Gottesbildes Kompetenz 2
Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 1, Kompetenz 2
WELT- UND LEBENSDEUTUNGEN
Anl. 6
Biblische Schöpfungstexte und außerbiblische Ursprungsmythen Kompetenz 6, Kompetenz 9
Adamah – adam, als Frau und Mann Ebenbild Gottes Kompetenz 6
Naturwissenschaft und Schöpfungsglaube Kompetenz 6
Weltanschauungen und Ideologien Kompetenz 9
Ethische Systeme und Entwürfe Kompetenz 4, Kompetenz 9
RELIGION – RELIGIONEN
Anl. 6
Hinduismus, Buddhismus, Konfuzianismus, Daoismus, ... Kompetenz 9
Religionen im Dialog Kompetenz 9
Erscheinungsformen des Atheismus Kompetenz 9
Religionskritik Kompetenz 9
RELIGION – STAAT – GESELLSCHAFT
Anl. 6
Politische Dimensionen von Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9
Verhältnis von Religion und Staat in verschiedenen Religionen Kompetenz 9
Christentum und Politik – Grundsätzliche Modelle Kompetenz 5, Kompetenz 9
Privatisierung von Religion versus prophetische Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9
KIRCHE
Anl. 6
Erfahrungen mit Kirche Kompetenz 5, Kompetenz 8
Vielfalt an Kirchenbildern Kompetenz 5, Kompetenz 8
Christliche Kirchen – Ökumene Kompetenz 8
Weltkirche und Pluralismus Kompetenz 8
Ecclesia semper reformanda – Heiliger Geist als Lebensprinzip Kompetenz 2, Kompetenz 8
Martyria, Diakonia, Leiturgia – bekennen, dienen, feiern Kompetenz 8
10. Semester
Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe)
Anl. 6
Die Schülerinnen und Schüler
– können in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen Dimensionen der Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie aus der Perspektive der erlösenden Verheißung im Christentum verstehen und deuten (Kompetenz 1)
– können sich selbst differenziert wahrnehmen, ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und dabei Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen und deuten (Kompetenz 2)
– können ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und bewerten (Kompetenz 3)
– sind zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig (Kompetenz 4)
– können das Humanum als Maß für Wirtschaft, Arbeitswelt und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten (Kompetenz 5)
– können den Kosmos als von Gott anvertraut sehen, sich selbst als Geschöpf Gottes verstehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen (Kompetenz 6)
– können sich mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, auf Basis der biblischen Offenbarung auseinander setzen (Kompetenz 7)
– können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten und unterschiedliche Formen von Spiritualität verstehen und gestalten (Kompetenz 8)
– können die wichtigsten Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen (Kompetenz 9)
Lehrstoff
FRAU – MACHT – KIRCHE
Anl. 6
Biblische Texte und ihre Rezeptionsgeschichte Kompetenz 7
Feminismus, feministische Theologie Kompetenz 8
Kirchliche Ämter für Männer und Frauen, Weihesakrament Kompetenz 2, Kompetenz 8
Maria und Formen der Marienverehrung Kompetenz 7, Kompetenz 8
ARBEIT UND BERUF
Anl. 6
Sinn menschlicher Arbeit Kompetenz 1, Kompetenz 5, Kompetenz 6
Beruf und Berufung Kompetenz 5
Arbeitslosigkeit Kompetenz 1, Kompetenz 5
Berufsethik Kompetenz 5
GOTTES GEGENWART IM LEBEN
Anl. 6
Verständnisebenen der Wirklichkeit (Mythos, Wahrheit, Symbole, Realität – Virtualität) Kompetenz 2
Wirkungsgeschichte der Bibel Kompetenz 7
Sakramente Kompetenz 2
Theodizee Kompetenz 1, Kompetenz 9
Tod und Auferstehung Kompetenz 1
Persönliches Gebet, Meditation und Psalmen Kompetenz 1, Kompetenz 6, Kompetenz 7, Kompetenz 8
Anlage 7
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN (AUSGENOMMEN KOLLEGS UND SONDERFORMEN DER BILDUNGSANSTALTEN)
1. Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 7
Siehe Anlage 6 Z 1.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 7
Die in Anlage 6 Z 2 angeführten didaktischen Grundsätze gelten sinngemäß und in analoger Interpretation. Diese sind auf die Situation von Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls Studierenden, unter Einbeziehung der verschiedenen Arbeitsweisen der Erwachsenenbildung anzuwenden.
An berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige soll auch die Familiensituation der Studierenden, die zum Teil selbst schon Eltern sind, Beachtung finden.
3. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen
Anl. 7
Es gelten die in Anlage 6 Z 3 und 4 angeführten Kompetenzen, Themenbereiche und an den Kompetenzen orientierten Einzelthemen.
Die Themenbereiche sind in Schulen für Berufstätige sowie in Sonderformen, in denen Religion nicht im Ausmaß von fünf Jahren unterrichtet wird, in einer der Schulart und der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.
Anlage 8
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSSCHULEN
1. Bildungs- und Lehraufgabe:
Anl. 8
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 8
„Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ (§ 2 Schulorganisationsgesetz)
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen des Menschen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichtes
Anl. 8
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Der Religionsunterricht trägt bei, dass die Schülerinnen und Schüler
– sich selbst besser verstehen,
– die Beziehungen, in denen sie leben, deutlicher wahrnehmen,
– sich in der Kultur und Gesellschaft zurechtfinden,
– sich auf die Wurzeln des christlichen Glaubens besinnen,
– Toleranz gegenüber Neuem und Fremdem entwickeln,
– ihren Glauben gemeinsam mit anderen leben und feiern.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichtes für die Gesellschaft
Anl. 8
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft leistet einen Beitrag zur Bildung von Identität, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben ermutigt und befähigt zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichtes an Berufsschulen
Anl. 8
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Berufsschule. Religiöse Bildung ist Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.
Der Religionsunterricht an Berufsschulen steht im Schnittpunkt verschiedener Interessen von Kirche, Gesellschaft und Wirtschaft. Voraussetzung für einen lebensnahen Religionsunterricht ist die angemessene Berücksichtigung der genannten Interessen. Das erfordert die verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die Rahmenbedingungen, unter denen der Religionsunterricht an Berufsschulen stattfindet, sind sehr unterschiedlich: Es gibt ihn als Frei- oder Pflichtgegenstand, in Lehrgangs- oder Jahresklassen und mit verschiedenem Ausmaß an Jahresstunden.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der religiöse Erfahrungen ermöglicht, sowie Gemeinschaft und Solidarität fördert.
In Zusammenarbeit mit den anderen Fächern leistet der Religionsunterricht über die religiöse Bildung hinaus seinen Beitrag
– zur Persönlichkeitsbildung,
– zur Gemeinschaftsbildung,
– zur beruflichen Bildung,
– zur Allgemeinbildung.
Damit will er zu einem gelungenen und sinnvollen Leben hinführen.
2. Didaktische Grundsätze:
Anl. 8
Da die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an Berufsschulen sehr unterschiedlich sind, versteht sich dieser Lehrplan als Minimallehrplan. Er schreibt pro Lehrgang beziehungsweise Schuljahr zwei Kompetenzen verbindlich vor, an denen sich die Auswahl der Themen und die Formulierung der Teilkompetenzen orientieren. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie besondere Fähigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer sind bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist für vier Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre konzipiert. In Schulformen, in denen Religion nicht in diesem Ausmaß unterrichtet wird, sind die Kompetenzen in einer der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.
Aufbauend auf den bereits besuchten Religionsunterricht und bedingt durch das mitunter sehr geringe Stundenausmaß wird das Prinzip des exemplarischen Lernens ausdrücklich betont.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 8
Als Unterrichtsgegenstand der Berufsschule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
– Gesundheitserziehung
– Lese- und Sprecherziehung
– Medienerziehung
– Sexualerziehung
– Erziehung zu Konfliktfähigkeit
– Friedenserziehung
– Umwelterziehung
– Politische Bildung
– Verkehrserziehung
– Lernerziehung und Lernmotivation
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 8
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien zu beachten:
– die Lebens- und Berufserfahrung berücksichtigen
– wirtschaftsethische Fragen mitbedenken
– Glaubenserfahrungen reflektieren
– durch die Bibel lernen
– zu einem Leben aus dem Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft hinführen
– die Feste des Kirchenjahres einbeziehen
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog fördern
– die Bilder- und Symbolsprache erschließen
– musisch-kreativen Ausdrucksformen Raum bieten
Diese Prinzipien sollen in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, wobei inhaltliche Querverbindungen und gemeinsame Kompetenzbereiche genutzt werden können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, außerschulische Fachleute heranzuziehen. Für die Umsetzung bieten sich auch projektorientierter Unterricht und Projekte an.
3. Kompetenzen und Themen:
Anl. 8
1. Klasse:
Anl. 8
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihrem Eintritt in die Berufswelt auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und entwickeln aus einer christlichen Orientierung lebensförderliche Perspektiven.
Themen:
Anl. 8
– Neue private und berufliche Beziehungen und Rollenerwartungen
– Verantwortung in neuer Lebensumgebung
– Beruf und Freizeit
– Konsumverhalten
– Wert des Sonntags und der Feiertage
Die Schülerinnen und Schüler deuten den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen und beschreiben sich selbst als Teil einer Gemeinschaft.
Themen:
Anl. 8
– Jüdisch-christliches Menschenbild
– Interreligiöser Dialog, Ökumene
– Ringen um Identität
– Freundschaft, Liebe, Sexualität
– Ängste und die befreienden Antworten der Bibel
2. Klasse:
Anl. 8
Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Sinnfrage in unterschiedlichen Lebenserfahrungen wahr und setzen sie in Beziehung zu den Antworten des christlichen Glaubens.
Themen:
Anl. 8
– Krankheit, Leid, Tod und Auferstehung
– Sucht – Sehnsucht – Glück
– Schuld und Versöhnung
– Verzweiflung, Suizid – christliche Hoffnungsperspektiven
– Okkulte Phänomene
Die Schülerinnen und Schüler sehen die Chancen und Gefahren der modernen Medien- und Kommunikationswelt, können diese vor dem Hintergrund christlicher Werte diskutieren und Perspektiven eines sinnvollen Umgangs entwickeln.
Themen:
Anl. 8
– Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus
– Religion in der Werbung
– Faszination Gewalt
– Manipulation
– Religion in Film und Musik
3. Klasse:
Anl. 8
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Frage nach Gott auseinander, kennen zentrale christliche Glaubensinhalte und -vollzüge und können diese in Beziehung zu ihrem Leben setzen.
Themen:
Anl. 8
– Wege der Gotteserfahrungen
– Person Jesu
– Sakramente – Symbole – Rituale
– Gebet und Liturgie
– Erfahrungen der Nähe Gottes in biblischer Zeit und in der Geschichte der Kirche
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Einstellungen und Haltungen, die ihr Leben und unsere Gesellschaft bestimmen und entwickeln Handlungsimpulse auf der Grundlage christlicher Werte.
Themen:
Anl. 8
– Dekalog, Bergpredigt
– Menschenwürde – Menschenrechte
– Gewissen
– Friedenserziehung
– Lebensmodelle – Heilige als Vorbilder
4. Klasse:
Anl. 8
Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahr und setzen sich mit christlichem Engagement für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung auseinander.
Themen:
Anl. 8
– Schwerpunkte der Katholischen Soziallehre
– Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz
– Arbeit – Arbeitslosigkeit
– Caritatives Engagement der Kirche
– Entwicklungspolitik
Die Schülerinnen und Schüler erkennen im christlichen Glauben eine tragfähige Basis für private und berufliche Lebensgestaltung.
Themen:
Anl. 8
– Berufliche und familiäre Zukunftsvorstellungen
– Partnerschaft – Sakrament der Ehe
– Mann sein – Frau sein
– Kirche, ihre Aufgaben und Ämter
– Kirchenbeitrag
Anlage 9
LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht aN EINJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN
Präambel
Anl. 9
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 9
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 9
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 9
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen
Anl. 9
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.
Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.
Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 9
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.
Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.
Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 9
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.
Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er
– die Selbsttätigkeit,
– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,
– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie
– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler fördert.
Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht
– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,
– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),
– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie
– die Berufsbezogenheit des Unterrichts
besonders berücksichtigt werden.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 9
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog
mit einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,
– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und
– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.
3. Lehrstoff
Anl. 9
Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.
Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.
Grundlegende Themenfelder
Anl. 9
Frage nach Gott
Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.
Mensch sein: personal
Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.
Mensch sein: sozial
Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.
Leben als Christ/Christin
Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.
Ethische Themen
Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.
Arbeit und Beruf
Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.
Kirche als Werk des Geistes Gottes
Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen
Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.
Kompetenzen und Themen
Anl. 9
Die Schülerinnen und Schüler …
… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.
– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes
– Grundbedürfnisse
– Persönlichkeitsentwicklung
– Sinnsuche – Sinn erleben
– Gottes Ja zu jedem Menschen
– Menschwerdung Gottes in Jesus Christus
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde
– Familie
– Partnerschaft
– Jugendkulturen
– Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag
– Konfliktkultur
… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.
– Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi
– Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente
– Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche
– Kirchliche und soziale Aktivitäten
– Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag
… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.
– Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur
– Verschiedene Lebensentwürfe
– Träume und Visionen
– Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube
– Beruf/Arbeit
– Umwelt/Nachhaltigkeit
… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.
– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...
– Religiöse Sondergemeinschaften
– Okkulte Phänomene und Praktiken
– Sehnsucht nach Heil
Anlage 10
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN ZWEIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN
Präambel
Anl. 10
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 10
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 10
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 10
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen
Anl. 10
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.
Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.
Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 10
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.
Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 10
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.
Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er
– die Selbsttätigkeit,
– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,
– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie
– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler fördert.
Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht
– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,
– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),
– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie
– die Berufsbezogenheit des Unterrichts
besonders berücksichtigt werden.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 10
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog
mit einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,
– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und
– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.
3. Lehrstoff
Anl. 10
Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.
Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.
Grundlegende Themenfelder
Anl. 10
Frage nach Gott
Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.
Mensch sein: personal
Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.
Mensch sein: sozial
Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.
Leben als Christ/Christin
Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.
Ethische Themen
Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.
Arbeit und Beruf
Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.
Kirche als Werk des Geistes Gottes
Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen
Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.
Kompetenzen und Themen
Anl. 10
1. Klasse (2jg BMS):
Die Schülerinnen und Schüler …
… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.
– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes
– Grundbedürfnisse
– Persönlichkeitsentwicklung
– Sinnsuche – Sinn erleben
– Gottes Ja zu jedem Menschen
– Menschwerdung Gottes in Jesus Christus
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde
– Familie
– Partnerschaft
– Jugendkulturen
– Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag
– Konfliktkultur
… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.
– Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi
– Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente
– Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche
– Kirchliche und soziale Aktivitäten
– Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag
… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.
– Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur
– Verschiedene Lebensentwürfe
– Träume und Visionen
– Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube
– Beruf/Arbeit
– Umwelt/Nachhaltigkeit
… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.
– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...
– Religiöse Sondergemeinschaften
– Okkulte Phänomene und Praktiken
– Sehnsucht nach Heil
2. Klasse (2jg BMS):
Die Schülerinnen und Schüler …
… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.
– Sehnsucht nach Freiheit
– Freiheit zum Ja und Nein
– Verantwortung für das eigene Leben und das Leben anderer
– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung
– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße
– Umgang mit Misserfolg und Scheitern
… können sich kritisch mit dem Weltgeschehen auseinander setzen und die Bedeutung von persönlichem Engagement herausarbeiten.
– Menschenrechte
– Grundzüge der christlichen Soziallehre
– Globale Vernetzung/Eine Welt
– Genderaspekt, Sexismus
– Rassismus
– Krieg und Frieden
… können den Wert von gegenseitiger Unterstützung und Hilfe erkennen und darlegen.
– Nächstenliebe
– Lokale und überregionale Beratungsstellen und Kriseninterventionszentren
– Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Caritas
– Einübung in die Solidarität nach dem Vorbild Jesu Christi
… kennen christliche Orientierungshilfen und können diese mit ihrem Leben in Beziehung setzen.
– Gewissen
– Bibel: Dekalog, Bergpredigt, …
– Vorbilder/Leitbilder/Idole/Heiligmäßige Menschen
– Religiöse Erziehung und Bildung
– Lebensideale, Wertvorstellungen
… können christliche Spiritualität als Kraftquelle des Lebens erschließen.
– Gebetsformen
– Meditation/Stille
– Symbole und Riten
– Eucharistie
– Gottesdienstgestaltung
Anlage 11
LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht an DREIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN
Präambel
Anl. 11
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 11
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 11
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 11
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.
Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.
Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 11
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.
Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 11
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.
Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er
– die Selbsttätigkeit,
– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,
– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie
– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler fördert.
Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht
– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,
– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),
– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie
– die Berufsbezogenheit des Unterrichts
besonders berücksichtigt werden.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 11
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog
mit einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,
– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und
– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.
3. Lehrstoff
Anl. 11
Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.
Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.
Grundlegende Themenfelder
Anl. 11
Frage nach Gott
Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.
Mensch sein: personal
Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.
Mensch sein: sozial
Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.
Leben als Christ/Christin
Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.
Ethische Themen
Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.
Arbeit und Beruf
Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.
Kirche als Werk des Geistes Gottes
Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen
Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.
Kompetenzen und Themen
Anl. 11
1. Klasse (3jg BMS):
Schülerinnen und Schüler …
… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.
– Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance
– Identität
– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes
– Verantwortung für das eigene Leben
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Person und Rollen
– Vorurteile, Feindbilder, Rassismus
– Konfliktkultur
– Begegnung in Familie, Schule, Clique, ...
– Nächstenliebe
… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.
– Vertrauen/glauben
– Gottesvorstellungen/Gottesbilder
– Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten
– Das Befreiende der Gottesbeziehung
… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.
– Feste, Feiern, Bräuche
– Feste der Religionen
– Rituale und Symbole
– Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie
– Kirchenjahr
… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.
– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...
– Religiöse Sondergemeinschaften
– Okkulte Phänomene und Praktiken
– Sehnsucht nach Heil
2. Klasse (3jg BMS):
3. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.
– Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte
– Wert und Schutz des Lebens
– Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen
– Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität
– Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit
– Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache
… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.
– Bibel, das Buch der Bücher
– Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen
– Jesus – der Christus
– Kulturprägende Kraft des Christentums
– Christliche Ethik
… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.
– Sehnsucht nach Freiheit
– Freiheit zum Ja und Nein
– Verantwortung für sich und andere
– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung
– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße
– Umgang mit Misserfolg und Scheitern
4. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.
– Lieben und geliebt werden
– Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen
– Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen
– Visionen, Träume, christliche Hoffnung
– Hilfe durch Beratung und Krisenintervention
… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.
– Schöpfungserzählungen
– Umweltschutz/Nachhaltigkeit
– Sanfter Tourismus
– Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört
– Genussfähigkeit und Suchtverhalten
– Ehrfurcht vor dem Leben
3. Klasse (3jg BMS):
5. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.
– Krieg und Frieden
– Friedensstifterinnen und Friedensstifter
– Wehrdienst/Zivildienst
– Aggression und Konfliktlösung
– Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit
– Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom
… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.
– Kulturen und Religionen im Vergleich
– Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen
– Zusammenleben im Alltag
– Gemeinsame Anliegen und Aufgaben
… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.
– Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung
– Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur
– Wirtschaftsethik
– Verantwortung und Solidarität
– Christliche Soziallehre
6. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können ihr Leben in sozialen Beziehungen wahrnehmen und lebensfördernde Perspektiven entwickeln.
– Partnerschaft, Ehe, Familie
– Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung
– Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung
– Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag
– Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.
… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.
– Sakramentalität der Kirche
– Entstehung und Struktur der Kirche
– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche
– Sakrament der Weihe
– Finanzierung der Kirche
– Christliche Kirchen, Ökumene
– Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten
Anlage 12
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VIERJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN
Präambel
Anl. 12
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 12
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 12
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 12
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen
Anl. 12
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.
Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.
Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 12
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.
Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 12
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.
Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er
– die Selbsttätigkeit,
– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,
– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie
– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit
– der Schülerinnen und Schüler fördert.
Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht
– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,
– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),
– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie
– die Berufsbezogenheit des Unterrichts
besonders berücksichtigt werden.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 12
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog
mit einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,
– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und
– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.
3. Lehrstoff
Anl. 12
Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.
Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.
Grundlegende Themenfelder
Anl. 12
Frage nach Gott
Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.
Mensch sein: personal
Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.
Mensch sein: sozial
Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.
Leben als Christ/Christin
Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.
Ethische Themen
Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.
Arbeit und Beruf
Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.
Kirche als Werk des Geistes Gottes
Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen
Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.
Kompetenzen und Themen
Anl. 12
1. Klasse (4jg BMS)
Die Schülerinnen und Schüler …
… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.
– Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance
– Identität
– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes
– Verantwortung für das eigene Leben
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Person und Rollen
– Vorurteile, Feindbilder, Rassismus
– Konfliktkultur
– Begegnung in Familie, Schule, Clique, ....
– Nächstenliebe
… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.
– Vertrauen/glauben
– Gottesvorstellungen/Gottesbilder
– Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten
– Das Befreiende der Gottesbeziehung
… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.
– Feste, Feiern, Bräuche
– Feste der Religionen
– Rituale und Symbole
– Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie
– Kirchenjahr
… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.
– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...
– Religiöse Sondergemeinschaften
– Okkulte Phänomene und Praktiken
– Sehnsucht nach Heil
2. Klasse (4jg BMS):
3. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.
– Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte
– Wert und Schutz des Lebens
– Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen
– Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität
– Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit
– Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache
… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.
– Bibel, das Buch der Bücher
– Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen
– Jesus – der Christus
– Kulturprägende Kraft des Christentums
– Christliche Ethik
… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.
– Sehnsucht nach Freiheit
– Freiheit zum Ja und Nein
– Verantwortung für sich und andere
– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung
– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße
– Umgang mit Misserfolg und Scheitern
4. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.
– Lieben und geliebt werden
– Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen
– Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen
– Visionen, Träume, christliche Hoffnung
– Hilfe durch Beratung und Krisenintervention
… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.
– Schöpfungserzählungen
– Umweltschutz/Nachhaltigkeit
– Sanfter Tourismus
– Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört
– Genussfähigkeit und Suchtverhalten
– Ehrfurcht vor dem Leben
3. Klasse (4jg BMS):
5. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können sich mit der Veränderung ihrer Persönlichkeit auseinander setzen und Zukunftsperspektiven entwickeln.
– Identitätsfindung, Selbstwert, Selbstbewusstsein
– Selbstbild, Fremdbild, Wunschbild, Image
– Frau sein/Mann sein
– Körperkult
– Werden und Wandel des religiösen Urteils
… können unterschiedliche Lebenseinstellungen und Weltanschauungen darstellen und zu diesen kritisch Stellung nehmen.
– Prophetinnen und Propheten
– Biblische Befreiungserzählungen
– Zivilcourage
– Religiös motivierter Widerstand
– Ideologien und Weltanschauungen
– Alternative Lebensstile
– Religion und Politik
… können Chancen und Grenzen der Technik erkennen und beurteilen.
– Mensch und Technik
– Machbarkeit und Verantwortung
– Ethische Herausforderungen
6. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können in verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen religiöse Dimensionen wahrnehmen.
– Kunst als Ausdruck des Glaubens
– Baustile, bildende Kunst, Musik, Film, ...
– Ikonographie
– Kreativität
… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.
– Kulturen und Religionen im Vergleich
– Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen
– Zusammenleben im Alltag
– Gemeinsame Anliegen und Aufgaben
4. Klasse (4jg BMS):
7. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.
– Krieg und Frieden
– Friedensstifterinnen und Friedensstifter
– Wehrdienst/Zivildienst
– Aggression und Konfliktlösung
– Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit
– Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom
... die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.
– Sakramentalität der Kirche
– Entstehung und Struktur der Kirche
– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche
– Sakrament der Weihe
– Finanzierung der Kirche
– Christliche Kirchen, Ökumene
8. Semester
Die Schülerinnen und Schüler …
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Partnerschaft, Ehe, Familie
– Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung
– Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung
– Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag
– Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.
… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.
– Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung
– Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur
– Wirtschaftsethik
– Verantwortung und Solidarität
– Christliche Soziallehre
– Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten
Anlage 13
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN
Präambel
Anl. 13
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 13
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 13
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens , Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 13
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen
Anl. 13
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.
Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.
Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 13
Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.
Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 13
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.
Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er
– die Selbsttätigkeit,
– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,
– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie
– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler fördert.
Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht
– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,
– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),
– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie
– die Berufsbezogenheit des Unterrichts
besonders berücksichtigt werden.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 13
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog
mit einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,
– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und
– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.
3. Lehrstoff
Anl. 13
Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.
Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.
Grundlegende Themenfelder
Anl. 13
Frage nach Gott
Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.
Mensch sein: personal
Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.
Mensch sein: sozial
Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.
Leben als Christ/Christin
Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.
Ethische Themen
Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.
Arbeit und Beruf
Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.
Kirche als Werk des Geistes Gottes
Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen
Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.
Kompetenzen und Themen
Anl. 13
Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Kompetenzen eine Auswahl zu treffen.
1. Klasse bzw. 1. und 2. Semester (Sonderformen BMS):
Die Schülerinnen und Schüler …
… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.
– Grundbegriffe von Religion und Religiosität
– Weltreligionen
– Weltanschauungen und religiöse Sondergemeinschaften
– Esoterik, okkulte Phänomene
… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.
– Entstehung und Struktur der Kirche
– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche
– Sakrament der Weihe
– Finanzierung der Kirche
… können Grundfragen des Menschen benennen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.
– Sinnfrage, Streben nach Glück
– Suizid
– Grenzerfahrungen, Leid und Theodizee
– Tod, Jenseitshoffnungen, christlicher Auferstehungsglaube
2. Klasse bzw. 2. und 3. Semester (Sonderformen BMS):
Die Schülerinnen und Schüler …
… können den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und daraus Handlungsimpulse für die Lebensgestaltung entwickeln.
– Christliches Menschenbild, biblische Grundlagen
– Süchte und Abhängigkeiten
– Ethische Fragen der Fortpflanzungsbiologie und Gentechnik
– Abtreibung
– Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Euthanasie
… können die Bedeutung eines Engagements für Frieden und Gerechtigkeit aufzeigen.
– Menschenrechte
– Christliche Soziallehre
– Weltweite Gerechtigkeit
– Krieg und Frieden: Ursachen der Gewalt, Gewaltvermeidung, Konfliktlösungsmodelle
… können den Menschen als Geschöpf und Mitgestalter der Schöpfung beschreiben und verstehen.
– Schöpfung und Schöpfungsauftrag
– Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung
– Umwelt und Technik
– Manipulation
3. Klasse bzw. 3. und 4. Semester (Sonderformen BMS):
Die Schülerinnen und Schüler …
… können Symbole in Hinblick auf die Heilsbotschaft deuten und in der Kunst religiöse Dimensionen wahrnehmen.
– Baustile und Kunst im Wandel der Zeit
– Ikonographie
– Feste und Feiern
– Zeichenhandlungen, Sakramente
… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.
– Persönlichkeitsbildung, Entwicklungsstufen
– Partnerschaft, Ehe, Familie
– Religiöse Erziehung, Gewissensbildung
– Freizeitkultur
… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.
– Beruf und Berufung, Theologie der Arbeit
– Berufserfahrungen der Schülerinnen und Schüler
– Angst um den Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit, Mobbing
– Engagement und Solidarität
– Umgang mit Macht, Führungsqualitäten, Kommunikationsmodelle
Anlage 14
Anl. 14 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht Lehrgang für Früherziehung
PRÄAMBEL
Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser und spiritueller Bildung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes begleiten.
Der Religionsunterricht soll entsprechend dem Allgemeinen Bildungsziel des Lehrgangs qualifizieren, auf Basis der religiösen Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit von Kindern eine religionssensible Haltung zu entwickeln. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes soll er befähigen, religiöse, spirituelle und ethische Bildung im Kleinkindalter zu begleiten und zu unterstützen.
2. Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Katholischer Religion ist den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen dieses Lehrgangs sowie den Religionsdidaktischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet. Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren anleitet. Dabei soll die religiöse und spirituelle Bildung Quelle und Brücke in der Begegnung mit anderen Religionen sein.
3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen
1. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 1)
Die Absolventinnen und Absolventen können die religiöse und spirituelle Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.
– Begriffsklärungen (Glaube, Spiritualität, Religion, Ethik, Kultur, Kirche, Konfession, ...)
– Religiöse und spirituelle Bildung in elementaren Bildungseinrichtungen
– Deutung von menschlichen Grunderfahrungen
Die Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, können Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität und Spiritualität erkennen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen.
– Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit
– Religiöse und spirituelle Lern – und Entwicklungsprozesse
Die Absolventinnen und Absolventen kennen unterschiedliche Modelle der religiösen und spirituellen Entwicklung von Kindern und haben ein Verständnis für die religiösen und spirituellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern.
– Spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, still sein, liebevoll in Beziehung sein, ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)
– Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen
– Heilsame Jesusbegegnungen
2. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 2)
Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder und Eltern in ihrer Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.
– Feierkultur, Feste des Christentums und anderer Religionen
– Elementare Formen der Kinderliturgie, Sakralraumpädagogik
– Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung
– Kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)
Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der befreienden Kraft biblischer Texte und der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.
– Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens, Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung
– Vulnerabilität, Leiderfahrungen, Tod und Trauer im Leben von Kindern
– Biblische Texte für Kinder
– Aktuelle ethische Fragestellungen (Kinderrechte, Umgang mit der Schöpfung, ...)
Die Absolventinnen und Absolventen können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern situationsadäquat erschließen.
– Achtsamkeit und Spiritualität (Gespür für das Geheimnisvolle der Wirklichkeit, Gefühl für Wertvolles, …)
– Stilleübungen, Gebetsformen und -haltungen
– Philosophieren und Theologisieren mit Kindern
Anlage 15
PRÄAMBEL
Anl. 15
Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 15
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VA, § 2 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962).
Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 15
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.
Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 15
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.
Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.
Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.
Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik
Anl. 15
Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.
Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an Schulen für Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.
Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik – Theorie und Praxis“ unterrichtenden, ist anzustreben.
Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.
Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.
Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
– Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.
– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.
– Die Unterstützung der zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.
– Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.
– Als zentrale religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.
2. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Anl. 15
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.
Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Im Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Jahrgängen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.
Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 15
Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 15
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
– der Korrelationsdidaktik
– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
– der geschichtlichen Dimension der Themen
– der Ökumene
– des interreligiösen Dialogs
– der Spiritualität
– der religiösen Entwicklung
– des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten
– des biblischen Lernens
– des Lernens durch religiöse Übungen
2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten als elementarpädagogische Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Anl. 15
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
– der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den elementarpädagogischen Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
– der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen
– der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion
– der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können
– der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten
– der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen
FÜR INKLUSIVE
Anl. 15
– der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes
3. KOMPETENZEN
Anl. 15
Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen.
Im Bereich Freiheit und Verantwortung
– können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln
– können die Schülerinnen und Schüler über die Fragestellungen der Werte- und Gewissensbildung im elementaren Bereich und das Verständnis von Gut und Böse bei Kindern Auskunft geben sowie Kinder in ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer Empathiefähigkeit unterstützen
Im Bereich Gott – Gottesfrage
– können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten konstruktiv auseinandersetzen, sie kommunizieren sowie ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen
– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen
Im Bereich Glaube – Kirche – Feste
– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen
– können die Schülerinnen und Schüler mit Kindern Rituale und religiöse Feste gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten
Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
– können die Schülerinnen und Schüler das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten
– können die Schülerinnen und Schüler den Einfluss marktwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf das Leben von Kindern aufzeigen, in ihrer Arbeit mit den Kindern berücksichtigen und sich im Blick auf die prophetische Praxis Jesu positionieren
Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente
– können die Schülerinnen und Schüler die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension interpretieren
– können die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie in seiner Kultur vielfältig prägenden Kraft deuten
– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Formen von Spiritualität Ausdruck verleihen
– können die Schülerinnen und Schüler Alltagsrituale, Gebetsformen, Stilleübungen usw. gestalten und deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren
– können die Schülerinnen und Schüler Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern erschließen
Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung
– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen
– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod benennen und bewerten
– sind die Schülerinnen und Schüler mit der erlösenden Verheißung des Christentums vertraut
– können die Schülerinnen und Schüler Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten
Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit
– können die Schülerinnen und Schüler den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und für die Schöpfung Sorge tragen
– können die Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen, stärken und ihnen einen geschlechterbewussten, Diversität bejahenden Umgang aufzeigen
Im Bereich Bibel – Tradition
– können sich Schülerinnen und Schüler mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung auseinandersetzen
– können Schülerinnen und Schüler die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern umsetzen
Im Bereich Kultur – Religion – Religionen
– können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen im Geiste Jesu und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch auseinandersetzen
– können die Schülerinnen und Schüler können die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie ihre religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich ihrer Herkunftsfamilie und ihrer religiösen Kulturen wahr- und ernst nehmen
– können die Schülerinnen und Schüler angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle der Förderung gegenseitiger Anerkennung umsetzen
4. THEMENBEREICHE UND AN KOMPETENZEN ORIENTIERTE EINZELTHEMEN
I. Jahrgang:
1. Semester (Kompetenzmodul 1)
Freiheit und Verantwortung
Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit
Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik – Moral
Erziehung zum mündigen Christen, zur mündigen Christin
Gott – Gottesfrage
Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild
Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte
Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben
Gottes- und Nächstenliebe als Antwort
Glaube – Kirche – Feste
Ausdruck des Glaubens
Unterwegs sein – Wallfahrten
Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Jesus Christus, Sohn Gottes
Die Abba-Beziehung Jesu
Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem
Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen
Symbole – Rituale – Sakramente
Sakrament der Taufe und der Firmung
Sakrament der Versöhnung
Sakrament der Krankensalbung
Liturgische Riten – Liturgieverständnis
Sakralraumpädagogik
Kinder im Gottesdienst
2. Semester (Kompetenzmodul 2)
Heil – Unheil – Erlösung
Erfahrung von Schuld und Leid, Vulnerabilität und Fragilität menschlichen Lebens
Mit Kindern Versöhnung feiern
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Individualität – Identität – Würde des Menschen
Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer
In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung
Pädagogik der Langsamkeit
Bibel – Tradition
Grundzüge biblischer Ethik
Paulus und die neutestamentlichen Briefe
Erzeltern des Glaubens – Abraham und Sara
Mose und die Exoduserzählung
Kultur – Religion – Religionen
Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
II. Jahrgang:
3. Semester (Kompetenzmodul 3)
Freiheit und Verantwortung
Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik
Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben
Gott – Gottesfrage
Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott
Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches
Glaube – Kirche – Feste
Geschichte der Kirche
Vielfalt der Kirchenbilder
Kunst und Kirche
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments
Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche
Symbole – Rituale – Sakramente
Kräfteschulung
Ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik, religionssensibles Lernen
Symbolgeschichten und Symbolgestalten
Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung
4. Semester (Kompetenzmodul 4)
Heil – Unheil – Erlösung
Die Passion Jesu
Tod und Auferstehung in der Liturgie
Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung
Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein
Vielfalt sexueller Orientierungen
Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit
Sakrament der Ehe
Bibel – Tradition
Literarische Gattungen
Psalmen
Biblische Geschichten
Biblisches Erzählen – Narrative Theologie
Kultur – Religion – Religionen
Weltreligionen im Dialog
Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale
Interkulturelles und interreligiöses Lernen
Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion
Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen
III. Jahrgang:
5. Semester (Kompetenzmodul 5)
Freiheit und Verantwortung
Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung
Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote
Berufsethik
Beruf – Berufung
Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern
Gott – Gottesfrage
Gottesfrage in den Religionen
Radikale Lebens- und Gottsuche
Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten
Philosophieren und Theologisieren mit Kindern
Glaube – Kirche – Feste
Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia
Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer
Kinder im Gottesdienst
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe
Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft
Feministische Theologie
Symbole – Rituale – Sakramente
Theologie und Feier der Sakramente
Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen
Formen der Marienverehrung – Maria
6. Semester (Kompetenzmodul 6)
Heil – Unheil – Erlösung
Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte
Theodizee
Befreiende Antworten aus der Bibel
Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Schöpfung und Evaluation – religiöse und philosophische Zugänge
Schöpfung mit Kindern erleben und feiern
Bibel – Tradition
Bibel und Literatur
Kinderbibeln – Auswahlkriterien
Kultur – Religion – Religionen
Religionskritik
Erscheinungsformen des Atheismus
Aufbruchsbewegungen in der Kirche
Anlage 16
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT FÜR DEN LEHRGANG DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK
Präambel
Anl. 16
Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf der Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des Kindes im elementarpädagogischen Bereich. Der Lehrplan baut auf die Kompetenzen der bereits absolvierten Bildungsanstalt für Sozialpädagogik auf.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe:
Anl. 16
Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes qualifizieren.
Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der (früh)kindlichen Erziehung zu begreifen.
Er soll Prinzipien und Wege einer christlichen Erziehung vertiefen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Bildungs- und Erziehungsprozesse im elementarpädagogischen Bereich zu übernehmen.
Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.
2. Didaktische Grundsätze:
Anl. 16
Der Unterricht in Katholischer Religion ist den allgemeinen didaktischen Prinzipien dieses Lehrgangs sowie den religionsdidaktischen und religionspädagogischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet.
Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Aufgaben von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ermöglicht und Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder anleitet.
3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen:
Anl. 16
1. Semester (Kompetenzmodul 1)
Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension in erzieherischen Prozessen wahrnehmen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen sowie zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.
Anl. 16
Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit
Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen: Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer Bildungs-Rahmen-Plan
Zusammenarbeit mit dem Träger/Erhalter der elementaren Bildungseinrichtung und der Pfarre
Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.
Anl. 16
Religiöse Feierkultur und Formen der Kinderliturgie in elementaren Bildungseinrichtungen
Sakralraumpädagogik
Kirchenjahr und christliches Brauchtum und deren Rezeption in elementaren Bildungseinrichtungen
Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages
Gebet und Gebetserziehung
Die Schülerinnen und Schüler können, ausgehend von ihrer persönlichen Auseinandersetzung, philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.
Anl. 16
Religiöse Sprachfähigkeit und spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, liebevoll in Beziehung sein, still und ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)
Religiöse Entwicklung des Kindes, kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion
Theologisieren mit Kindern
Praktischer Umgang mit biblischen Texten, Kinderbibeln
2. Semester (Kompetenzmodul 2)
Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.
Anl. 16
Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung, Resilienz – Vulnerabilität, Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens
Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen
Heilsame Jesusbegegnungen
Umgang mit Tod und Trauer, Entwicklung der Todesvorstellungen im Kindesalter
Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Eltern in ihrer Unterschiedlichkeit hinsichtlich Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.
Anl. 16
Interreligiöses und interkulturelles Lernen: kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)
Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung
Das Bild des Kindes in den Religionen – Würde des Kindes – Kinderrechte
Anlage 17
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE MIT PFLEGEVORBEREITUNG
Präambel
Anl. 17
Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind ab der zweiten Klasse auf Semester (Kompetenzmodule) aufgeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs – und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 17
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 17
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.
Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 17
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung
Anl. 17
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Sie dient der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen und auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten.
Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen und soziale Kompetenz fördern.
Der Religionsunterricht ermöglicht fächerverbindendes Arbeiten und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an.
Religiöse Übungen fördern performatives Lernen und stärken Gemeinschaft und Solidarität.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 17
Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und in den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Klassen – bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 17
Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule im Abschnitt IV geregelt.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 17
Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten.
Er soll
– die Lebens- und Glaubenserfahrung,
– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,
– die spirituelle Dimension sowie
– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog einbeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben
– ihre Praktikumserfahrungen zu reflektieren,
– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden und
– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennenzulernen.
3. Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)
Anl. 17
Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität
– können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und aus christlichem Selbstverständnis beschreiben.
– können die Schülerinnen und Schüler ethische Modelle benennen, und für das spätere Berufsleben diskutieren.
– können die Schülerinnen und Schüleraus einer christlichen Haltung Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.
Im Bereich Gott – Mensch – Welt
– können die Schülerinnen und Schüler die Welt als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.
– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.
– können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.
Im Bereich Jesus der Christus
– können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.
– können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen beschreiben.
– können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.
Im Bereich Glaube – Kirche – Feste
– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe beschreiben und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft wahrnehmen.
– können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen für die persönliche Entwicklung reflektieren und religiöse Feiern mitgestalten.
– können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben.
Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition
– können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen deuten.
– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung biblische Texte erschließen und in die Begegnung mit Menschen einbringen.
– können die Schülerinnen und Schüler die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.
Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde
– können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und in der Begegnung mit Menschen einbringen.
– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.
– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unantastbarkeit begreifen.
Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung
– können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.
– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren.
– können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.
Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen
– können die Schülerinnen und Schüler das Religiöse in Alltag, Kunst und Kultur wahrnehmen.
– können die Schülerinnen und Schüler Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben und sich mit ihnen respektvoll auseinandersetzen.
– können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen auseinandersetzen und Ideologien erkennen.
4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)
I. Klasse:
Anl. 17
1. Semester
2. Semester
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 17
Lebensbedeutsame Werte: meine – deine – unsere Werte
Freiheit von – Freiheit zu
Menschenrechte, Gerechtigkeit
Gott – Mensch – Welt
Anl. 17
Biografie und Gottesbild
Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder – christliches Menschenbild
Gottesbilder der abrahamitischen Religionen
Jesus der Christus
Anl. 17
Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis
Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe
Der Jude Jesus in seiner Zeit; Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 17
Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit: Halt – Zuspruch – Heilung
Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen
Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 17
Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge
Biblische Geschichte als Heilsgeschichte
Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 17
Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück
Wert und Würde des Lebens
Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 17
Sucht/Süchte und Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben
Angst – Ängste – Zwänge
Armut, bedrohtes Leben
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 17
Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion
Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien
Judentum – Christentum – Islam
II. Klasse:
Anl. 17
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 17
Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung
Ethik und Moral, Normen und Werte
Soziale Verantwortung
Gott – Mensch – Welt
Anl. 17
Religiöse Erziehung und Entwicklung
Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität
Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte
Jesus der Christus
Anl. 17
Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen
Abba-Beziehung Jesu; Vater unser
Das Jesusbild in den abrahamitischen Religionen
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 17
Gottes liebende Zuwendung in den Sakramenten
Die Sprache der Symbole; Begriff „heilig“
Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen,...)
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 17
Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen
Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart
Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 17
Christliche Ethik des Lebens
Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer
Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 17
Persönliche Grenzen und Möglichkeiten
Umgang mit Misserfolg; Scheitern und Wachsen
Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung, strukturelle Ungerechtigkeit
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 17
Heilige Zeichen, Orte und Zeiten; Religion – Kunst – Kultur
Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik
Hinduismus – Buddhismus – Östliche Philosophien
III. Klasse:
Anl. 17
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 17
Leben mit Behinderungen und Einschränkungen
Berufsethische Fragestellungen
Resilienz, Leistungsdruck
Gott – Mensch – Welt
Anl. 17
Glauben in einer säkularen Welt, Glaubenszweifel
Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens
Naturwissenschaft und Glaube
Jesus der Christus
Anl. 17
Jesuanische Ethik; Gleichnisse
Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod
Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik,...
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 17
Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement
Fasten und Feste feiern in den Religionen
Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 17
Bibel und die Künste
Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 17
Heils- und Erlösungslehren, Glaube an die Auferstehung
Empathie und Fürsorge, Nächstenliebe; Spiritual care – Begleitung und Stärkung
Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 17
Glück, Erfüllung, Heil
Erfahrung von Schuld und Leid; Theodizee
Die Gottesreich-Botschaft Jesu
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 17
Christliche Kirchen, Ökumene
Religiöse Praxis in einer säkularen und religiös vielfältigen Gesellschaft
Interreligiöses Begegnungslernen
Anlage 18
LEHRPLAN FÜR EN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG
Präambel
Anl. 18
Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Anl. 18
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
Anl. 18
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.
Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Anl. 18
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
Anl. 18
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Im Sinn eines integrativen Ansatzes verbindet der Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für
Pflege und Sozialbetreuung diese Aspekte und versteht sich mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.
Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, die jüdisch-christlichen Wurzeln unserer Kultur zu erkennen und zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung persönlicher und gesellschaftlicher Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu sollen die Sprache und Symbolwelt der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz berühren, erschlossen und eingeübt werden.
Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten.
Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
– Die persönliche biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die zu Verantwortung und Authentizität in der Kommunikation mit anvertrauten Menschen befähigen soll.
– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.
– das Erkennen der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens und der Unantastbarkeit seiner Würde.
2. Didaktische Grundsätze
Anl. 18
Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Die Einzelthemen sind im Blick auf die Kompetenzen, denen sie zugeordnet sind, zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.
2.1. Allgemeindidaktische Prinzipien
Anl. 18
Die allgemeindidaktischen Grundsätze sind im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung, Abschnitt V geregelt.
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
Anl. 18
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
– der Korrelationsdidaktik
– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
– der geschichtlichen Dimension der Themen
– der Ökumene
– des interreligiösen Dialogs
– der Spiritualität
– der religiösen Entwicklung
– des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten
– des biblischen Lernens
– des Lernens durch religiöse Übungen
3. Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)
Anl. 18
Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität
– können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und beschreiben und aus christlichem Selbstverständnis reflektieren.
– können Schülerinnen und Schüler ethische Modelle beschreiben, auf dem Hintergrund christlicher Werthaltungen diskutieren und für das spätere Berufsleben reflektieren.
– können die Schülerinnen und Schüler den christlichen Auftrag für soziale Gerechtigkeit erläutern und Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.
Im Bereich Gott – Mensch – Welt
– können die Schülerinnen und Schüler die Welt als Teil des Universums und als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.
– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung differenziert wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.
– können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.
Im Bereich Jesus der Christus
– können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.
– können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen reflektieren.
– können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.
Im Bereich Glaube – Kirche – Feste
– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen.
– können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen, Gebetsformen und religiösen Feiern für die persönliche Entwicklung reflektieren und mit Menschen aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Herkünften gestalten.
– können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen.
Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition
– können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen verstehen.
– können die Schülerinnen und Schüler biblische Texte erschließen und ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung in die Arbeit mit Menschen einbringen.
– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der jüdisch-christlichen Jesusbewegung die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.
Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde
– können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und im beruflichen Kontext in der Begegnung mit Menschen umsetzen.
– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.
– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unverfügbarkeit und Unantastbarkeit begreifen.
Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung
– können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.
– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren und bewerten.
– können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.
Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen
– können die Schülerinnen und Schüler in Kunst und Kultur die religiöse Dimension wahrnehmen und sakrale Bereiche in ihrer Bedeutung für Menschen erschließen.
– können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen aus christlicher Perspektive respektvoll auseinandersetzen.
– können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen und Ideologien kritisch auseinandersetzen.
4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)
I. Jahrgang:
Anl. 18
1. Semester
2. Semester
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 18
Lebensbedeutsame Werte
Abhängigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit
Spuren Gottes in der Welt – befreiende Gottesbeziehung
Gott – Mensch – Welt
Anl. 18
Biografie und Gottesbild
Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder
Biblische Gottesbilder
Jesus der Christus
Anl. 18
Jesus in biblischen und außerbiblischen Quellen
Jesusbild im Neuen Testament
Der Jude Jesus und die religiösen Strömungen seiner Zeit
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 18
Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit, Gemeinschaft
Entwicklung von Glauben und Spiritualität
Die Sprache der Symbole; Symbolerfahrung – Symboldidaktik; Begriff „heilig“
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 18
Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge
Biblische Geschichte als Heilsgeschichte
Väter und Mütter des Glaubens in der Bibel
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 18
Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück
Wert und Würde des Lebens
Sucht – Sehnsucht
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 18
Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben
Angst – Ängste – Zwänge
Armut, bedrohtes Leben
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 18
Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion
Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien
Abrahamitische Religionen
II. Jahrgang:
Anl. 18
3. Semester (Kompetenzmodul 3)
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 18
Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft
Ethik und Moral, Normen und Werte
Resilienz, Leistungsdruck, Einsamkeit und Teilhabe
Gott – Mensch – Welt
Anl. 18
Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität; Laudato si
Christliches Menschenbild
Gottesbilder der abrahamitischen Religionen
Jesus der Christus
Anl. 18
Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis
Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe
Jesus in der jüdischen Tradition: Prophet, Rabbi
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 18
Anerkennung vor jeder Leistung: Halt – Zuspruch – Heilung
Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres
Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen
4. Semester (Kompetenzmodul 4)
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 18
Entstehung und Charakteristik biblischer Schriften; Bibelübersetzungen
Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 18
Christliche Ethik des Lebens
Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensanfang
Empathie und Fürsorge; Nächstenliebe
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 18
Persönliche Grenzen und Möglichkeiten
Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens
Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Religion und Kunst, Kultur und Religion
Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik
Hinduismus und Buddhismus – Östliche Philosophien
III. Jahrgang:
Anl. 18
5. Semester (Kompetenzmodul 5)
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 18
Beziehungsfähigkeit, Selbstentfremdung, Narzissmus
Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung und Verantwortung
Menschenrechte, Menschenpflichten, Menschenwürde, Verzweckung des Menschen
Gott – Mensch – Welt
Anl. 18
Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens
Naturwissenschaft und Glaube
Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte
Jesus der Christus
Anl. 18
Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen
Das Jesusbild in den abrahamitschen Religionen
Jesus der Messias; Messiaserwartungen
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 18
Feste, Feiern und Fasten in den Religionen
Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie
6. Semester (Kompetenzmodul 6)
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 18
Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel
Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 18
Heils- und Erlösungslehren in den Religionen
Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer
Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 18
Glaubens- und Selbstzweifel
Scheitern und Wachsen; Umgang mit Misserfolg und Scheitern
Rache, Hass, Krieg – Frieden, Versöhnung, Liebe
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 18
Heilige Zeichen, Orte und Zeiten
Bedeutung von Religion und Glaube für Menschen und Gesellschaft
Weltreligionen im Dialog; Nostra aetate
IV. Jahrgang
Anl. 18
7. Semester (Kompetenzmodul 7)
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 18
Leben mit Behinderungen und Einschränkungen
Angewandte Ethik: aktuelle ethische Fragestellungen
Prinzipien der katholischen Soziallehre
Gott – Mensch – Welt
Anl. 18
Religiöse Erziehung und Entwicklung
Atheismus und Agnostizismus
Jesus der Christus
Anl. 18
Jesuanische Ethik; Gleichnisse
Abba-Beziehung Jesu; Vater unser
Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 18
Leib-Sorge, Seel-Sorge; Salben und Segnen
Sakrament der Krankensalbung
Sakrament der Versöhnung
8. Semester (Kompetenzmodul 8)
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 18
Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen
Biblische Texte bei Feiern und Ritualen
Botschaft und Auftrag: Schutz der und Zuwendung zu den Bedürftigen
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 18
Jenseitsvorstellungen und Bestattungsrituale in verschiedenen Religionen
Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensende
Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 18
Dimensionen der Sinnfrage
Erfahrung von Schuld und Leid
Strukturelle Ungerechtigkeit
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 18
Christliche Kirchen, Kirchen der Reformation
Kommunikationskultur – Medienethik
Interkulturelles und interreligiöses Begegnungslernen
V. Jahrgang
Anl. 18
9. Semester (Kompetenzmodul 9)
Freiheit – Verantwortung – Solidarität
Anl. 18
Option für die Armen, Schutz von Minderheiten
Berufsethische Fragestellungen
Recht, Gerechtigkeit, Demokratie
Gott – Mensch – Welt
Anl. 18
Glauben in einer säkularen Welt
Dialog der Religionen
Politische Dimension von Religion
Jesus der Christus
Anl. 18
Heilige und Ordensgemeinschaften in der Nachfolge Jesu
Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod
Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik
Glaube – Kirche – Feste
Anl. 18
Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement
Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege; Gedenk- und Begräbniskultur
Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen, …)
10. Semester
Offenbarung – Bibel – Tradition
Anl. 18
Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition
Bibel und die Künste
Leben in Fülle – Tod – Würde
Anl. 18
Spiritual care – Begleitung und Stärkung
Eschatologie, Glaube an die Auferstehung
Heil – Unheil – Erlösung
Anl. 18
Glück, Erfüllung, Heil
Die Reich Gottes – Botschaft Jesu
Theodizee
Kultur – Religion – Weltanschauungen
Anl. 18
Ökumene, Modelle des Dialogs und der Zusammenarbeit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Ökumenische und interreligiöse Feiern