§ 7. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 326/2011, wird wie folgt geändert:
1. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.
2 . In den Anlagen 3.7 (Lehrplan des Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik) und 3.8 (Lehrplan des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt .
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