(1) Die Abgaben gliedern sich nach dem Recht der Gebietskörperschaften zur Verfügung über den Ertrag im eigenen Haushalt in folgende Haupt- und Unterformen:
1. Ausschließliche Bundesabgaben, deren Ertrag ganz dem Bund zufließt.
2. Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben, an deren Ertrag Bund und Länder (Gemeinden) beteiligt sind, mit folgenden Unterformen:
a) Gemeinschaftliche Bundesabgaben, die durch den Bund erhoben werden und aus denen dem Bund und den Ländern (Gemeinden) Ertragsanteile zufließen,
b) Zuschlagsabgaben, die aus einer Stammabgabe des Bundes und Zuschlägen der Länder (Gemeinden) bestehen,
c) Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand: Bund und Länder (Gemeinden) erheben gleichartige Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand.
3. Ausschließliche Landesabgaben, deren Ertrag ganz den Ländern zufließt.
4. Zwischen Ländern und Gemeinden geteilte Abgaben, an deren Ertrag Länder und Gemeinden beteiligt sind, mit folgenden Unterformen:
a) Gemeinschaftliche Landesabgaben, die durch die Länder erhoben werden und aus denen den Ländern und den Gemeinden Ertragsanteile zufließen,
b) Zuschlagsabgaben, die aus einer Stammabgabe der Länder und Zuschlägen der Gemeinden bestehen,
5. Ausschließliche Gemeindeabgaben, deren Ertrag ganz den Gemeinden zufließt.
(2) Die Erhebung von zwei oder mehreren (auch gleichartigen) Abgaben in den in Abs. 1 genannten Haupt- und Unterformen von demselben Besteuerungsgegenstand nebeneinander ist zulässig.
§ 1 K-MBAG · K-MBAG · Kärntner Motorbootabgabegesetz 1992 - K-MBAG
§ 1 § 1 Abgabegegenstand
…öffentlichen Gewässern und Privatgewässern im Land Kärnten verwendet werden, ist eine Abgabe zu entrichten (Motorbootabgabe). (2) Die Motorbootabgabe ist eine ausschließliche Landesabgabe gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl Nr 45.…
Kurabgabegesetz 1980
§ 1 § 1
…die nach den landesgesetzlichen Bestimmungen als Kurort (Kurbezirk) gelten, ist eine Kurabgabe zu entrichten. Diese Abgabe ist eine ausschließliche Landesabgabe im Sinne des § 6 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl. Nr. 45. Der Ertrag dieser Abgabe ist in der Höhe seines Aufkommens im Kurort (Kurbezirk) den in den einzelnen Kurorten (Kurbezirken) bestehenden Kurfonds…
§ 40 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 40 § 40
…die Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe vorzuschreiben. (2) Die Abgabe ist aufgrund des Verkehrswertes des Grundstücks zu bemessen. Die Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl. I Nr. 51…
§ 42 § 42
…der Gemeinde nach § 66 Abs. 4 zustande, dann hat der Bauwerber nach der rechtskräftig getroffenen Feststellung gemäß § 66 Abs. 6 eine Spielplatz-Ausgleichsabgabe zu entrichten. (2) Die Spielplatz-Ausgleichsabgabe ergibt sich aus dem Produkt aus der Fläche des nichtöffentlichen Spielplatzes in Quadratmetern, der nach §…
§ 38 H) Abgaben
…der Straße schon begonnen wurde, als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen festzusetzen. (3) Die Aufschließungsabgabe (A) ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl. I Nr. 51…
§ 41 § 41
…oder Ortsteilen um mehr als die Hälfte verschieden hoch, so ist die Ausgleichsabgabe nach Maßgabe der Kostenunterschiede für einzelne Orte oder Ortsteile verschieden hoch festzusetzen. (6) Die Stellplatz-Ausgleichsabgaben sind ausschließliche Gemeindeabgaben im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl. Nr…
§ 39 FLAG · FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 39
…Maßgabe des jeweiligen Finanzausgleichsgesetzes; d) durch Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben; (Anm.: lit. e aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2014) f) der/die Bundesminister/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat bis zum 31. Dezember 2013 einen Pauschalbetrag von 600 000 Euro für…
§ 10 Bgld. BauG · Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 10 § 10
…Rechtsnatur der Kostenbeiträge, Verfahren (1) Die Kostenbeiträge gemäß § 9 sind ausschließliche Gemeindeabgaben gemäß § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 , BGBl. Nr. 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996…
§ 20 NÖ ROG 2014 · NÖ ROG 2014 · NÖ Raumordnungsgesetz 2014
§ 20 § 20
…b zum Zeitpunkt der Anbringung des Widmungszusatzes noch vorliegen. Dabei ist auch eine Beschränkung der Bruttogeschoßfläche unter das Höchstausmaß des Abs. 5 Z 6 und das Ausmaß des Bestandsgebäudes bzw. des auszuweisenden Gebäudeteils zulässig. Sofern es insbesondere zur Umsetzung der Ziele des örtlichen Raumordnungsprogramms, zum Schutz des Ortsbilds, auf…
§ 15 Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 15 § 15
…Betrag zu runden. (5) Die Bauabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinne § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 . (6) Die Abgaben sind zur Finanzierung von folgenden Maßnahmen zweckgebunden: 1. Herstellung von Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerungen und Straßenbeleuchtungen; 2. Übernahme von Grundstücken in das öffentliche Gut; 3…
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