(1) Bauvereinigungen in den Rechtsformen einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft, die ihren Sitz im Inland haben, sind von der Landesregierung als gemeinnützig anzuerkennen, wenn sie die in den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Bedingungen erfüllen.
(2) Bauvereinigungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, haben ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten, ihr Vermögen der Erfüllung solcher Aufgaben zu widmen und ihren Geschäftsbetrieb regelmäßig prüfen und überwachen zu lassen. Auf gemeinnützige Bauvereinigungen finden die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, keine Anwendung.
(3) Das von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erwirtschaftete Eigenkapital ist im Sinne eines Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer auf Dauer für Zwecke des gemeinnützigen Wohnungswesens gebunden und zu verwenden.
Art. 5 MRG · MRG · Mietrechtsgesetz
Art. 5 Artikel V
…§ 23 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes kann jedoch bereits ab 1. März 1991 erlassen werden. (5) Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes richtet sich 1. hinsichtlich des Art. I nach Art. IV des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ; 2. hinsichtlich des Art. II nach § 59 des Mietrechtsgesetzes ; 3. hinsichtlich des Art. …
§ 55
…§ 55. (Anm.: Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes , BGBl. Nr. 139/1979)…
§ 11 Untermietverbote
…Grund ihrer Satzung oder zufolge ihres tatsächlichen Geschäftsbetriebes ihre Tätigkeit auf einen bestimmten Personenkreis im Sinn des § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eingeschränkt hat, gemietete Wohnung.…
§ 13 Wohnungstausch
…Grund ihrer Satzung oder zufolge ihres tatsächlichen Geschäftsbetriebes ihre Tätigkeit auf einen bestimmten Personenkreis im Sinn des § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eingeschränkt hat, gemietete Wohnung mit der Einschränkung, daß auch der Tauschpartner diesem Personenkreis angehören muß.…
Art. 5 § 11 GenRevG 1997 · GenRevG 1997 · Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997
Art. 5 § 11 Andere Rechtsvorschriften
…1) Die in anderen Rechtsvorschriften, wie insbesondere im BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, und im WGG, BGBl. Nr. 139/1979, enthaltenen Bestimmungen betreffend die Revision und Rechnungslegung von Genossenschaften und anderen Unternehmen bleiben unberührt. (Anm.: Abs. 2 Änderung des…
§ 1 MieWeG · MieWeG · Mieten-Wertsicherungsgesetz
§ 1 Begrenzung der Wertsicherung bei Wohnungsmietverträgen
…9 MRG bleibt ebenso wie die Mietzinsvorschriften in förderungsrechtlichen Bestimmungen unberührt. (6) Die Abs. 1 bis 5 gelten nicht für Verträge im Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, die zulässige Höhe des Entgelts richtet sich nach § 13 Abs…
§ 2 WWFSG 1989 · WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…MRG), BGBl. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2021, l) Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2022, m) Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002…
§ 5 Grundsätze für die Gewährung einer Förderung und Eigentumsbeschränkung
…der Aufschließungskosten, 3. die Angemessenheit der Gesamtbaukosten im Sinne des § 4 Abs. 3, 4. die Angemessenheit des Kaufpreises nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG 1979 bei Errichtung von Wohnungen im Wohnungseigentum bzw. zur nachträglichen Übertragung in das Wohnungseigentum sowie bei Veräußerung von Wohnungen (Weiterverkauf) und bei Veräußerung von Wohnheimen…
§ 39
…1) Sanierungsmaßnahmen dürfen nur insoweit gefördert werden, als ihre Kosten einschließlich der mit der Darlehensaufnahme verbundenen notwendigen Finanzierungskosten in 80 vH der für Erhaltungs- und…
§ 34 Begriffsbestimmungen
…Begriffsbestimmungen § 34. (1) Im II. Hauptstück gelten abweichend vom § 2: 1. als Wohnhaus (Eigenheim) ein Gebäude, dessen Gesamtnutzfläche nach der Sanierung mindestens zur Hälfte Wohnzwecken…
§ 33 GebG · GebG · Gebührengesetz 1957
§ 33
…Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte. Tarifpost 1 Annahmeverträge (1) Annahmeverträge, das sind Verträge über die Annahme an Kindes statt, wenn der Wert des Vermögens des Annehmenden 22 000 Euro übersteigt…
§ 4 BTVG · BTVG · Bauträgervertragsgesetz
§ 4 Vertragsinhalt
…§ 4. (1) Der Bauträgervertrag muss jedenfalls folgende Punkte enthalten: 1. das Gebäude, die Wohnung oder den Geschäftsraum samt Zugehör (eigentlicher Vertragsgegenstand) und die vom Erwerber gewöhnlich nutzbaren…
§ 7 Sicherung des Erwerbers
…§ 7. (1) Der Bauträger hat den Erwerber gegen den Verlust der von diesem auf Grund des Bauträgervertrags geleisteten Zahlungen ( § 1 Abs. 1 ) mit Ausnahme…
Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
§ 13 Förderung von Dachgeschossausbauten und Zubauten von vollständigen Wohnungen
…Förderung von Dachgeschossausbauten und Zubauten von vollständigen Wohnungen § 13. (1) Die Förderung von Dachgeschossausbauten in bestehenden Gebäuden und die Schaffung selbständiger Wohnungen durch Zubau kann im Zuge von Sockelsanierungen im Sinne des § 34…
§ 9
… Juni 1953 errichtet wurden, oder an Gebäuden für den sozialen Wohnbau der Stadt Wien oder an Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, deren Bewirtschaftung den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG, BGBl. Nr. 139/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2022, unterliegt, können für Maßnahmen zur Abwendung von erheblichen Gefahren und…
§ 29a FAG 2024 · FAG 2024 · Finanzausgleichsgesetz 2024
§ 29a Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung
…Abs. 1 für die Förderung des Neubaus an ein Land ist, 1. dass in den Förderverträgen – sofern die Förderwerber nicht den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG , BGBl Nr. 139/1979, unterliegen – die §§ 13 bis 15a WGG auf die Dauer der Förderung, jedenfalls jedoch für 25 Jahre…
§ 23h BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 23h Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung
… 112 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zuzuordnen sind; 3. Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien an Kreditnehmer, die gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG , BGBl. Nr. 139/1979, als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind. (4) Die FMA kann in der Verordnung gemäß Abs. 2 , sofern Ziel, Wirksamkeit und…
§ 34 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 34 Auszahlung, Einstellung und Rückzahlung
…für geförderte Mietwohnungen: auf das der Förderungswerberin bzw dem Förderwerber lautende Verrechnungskonto des Vermieters bzw der Vermieterin; 2. die erweiterte Wohnbeihilfe für Objekte, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ( WGG ) unterliegen, nach Ablauf der Förderdauer: auf das der Förderungswerberin bzw dem Förderwerber lautende Verrechnungskonto des Vermieters bzw der Vermieterin; 3. in allen anderen Fällen: an…
§ 5 Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht
…Gesetz BGBl I Nr 131/2001; 15. Wohnungseigentumsgesetz 2002 ( WEG 2002 ), BGBl I Nr 70/2002; Gesetz BGBl I Nr 92/2024; 16. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ( WGG ), BGBl Nr 139/1979; Gesetz BGBl I Nr 176/2023; 17. Ziviltechnikergesetz 2019 ( ZTG 2019 ), BGBl I Nr 29/2019; Gesetz BGBl I…
§ 26 Miet-Kauf
…1) Eine nach diesem Unterabschnitt geförderte vermietete Mietwohnung, die vor mehr als fünf Jahren erstmals für Wohnzwecke im Sinn des § 15b Abs 1 lit b WGG genutzt worden ist, kann den Mietern auf Grund eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruches (zB Kaufoption) ins Eigentum übertragen werden. (2) Für die Einräumung eines Anspruches…
§ 6 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
…§ 6 (1) Die zur Verwirklichung der Bau- bzw Sanierungsvorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen udgl müssen vorliegen. (2) Die Landesregierung kann in Ausführung der Ziele und Grundsätze gemäß…
§ 9 KP-V 2025 · KP-V 2025 · Kapitalpuffer-Verordnung 2025
§ 9 Verweise
… 163/1999 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2025 anzuwenden; 4. soweit auf Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG , BGBl. Nr. 139/1979 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2025 anzuwenden; 5. soweit auf…
Einsparung von Energie, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 9 Artikel 9
…an Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten (Wohnungseigentumsgesetz 1975 - WEG 1975) i.d.g.F. und des Bundesgesetzes vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen ( Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG ) i. d. g. F. fallen, werden, soweit sie wirtschaftlich vertretbar sind, wie Erhaltungsauslagen zu behandeln sein.…
§ 2 LWA-G · LWA-G · Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
§ 2 Teuerungsausgleich Wohnen
…die 1. in Mietwohnungen oder Wohnungen leben, die durch gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG ), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, vermietet werden, 2. aufgrund eines teuerungsbedingt entstandenen Rückstands…
§ 27 TWFG 1991 · TWFG 1991 · Wohnbauförderungsgesetz 1991, Tiroler
§ 27 § 27
…des § 2 Abs. 3 gelten, sind die Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden. (7) Auf geförderte Wohnungen und Geschäftsräume, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, sind die Abs. 1 bis 4 nicht anzuwenden.…
§ 17 § 17
…Förderungswerber (1) Der Förderungswerber um einen Förderungskredit muss Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes sein, wobei das Baurecht auf mindestens 50 Jahre bestellt sein muss. Für die Sanierung…
§ 28 § 28
…Sanierung eine Förderung gewährt wurde, sind Vereinbarungen über die Erhöhung des Hauptmietzinses oder des Betrages zur Bildung einer Rückstellung nach § 14 Abs. 1 Z 5 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Deckung der auf den Mietgegenstand entfallenden Kosten von Vorhaben nach § 2 Abs. 8 zulässig. (2) An Vereinbarungen über die Höhe des…
Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012
§ 3 § 3Anrechenbarer Wohnungsaufwand
…entrichten ist. Dieser Betrag vermindert sich um Aufwendungen im Sinn der §§ 21 und 24 MRG oder des § 14 Abs. 1 Z 6 und 7 WGG. (Anm: LGBl.Nr. 106/2018, 114/2019) (2) Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 106/2018) (3) Die Höhe des anrechenbaren Wohnungsaufwands wird mit höchstens 3,70 …
§ 6 WrWbG · WrWbG · Wiener Wohnbeihilfegesetz
§ 6 Angemessene Wohnnutzfläche und maximal anrechenbarer Wohnungsaufwand
…überschreiten. (3) Zum tatsächlichen Wohnungsaufwand zählen: 1. der vereinbarte sowie der gemäß Mietrechtsgesetz – MRG erhöhte bzw. angehobene Hauptmietzins und das Entgelt gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG, BGBl. Nr. 139/1979; 2. laufende monatliche Aufwendungen für Refinanzierungen auf Grund von nachgewiesenen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude oder zur Anhebung der Ausstattungskategorie; 3. laufende…
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