Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen des belangten Verbandes und des N* N* werden zurückgewiesen. Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch der Verbandsverantwortlichkeit für die §§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a und b und…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde die L* GmbH gemäß § 3 Abs 1 Z 1 (und 2) und Abs 2 VbVG iVm § 28a Abs 1 FinStrG für ein Verbrechen des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a „und b“ und Abs 3 lit c FinStrG (1), ein „Finanzvergehen des Abgabenbetruges nach §§ 13, 33 Abs 1, 39…
Rechtliche Beurteilung [3] Vorangestellt sei, dass der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gemäß § 21 Abs 2 VbVG mit der Anklage des L* N* wegen jener Straftaten verbunden war, für die der Verband – als dessen Entscheidungsträger (§ 2 Abs 1 VbVG) der Genannte gehandelt habe – verantwortlich (§ 3 VbVG) sein soll…