(1) Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes in einer öffentlichen Bekanntmachung oder in einem Medium (§ 1 Abs. 1 Z 1 MedienG) wissentlich aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken anwendet, ist vom Gericht mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Werden Angaben der im Abs. 1 erwähnten Art als Ankündigungen durch Medien veröffentlicht, so ist das Medienunternehmen nicht verpflichtet, ihre Wahrheit zu prüfen, sofern die Ankündigungen als entgeltliche deutlich zu erkennen sind.
(3) Die Verfolgung findet nur auf Verlangen eines nach § 14 erster Satz zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruches Berechtigten statt. Zum Verfahren sind die in Mediensachen (§§ 40, 41 Abs. 2 und 3 MedienG) zuständigen Gerichte berufen.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 79/2007)
§ 2 UWG · UWG · Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 2 Irreführende Geschäftspraktiken
…oder Symbole jeder Art, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder die sich auf eine Zulassung des Unternehmens oder des Produkts beziehen; 4. den Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils; 5. die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur; 6…
§ 6
…im geschäftlichen Verkehr zur Benennung gewisser Waren oder Leistungen dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen zu sollen, fällt nicht unter die §§ 2 bis 4. (2) Über die Frage, ob ein Name im geschäftlichen Verkehr eine solche Bedeutung hat, hat das Gericht ein Gutachten der Wirtschaftskammer Österreich einzuholen. Bei Einholung…
§ 8 Geographische Angaben
…1995, Anhang 1C in der Fassung BGBl. Nr. 379/1995, sind, sofern sich ihr Schutz nicht aus sondergesetzlichen Regelungen ergibt, die §§ 4 und 7 unabhängig davon anzuwenden, ob die in diesen Bestimmungen genannten Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs angewendet wurden. (2) Abs. 1 ist auch auf…
§ 19
…1) Die Strafen, die auf die in den §§ 4, 10 Abs. 1, 11 Abs. 2, 12 mit Strafe bedrohten Handlungen gesetzt sind, treffen den Inhaber eines Unternehmens auch dann, wenn er vorsätzlich…
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