UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
VIERTER ABSCHNITT Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung und Zwangsstrafen
ZWEITER TITEL Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, Prüfung durch das Firmenbuchgericht
§ 280a Offenlegung der Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
Sofern bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften Unterlagen der Rechnungslegung nicht über das System der Registervernetzung nach Art. 22 der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2017 S. 46, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 20 vom 24.01.2020 S. 24, in deutscher Sprache oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache abrufbar sind, haben die Vertreter der Zweigniederlassung die Unterlagen der Rechnungslegung, die nach dem für die Hauptniederlassung der Gesellschaft maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt worden sind, gemäß den §§ 277, 281 und 282 in deutscher Sprache oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache offenzulegen.
§ 6 CBCR-VG · CBCR-VG · CBCR-Veröffentlichungsgesetz
§ 6 Berichtspflichten für Zweigniederlassungen
…wird. (4) Unterliegen die Vertreter einer Zweigniederlassung den Verpflichtungen nach Abs. 1 und 2 , haben sie das bei Einreichung der Unterlagen nach § 280a UGB , spätestens aber ein Jahr nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres, dem Firmenbuchgericht bekannt zu geben; liegt eine Befreiung nach Abs. 3 vor, ist dies ebenso…
§ 7 Befreiung für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
…Nehmen die Vertreter einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung diese Befreiung in Anspruch, haben sie das bei Einreichung der Unterlagen nach § 277 oder § 280a UGB , spätestens aber ein Jahr nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres, dem Firmenbuchgericht bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Internet-Adresse der Website bekannt zu geben, auf…
§ 22 RpflG · RpflG · Rechtspflegergesetz
§ 22 Wirkungskreis in Sachen des Firmenbuchs
…§ 22. (1) Der Wirkungskreis in Sachen des Firmenbuchs umfaßt alle mit seiner Führung zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich der Verfahren nach § 280a UGB , wenn der Rechtsträger seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat. (2) Dem Richter bleiben vorbehalten: 1. der Beschluß über die erste Eintragung a) der im…
§ 246 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 246 Offenlegung bestimmter Informationen betreffend Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung
…Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens sowie Jahresabschluss und Lagebericht des Gesamtunternehmens haben am Sitz der inländischen Zweigniederlassung zur Einsichtnahme aufzuliegen. Sofern diese Unterlagen gemäß § 280a UGB beim Firmenbuch in deutscher Sprache einzureichen sind, haben die Unterlagen in deutscher Sprache aufzuliegen. (2) Die Unterlagen gemäß Abs. 1 sind jedermann auf Verlangen…
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