UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
VIERTER ABSCHNITT Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung und Zwangsstrafen
DRITTER TITEL Prüfungspflicht und Zwangsstrafen
§ 282 Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichts
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