8ObS10/11w—OGH Entscheidung
15. Juli 2011
…Für die Prüfung, ob der Klägerin auch eine beherrschende Stellung in der Kommanditgesellschaft zukomme, sei neben den lediglich dispositiven gesetzlichen Regelungen der §§ 163 ff UGB der davon zulässigerweise abweichende Inhalt des Gesellschaftsvertrags maßgeblich. Nach dessen Bestimmungen komme der Komplementärin als Gesellschafterin im vorliegenden Fall keine beherrschende Stellung zu, weil sie…