§ 165 Wettbewerbsverbot
In Kraft seit 01. Juli 2021
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§ 112 Abs. 2 und 3 sowie § 113 finden auf die Kommanditisten keine Anwendung.
§ 165 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 165 Wettbewerbsverbot
…§ 165. § 112 Abs. 2 und 3 sowie § 113 finden auf die Kommanditisten keine Anwendung.…
§ 163 Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander
§ 163. Für das Verhältnis der Gesellschafter unter einander gelten in Ermangelung abweichender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags die besonderen Vorschriften der §§ 164 bis 169 .
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