(1) Der Patient kann auch selbst einen Vertreter wählen, und zwar durch Erteilung einer Vollmacht; dieser gewählte Vertreter hat das Gericht von der Bevollmächtigung und der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses zu verständigen.
(2) Die Vertretungsbefugnis des Vereins bleibt trotz Bevollmächtigung eines gewählten Vertreters im Sinn des Abs. 1 aufrecht.
(3) Von der Begründung oder der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses eines Patienten hat das Gericht den Verein und den Abteilungsleiter zu verständigen.
§ 16 ÜbG · ÜbG · Übernahmegesetz
§ 16 Transaktionen in Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft
…§ 16. (1) Sobald eine Bekanntmachung betreffend ein Angebot ( § 5 Abs. 2 und 3, § 6 Abs. 2 ) oder eine Anzeige ( §…
§ 26 Preis des Angebots
…sind von diesem Kreditinstitut für Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft gewährte oder vereinbarte Gegenleistungen der Preisbildung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 4 Z 1 bis 3 vorliegen. Der Sachverständige gemäß § 9 hat in seinem Bericht über die Prüfung der Angebotsunterlage darzulegen…
§ 34 Ruhen des Stimmrechts
…§ 34. (1) Hat ein Bieter ein erforderliches Pflichtangebot nicht veröffentlicht oder bei einem Angebot gegen die Preisbildungsvorschriften ( §§ 16 oder 26) verstoßen, so ruht sein Stimmrecht. (2) Die Übernahmekommission hat das Ruhen des Stimmrechts aufzuheben, sobald ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Pflichtangebot gestellt wurde…
§ 35 Strafbestimmungen
…2 sowie Abs. 3 , die letztgenannten beiden Absätze in Verbindung mit Abs. 4 erster Satz, § 7, § 11, § 16 Abs. 1 , Abs. 3 , Abs. 5 und Abs. 7, § 19 Abs. 2, § 21 Abs. 1…
§ 16 UbG · UbG · Unterbringungsgesetz
§ 16
(1) Der Patient kann auch selbst einen Vertreter wählen, und zwar durch Erteilung einer Vollmacht; dieser gewählte Vertreter hat das Gericht von der Bevollmächtigung und der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses zu verständigen. (2) Die Vertretungsbefugnis des Vereins bleibt trotz Bevollmächtigung…
§ 2 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
…Vorsteher des Bezirksgerichts als Patientenanwalt schriftlich namhaft gemachte sowie jede nach § 43 bestellte Person; 9. gewählter Vertreter: ein vom Patienten nach § 16 selbst gewählter Vertreter; 10. gesetzlicher Vertreter: ein Vorsorgebevollmächtigter, sobald der Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen ist, ein gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertreter…
§ 7 GesAusG · GesAusG · Gesellschafter-Ausschlussgesetz
§ 7 Ausschluss nach einem Übernahmeangebot
…so wird vermutet, dass eine Barabfindung in Höhe des Werts der höchsten Gegenleistung angemessen ist. Die Berechnung ist für jede Aktiengattung getrennt vorzunehmen. § 16 Abs. 7 ÜbG gilt sinngemäß. (4) Für die Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen des Hauptgesellschafters gemäß § 105 Abs. 3 AktG ist es nicht erforderlich, dass der…
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