(1) Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen in § 1 genannten Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihm der Unternehmer kostenfrei das nach Abs. 2 für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Formblatt zur Verfügung stellen, in dem die darin vorgeschriebenen Informationen deutlich und verständlich erteilt werden. Das Formblatt kann in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der für den Verbraucher leicht zugänglich ist, zur Verfügung gestellt werden.
(2) Zu verwenden ist
1. bei Teilzeitnutzungsverträgen das „Formblatt für Informationen zu Teilzeitnutzungsverträgen“ gemäß Anhang I der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG,
2. bei Nutzungsvergünstigungsverträgen das „Formblatt für Informationen zu Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte“ gemäß Anhang II der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG,
3. bei Tauschsystemverträgen das „Formblatt für Informationen zu Tauschverträgen“ gemäß Anhang IV der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG und
4. bei Vermittlungsverträgen das „Formblatt für Informationen zu Wiederverkaufsverträgen“ gemäß Anhang III der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG.
(3) Das Formblatt und die darin vorgeschriebenen Informationen sind nach Wahl des Verbrauchers
1. in der Sprache oder einer der Sprachen des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder
2. in der Sprache oder einer der Sprachen des Mitgliedstaats, dem der Verbraucher angehört,
zur Verfügung zu stellen, sofern es sich jeweils um eine Amtssprache der Europäischen Union handelt.
Rückverweise
TNG 2011 · Teilzeitnutzungsgesetz 2011
§ 3 Werbeangaben
…1) In jeder Werbung für einen in § 1 genannten Vertrag hat der Unternehmer anzugeben, dass die in § 5 genannten Informationen erhältlich sind und wo sie angefordert werden können. (2) Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträge dürfen nicht als Geldanlage beworben oder angeboten werden.…
§ 5 Vorvertragliche Informationspflichten
(1) Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen in § 1 genannten Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihm der Unternehmer kostenfrei das nach Abs. 2 für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Formblatt zur Verfügung stellen, in dem die darin vorgeschriebenen Informationen deutlich u…
§ 4 Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen
…der Unternehmer in der Einladung den Geschäftszweck und die Art der Veranstaltung deutlich darzulegen. (2) Im Rahmen einer solchen Veranstaltung müssen die in § 5 genannten Informationen dem Verbraucher jederzeit zur Verfügung stehen.…
§ 6 Vertragsabschluss
…und Vertrauensdienstegesetz – SVG) der Vertragsparteien. Das Vertragsdokument ist in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger abzufassen. (2) Die dem Verbraucher gemäß § 5 erteilten Informationen sind Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und wenn sie 1. von den Vertragsparteien ausdrücklich…