Einem Strafgefangenen, der sich durch besonderen persönlichen Einsatz auszeichnet oder Anregungen gibt, die sich in den Arbeitsbetrieben nutzbringend verwerten lassen, kann eine Geldbelohnung bis zum Doppelten der höchsten außerordentlichen Arbeitsvergütung (§ 53) als Hausgeld (§ 54) gutgeschrieben werden.
§ 55 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 55 Geldbelohnung
…§ 55. Einem Strafgefangenen, der sich durch besonderen persönlichen Einsatz auszeichnet oder Anregungen gibt, die sich in den Arbeitsbetrieben nutzbringend verwerten lassen, kann eine Geldbelohnung bis zum…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…Z 1 und 2 außer wegen eines Ordnungsstraferkenntnisses das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 38, 40 bis 44g, 51, 55, 57, 58a, 63 bis 66, 68 Abs. 2 bis 7, 73 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80 , 2. im Beschwerdeverfahren nach…
§ 182 Vollziehung
…für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat bei der Vollziehung der §§ 44 bis 55, 66 bis 84 und 164 bis 170 das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu pflegen.…
§ 187 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 187 Arbeit und Arbeitsvergütung
…187. (1) Angehaltene Beschuldigte sind zur Arbeit nicht verpflichtet. Ein arbeitsfähiger Beschuldigter kann jedoch unter den für Strafgefangene geltenden Bedingungen ( §§ 44 bis 55 StVG ) arbeiten, wenn er sich dazu bereit erklärt und Nachteile für das Verfahren nicht zu befürchten sind. (2) Die Arbeitsvergütung ist dem Beschuldigten nach Abzug des…
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