BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESZweiter Unterabschnitt Verpflegung, Bekleidung und Unterbringung§ 39

§ 39Bekleidung

In Kraft seit 18. Juni 2009
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