StGB
Gliederung
Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 77 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 77 Tötung auf Verlangen
…Tötung auf Verlangen § 77. Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.…
§ 42 ChemG 1996 · ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 42 Berechtigungen zum Giftbezug und ihre Evidenzhaltung
…Nicht als verläßlich gilt jedenfalls eine Person, die wegen einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben gemäß den §§ 75 bis 95 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, oder nach dem Suchtmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden ist. (7) Der Giftbezugsschein kann mit Bedingungen und Auflagen hinsichtlich der Verwendung und…
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