SchOG
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK. Allgemeine Bestimmungen über die Schulorganisation.
§ 1 § 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen, mittleren Schulen und höheren Schulen. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind die land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
(2) ( Verfassungsbestimmung) Die Bestimmungen der §§ 8a, 8b, 8e, 14, 21, 21h, 27, 33 und 51 gelten hinsichtlich der dort zu treffenden Festlegungen als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht.
Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Anl. 1/03 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…A3 Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. An der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht gemäß Art. II des Bundesgesetzes, mit dem…
Anl. 1/04 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…hat die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, gemäß § 65 und § 75 Abs. 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen. Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf den Aufbaulehrgang Anwendung (siehe Anlage A1). II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE…
Anl. 1/01 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…Anlage A1 Lehrplan der Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung…
Anl. 1/01.1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…Digital Business I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie – Digital Business umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business…
Heimarbeitsgesetz 1960
§ 20a Anrechnungsbestimmungen
…§ 20a. (1) Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes sind Beschäftigungsverhältnisse und Zeiten eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Auftraggeber (Arbeitgeber), die keine längeren Unterbrechungen als jeweils drei Monate aufweisen, zusammenzurechnen…
Rückverweise