(1) Dieses Bundesgesetz gilt für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen, mittleren Schulen und höheren Schulen. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind die land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
(2) ( Verfassungsbestimmung ) Die Bestimmungen der §§ 8a, 8b, 8e, 14, 21, 21h, 27, 33 und 51 gelten hinsichtlich der dort zu treffenden Festlegungen als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Anl. 1/28 28. VERWENDUNGSGRUPPE SQM
… 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984 und b) eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer Schule, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist…
§ 207e Auswahlkriterien
…Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die 1. die Ernennungserfordernisse erfüllen, 2. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist…
Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Anl. 1/03 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…A3 Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. An der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht gemäß Art. II des Bundesgesetzes, mit dem…
Anl. 1/01 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…Anlage A1 Lehrplan der Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung…
Anl. 2/01 (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…Anlage B1 LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsschule umfasst drei Schulstufen und dient gemäß § 52 und § 60 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft. Sie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung. Die Ausbildung an der Handelsschule wird durch die…
Anl. 1/01.1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…Digital Business I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie – Digital Business umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business…
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 63 Schüler
…BGBl. I Nr. 55/2005, sind oder 9. Schüler einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung nach §§ 83 oder 84 Schulorganisationsgesetz (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, einer Fachschule für Sozialberufe oder einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung nach §§ 63 oder 63a SchOG…
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48r Ausschreibung, Besetzung, Verwendung
…Anlage 1 Z 28 lit. a BDG 1979, 2. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer Schule, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist…
§ 39 Induktionsphase
…oder die eine mindestens einjährige Lehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25% an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist…
Rückverweise