Kommt der Richter einer Aufforderung nach § 91 Abs. 1 nicht nach, so hat die Stelle, die die Aufforderung erlassen hat, das Dienstgericht zu befassen.
§ 92 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 92 Nichtbefolgung der Aufforderung
…§ 92. Kommt der Richter einer Aufforderung nach § 91 Abs. 1 nicht nach, so hat die Stelle, die die Aufforderung erlassen hat, das Dienstgericht zu befassen.…
§ 93 Besetzung des Dienstgerichtes und Verfahren
…165 sinngemäß anzuwenden. (2) Gegen das Erkenntnis des Oberlandesgerichtes als Dienstgericht ( § 82 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 92 ) können der betroffene Richter und die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde an den Obersten Gerichtshof als Dienstgericht erheben.…
§ 144 Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…91 Abs. 1 erlassen, so ist das Disziplinarverfahren zu unterbrechen, bis die Aufforderung befolgt oder die dafür gesetzte Frist ungenutzt verstrichen ist ( § 92 ). Im letztgenannten Fall ist abweichend von § 90 das im Disziplinarverfahren in erster Instanz zuständige Gericht, in der jeweils letzten Besetzung ( § 112…
Rückverweise