NVG 2020
Gliederung
Der auf eine Alters(Berufsunfähigkeits)pension oder auf Berufsunfähigkeitsgeld anspruchsberechtigten Person gebührt für jedes Kind (§ 64 Abs. 2) ein Kinderzuschuss von 10% der Pension bzw. des Berufsunfähigkeitsgeldes, mindestens 431,86 €; an die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 25 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 23) vervielfachte Betrag. Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird der Kinderzuschuss nur auf besonderen Antrag gewährt.
§ 68 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 68 Kinderzuschuss
…§ 68. Der auf eine Alters(Berufsunfähigkeits)pension oder auf Berufsunfähigkeitsgeld anspruchsberechtigten Person gebührt für jedes Kind ( § 64 Abs. 2 ) ein Kinderzuschuss von 10…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Notariatskandidatin. 18. Versorgung: die durch dieses Bundesgesetz geregelte Versorgung. 19. Versorgungsanstalt: die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates ( § 3 ). 20. Zuschuss: der Kinderzuschuss ( § 68 ).…
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