Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
1. Berufsunfähigkeit: die Folge eines körperlichen oder geistigen Gebrechens, durch das eine in die Vorsorge nach diesem Bundesgesetz einbezogene Person zur Ausübung ihres Berufes unfähig ist.
2. Dienstunfall: ein Unfall nach § 175 Abs. 1, 1a, 1b und 2 ASVG, wobei anstelle der versicherten Tätigkeit jene Tätigkeit maßgeblich ist, die die Einbeziehung in die Vorsorge nach diesem Bundesgesetz begründet. § 175 Abs. 6 ASVG ist sinngemäß anzuwenden.
3. Durchrechnungszeitraum: jener Zeitraum, aus dem das durchschnittliche Monatseinkommen für die Bemessung der Zusatzpension (§ 52 Abs. 2 Z 1) errechnet wird.
4. Ehemaliger Notar/ehemalige Notarin: ein Notar/eine Notarin, dessen/deren Amt erloschen ist und der/die eine (vorzeitige) Alters(Berufsunfähigkeits)pension (§§ 51, 55 und 56) bezieht oder darauf Anspruch hat.
5. Einmalige Leistung: die Abfertigung einer Witwen(Witwer)pension (§ 63), die Abfindung (§ 66) und der Bestattungskostenbeitrag (§ 67).
6. Fremdleistungen: Leistungen jedweder Art, wie zum Beispiel die Überlassung der Einrichtung - auch der technischen Einrichtung - und sonstiger Büroinfrastruktur sowie des Personals, die Durchführung von Anderkontobuchhaltungs-, Schreib- und sonstigen Büroarbeiten, deren sich die in die Vorsorge einbezogene Person oder die Notar-Partnerschaft, der die in die Vorsorge einbezogene Person angehört, zur Durchführung der Tätigkeit im Notariat (Z 17) bedient und die vom Unternehmen eines/einer Dritten, wie zum Beispiel von einer Besitz-, Betriebs- oder Managementgesellschaft, erbracht werden.
7. In die Vorsorge einbezogene Person: ein Notar/eine Notarin oder ein Notariatskandidat/eine Notariatskandidatin (§ 1 Abs. 2).
8. Kanzleiablöse: Leistungen jedweder Art, die für die Übertragung der Notariatskanzlei, wie zum Beispiel deren Räumlichkeiten, Einrichtung - auch technische Einrichtung -, der verwahrten Urkunden, des Mandant/inn/enstockes sowie Handakten, oder die für die Aufgabe/Abtretung einer Beteiligung an einer Notar-Partnerschaft im Sinne der §§ 22 und 29 NO erbracht werden; dazu zählen auch Leib-/Zeitrenten.
9. Laufende Leistung: eine Pension, ein Zuschuss nach diesem Bundesgesetz und das Berufsunfähigkeitsgeld (§ 53).
10. Leistung: eine laufende Leistung und eine einmalige Leistung nach diesem Bundesgesetz.
11. Naher Angehöriger/nahe Angehörige: eine Person im Sinne des § 25 BAO. Eine Privatstiftung gilt als nahe Angehörige einer in die Vorsorge einbezogenen Person, wenn
a) die in die Vorsorge einbezogene Person selbst oder
b) einer/eine ihrer nahen Angehörigen nach dieser Bestimmung oder
c) die Notar-Partnerschaft, der die in die Vorsorge einbezogene Person angehört, oder
d) eine Gesellschaft oder ein anderer Rechtsträger, an deren oder dessen Vermögen oder Gewinn die in die Vorsorge einbezogene Person oder einer/eine ihrer nahen Angehörigen nach dieser Bestimmung wirtschaftlich betrachtet (§ 76) insgesamt mit mehr als 10% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
Stifter/Stifterin, Begünstigter/Begünstigte oder Letztbegünstigter/Letztbegünstigte dieser Privatstiftung ist.
12. Notar/in: eine Person, die nach den Vorschriften der NO als Notar/in anzusehen ist und das Amt angetreten hat.
13. Notariatskandidat/in: eine Person, die
a) nach den Vorschriften der NO als Notariatskandidat/in anzusehen ist oder
b) im Sinne der NO bei einem Notar/einer Notarin tätig und zur Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidat/inn/en angemeldet ist in der Zeit ab dem Beginn der Tätigkeit bis zur Entscheidung über den Antrag; die Zurückziehung des Antrages ist der ablehnenden Entscheidung gleichzuhalten; oder
c) zum Notar/zur Notarin neuernannt ist und das Amt noch nicht angetreten hat.
14. Pension: die Berufsunfähigkeitspension (§ 51), die Alterspension (§ 55), die vorzeitige Alterspension (§ 56), die Witwen(Witwer)pension (§ 60), die Waisenpension (§ 64) und die Pension bei Haft (§ 29 Abs. 4).
15. Pensionsprozentsatz: jener Prozentsatz, der für die Bemessung der Zusatzpension (§ 52 Abs. 2 Z 1) auf das durchschnittliche Monatseinkommen während des Durchrechnungszeitraumes anzuwenden ist.
16. Pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis: ein Dienstverhältnis der im § 308 Abs. 2 ASVG bezeichneten Art.
17. Tätigkeit im Notariat: die berufliche Tätigkeit eines Notars/einer Notarin oder eines Notariatskandidaten/einer Notariatskandidatin.
18. Versorgung: die durch dieses Bundesgesetz geregelte Versorgung.
19. Versorgungsanstalt: die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates (§ 3).
20. Zuschuss: der Kinderzuschuss (§ 68).
Rückverweise
NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 5 Meldungen der in die Vorsorge einbezogenen Personen
…Zeitpunkt, zu dem sie als Notare/Notarinnen oder als Notariatskandidaten/Notariatskandidatinnen anzusehen sind, anzumelden und binnen zwei Wochen, nachdem sie diese Eigenschaft verloren haben, abzumelden. (2) Die in die Vorsorge einbezogenen Personen haben der Versorgungsanstalt jede für den Bestand der Einbeziehung in die Vorsorge bedeutsame Änderung in ihren Verhältnissen binnen zwei…
§ 11 Beitragsgrundlage
…soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Notariat stehen. Die Bewertung der Sachbezüge richtet sich nach der auf Grund des ASVG geltenden Bewertung; 2. bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sämtliche nach den Vorschriften über die Einkommensteuer steuerpflichtigen Einkünfte des Beitragsmonates. Zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit im Notariat zählen…
§ 6 Meldungen einer Kanzleiablöse
…In die Vorsorge (ehemalig) einbezogene Personen haben Leistungsverpflichtungen und Empfangsansprüche aus einer Kanzleiablöse (§ 2 Z 8) binnen zwei Wochen nach deren Vereinbarung der Versorgungsanstalt zu melden und dieser sämtliche für die Feststellung der daraus resultierenden Beitragspflicht wesentlichen Unterlagen…
§ 10 Beitragspflicht
…1) Die Mittel zur Bestreitung der Aufwendungen der Versorgung werden durch Beiträge der in die Vorsorge einbezogenen Personen nach Abs. 2 und durch sonstige Einnahmen aufgebracht. (2) Die in die Vorsorge einbezogenen Personen haben monatlich einen Beitrag in der Höhe des jeweils als Beitragssatz festgesetzten Prozentsatzes…