Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:
1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung.
2. Der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung.
3. a) Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist.
b) Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war, sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre.
4. a) Die Lieferung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung, sofern die Rechnung (§ 11 UStG 1994) einen Hinweis auf die bisher geltende Steuerbefreiung enthält.
b) Der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen.
c) Der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 4.
NoVAG 1991 · Normverbrauchsabgabegesetz
Art. 10 (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 695/1991)
…Artikel X Normverbrauchsabgabegesetz (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 695/1991) Das Normverbrauchsabgabegesetz, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert: (Anm.: Z 1 bis 3 betreffen die Änderungen des Normverbrauchsabgabegesetzes) 4. Z…
§ 1 Steuerbare Vorgänge
…Steuerbare Vorgänge § 1. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG…
§ 5 Bemessungsgrundlage
…Bemessungsgrundlage § 5. (1) Die Abgabe ist in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 lit. a) und in den Fällen des innergemeinschaftlichen…
§ 3 Steuerbefreiungen
…Steuerbefreiungen § 3. (1) Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit 1. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2 Emissionswert von 0…
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