(1) Disziplinarvergehen sind mit einer der folgenden Disziplinarstrafen zu ahnden:
1. schriftlicher Verweis,
2. Geldbuße bis 50 000 Euro; handelt es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß gegen die Bestimmungen der Notariatsordnung, die der Verhinderung oder Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung dienen, Geldbuße bis 1 000 000 Euro,
3. Suspension vom Amt in der Dauer von höchstens einem Jahr,
4. Entsetzung vom Amt.
(2) Durch die Suspension wird dem Notar auch die berufsmäßige Besorgung der im § 5 bezeichneten Geschäfte untersagt.
(3) Gegen Notariatskandidaten können außer den im Abs. 1 Z 1 und 2 bezeichneten Disziplinarstrafen nur die Strafe der Entziehung der Substitutionsberechtigung bis zur Dauer eines Jahres und die Strafe der Streichung aus dem Verzeichnis der Notariatskandidaten verhängt werden.
(4) Eine Geldbuße kann auch zugleich mit der Disziplinarstrafe der Suspension oder der Entziehung der Substitionsberechtigung verhängt werden.
(5) Ordnungswidrigkeiten sind mit einer der folgenden Ordnungsstrafen zu ahnden:
1. Mahnung an die Pflichten des Standes,
2. schriftliche Rüge,
3. schriftliche Rüge in Verbindung mit einer Geldbuße bis 10 000 Euro.
Rückverweise
NO · Notariatsordnung
Art. 11 § 9 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu § 158, RGBl. Nr. 75/1871)
…§ 158 NO (Art. 2) ist auf Disziplinarvergehen und Ordnungswidrigkeiten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 begangen werden.…
§ 118a
…Verwendung als Notariatskandidat dauernd unfähig ist (§§ 183, 185), h) wenn er zur Disziplinarstrafe der Streichung aus dem Verzeichnis der Notariatskandidaten (§ 158 Abs. 3) verurteilt worden ist, i) wenn er eine fünfjährige praktische Verwendung als Notariatskandidat zurückgelegt hat, ohne bis dahin die erste Teilprüfung der Notariatsprüfung…
§ 32
…1) Ein neu ernannter Notar darf sein Amt nicht vor Ablegung des vorgeschriebenen Eides ausüben, ein Notar, welcher an eine andere Stelle übersetzt worden ist, nicht früher, als er zur…
§ 25
…Partner zu bezeichnen. 4. Alle der Partnerschaft angehörenden Notare müssen allein zur Vertretung und Geschäftsführung befugt sein. 5. Die Suspension eines an der Partnerschaft beteiligten Notars nach § 158 Abs. 1 Z 3 oder die Entziehung der Substitutionsberechtigung eines Notariatskandidaten nach § 158 Abs. 3 hindern nicht die Zugehörigkeit zur…