RS0103212 – OGH Rechtssatz
Daß bei der Überprüfung der Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß § 15 Abs 1 Z 4, § 25 MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in § 15 Abs 1 MRG.