Für mitgemietete Hausflächen oder Grundflächen kann unter analoger Anwendung des § 25 MRG ein separates Entgelt vereinbart werden, ohne daß dadurch ein gesondertes Mietverhältnis entstünde.
Rückverweise
…angemessenes Entgelt vereinbaren. Auch für mitvermietete Haus und Grundflächen kann in Analogie zu § 25 MRG ein separates – angemessenes – Entgelt vereinbart werden (RS0020307). Dies gilt jedenfalls bei nachträglicher Erweiterung der Bestandsfläche auch für Terrassenflächen (vgl 5 Ob 213/15g). Die Entgeltlichkeit bedarf aber auch in diesen…
…analoger Anwendung des § 25 MRG ein separates - angemessenes - Engelt vereinbart werden kann (3 Ob 529/90 = SZ 63/14 = MietSlg 42/6; RIS-Justiz RS0020307; Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 25 MRG Rz 1). Die Annahme einer durch eine solche Analogie zu schließenden Gesetzeslücke verbietet sich aber dort, wo…
…Grundflächen (vgl § 1 Abs 1 MRG) in Analogie zu § 25 MRG ein separates angemessenes Entgelt vereinbart werden kann (RIS Justiz RS0020307; Vonkilch aaO § 25 Rz 5; Würth/Zingher/Kovanyi aaO § 25 Rz 1). Die Entgeltlichkeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung (RIS…