(1) Im Rahmen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen und wirksamen Kontrolle jährlich einen nationalen Kontrollplan für die amtliche Kontrolle von Unternehmen und Waren zu erlassen. Dieser wird nach Befassung der Länder und der Agentur und auf Basis von Risikobewertungen und statistischen Daten sowie unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich betrügerischer und irreführender Praktiken erstellt. Er ist in seinen Grundzügen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(2) Der Landeshauptmann hat für die Durchführung des nationalen Kontrollplans in seinem Bundesland Sorge zu tragen und der Bundesminister für Gesundheit bis zum 31. März des Folgejahres über den Vollzug zu berichten. Der Bericht erfolgt im Umfang eines Berichtsschemas, das vom Bundesminister für Gesundheit erlassen wird.
(3) Der Landeshauptmann hat im Rahmen des nationalen Kontrollplans gemäß Abs. 1 die ordnungsgemäße Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie der Hygienekontrollen gemäß §§ 53 bis 55 zu kontrollieren.
(4) Dem Landeshauptmann sind im Interesse einer zweckmäßigen, raschen, einfachen und kostensparenden Verwaltung die bei Behörden bereits vorhandenen Daten, soweit dies zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen.
Rückverweise
LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 31 Nationaler Kontrollplan
…zu machen. (2) Der Landeshauptmann hat für die Durchführung des nationalen Kontrollplans in seinem Bundesland Sorge zu tragen und der Bundesminister für Gesundheit bis zum 31. März des Folgejahres über den Vollzug zu berichten. Der Bericht erfolgt im Umfang eines Berichtsschemas, das vom Bundesminister für Gesundheit erlassen wird. (3) Der…
§ 32 Lebensmittelsicherheitsbericht und Notfallplan
…Lebensmitteln als Teil des Berichtes gemäß § 11 Abs. 2 KoDiG vor. Die Ergebnisse des Vollzugs des nationalen Kontrollplans gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG fließen in den Bericht ein. (2) Der Bundesminister für Gesundheit hat einen Notfallplan im Sinne des Art. 115 der Verordnung (EU) 2017/625…
§ 61 Amtliche Kontrollen
…Unternehmer auf Grund 1. der Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften für zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen oder 2. der Tätigkeit der Aufsichtsorgane gemäß § 31 im Rahmen der amtlichen Kontrolle bei Betrieben, bei denen auf Grund der Art oder Menge der be- oder verarbeiteten Waren ein erhöhtes Risiko besteht, zu…
§ 99
…2 Abs. 2 TierÄG, dürfen nicht mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung gemäß § 53 beauftragt werden, wenn sie zu Kontrollen gemäß § 31 Abs. 3 herangezogen werden. (2) Tierärzte, die eine Prüfung gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 des Fleischuntersuchungsgesetzes erfolgreich abgelegt haben…
LMSVG-KoGeV · LMSVG-Kontrollgebührenverordnung
§ 2 Höhe der Gebühren
…und angefangene 1/4 Stunde bei der Tätigkeit gemäß Z 1; 3. je Aufsichtsorgan und angefangene 1/4 Stunde für Hygienekontrollen gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG: 13.50 € an Werktagen ausgenommen Samstagen. (2) Die Gebühr gemäß Abs. 1 erhöht sich um einen Verwaltungsaufwand der zentralen Verrechungsstellen in den Ländern…
Rückstandskontrollverordnung 2006
§ 18 Besondere Bestimmungen für tierische Primärerzeugnisse und Fleisch
…Kontrollen im Rahmen des jährlichen nationalen Kontrollplans gemäß § 31 LMSVG sind gemäß dieser Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2090 durchzuführen.…
§ 13 Kontrollen im Tierhaltungsbetrieb und Erstverarbeitungsbetrieb
…Vorschriften, insbesondere auf Grund einer Meldung gemäß § 4 der Fleischuntersuchungsverordnung 2006, sowie auf Grund von Ergebnissen des nationalen Kontrollplans gemäß § 31 LMSVG oder wenn dies aus anderen Gründen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist, ohne Vorankündigung in Räumlichkeiten einschließlich Lager und Nebenräume sowie auf Flächen, die…
§ 17 Maßnahmen bei Höchstwertüberschreitungen
…Sinne des § 4 der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 oder bei sonstigen Kontrollen im Rahmen des jährlichen nationalen Kontrollplans bei tierischen Primärerzeugnissen gemäß § 31 LMSVG Rückstände von zugelassenen Stoffen oder von Kontaminanten in Mengen festgestellt, welche die in den lebensmittelrechtlichen Vorschriften festgesetzten Rückstandshöchstmengen überschreiten, hat der Landeshauptmann Maßnahmen gemäß Art…