(1) Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Das ist gegeben, wenn es
1. Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art nicht in einer Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potentielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen und
2. den in Anhang I Teile A und B festgelegten Mindestanforderungen entspricht. Die in Anhang I Teil C definierten Anforderungen für Indikatorparameter gelten für Überwachungszwecke. Bei Nichteinhaltung der Werte oder Spezifikationen ist den in Anhang I Teil C angeführten Verpflichtungen nachzukommen.
(2) Für Wasser, das in Lebensmittelbetrieben ausschließlich zur Reinigung oder im Zuge von Desinfektionsverfahren (zB Nachspülung) verwendet wird und bei dem sichergestellt ist, dass dieses Wasser nicht für andere Zwecke gemäß § 2 Z 1 verwendet wird, gelten die Anforderungen gemäß Anhang I Teil B nicht. Der Untersuchungsumfang kann gemäß § 5 Z 2 auf jene Parameter und jene Indikatorparameter beschränkt werden, die zur hygienischen und mikrobiologischen Beurteilung erforderlich sind.
(3) Die von der Europäischen Kommission veröffentlichte Beobachtungsliste gemäß Art. 13 Abs. 8 der Richtlinie (EU) 2020/2184, ABl. Nr. L 435 vom 23.12. 2020 S. 1, der für Wasser für den menschlichen Gebrauch bedenklichen Stoffe und Verbindungen wird im nationalen Kontrollplan gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG berücksichtigt.
Rückverweise
TWV · Trinkwasserverordnung
§ 10 Schlussbestimmungen
…2000, 2. Trinkwasser-Nitratverordnung, BGBl. Nr. 557/1989, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 287/1996 und BGBl. Nr. 714/1996, 3. Trinkwasser-Pestizidverordnung, BGBl. Nr. 448/1991, 4. Trinkwasser-Ausnahmeverordnung, BGBl. Nr. 384/1993, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 287/1996…
Anl. 2
…37 Escherichia coli (E. coli) coliforme Bakterien Intestinale Enterokokken Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 1) Clostridium perfringens (Anmerkung 2) Geruch Färbung Trübung Geschmack Temperatur Leitfähigkeit Ammonium (Anmerkung 3) Nitrit (Anmerkung 3) Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert) Aluminium (Anmerkung 4) Eisen (Anmerkung 5) Bei desinfiziertem Wasser (je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens): – Trübung (NTU) unmittelbar…
§ 2 Definitionen
…Gemäß dieser Verordnung ist 1. „Wasser“: Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß § 3 Z 2 LMSVG; 2. „Zuständige Behörde“: der Landeshauptmann (§ 24 LMSVG); 3. „Wasserversorgungsanlage“: Gesamtheit der technisch zusammenhängenden Anlagen…
§ 5a Risikobewertung und Risikomanagement
…auf die in Anhang I Teil A, B und C genannten Parameter sowie die Stoffe der in § 3 Abs. 3 genannten Beobachtungsliste und muss sich auf die allgemeinen Grundsätze der Risikobewertung stützen, die in Verbindung mit Normen wie beispielsweise der Norm …