§ 18 Besondere Bestimmungen für tierische Primärerzeugnisse und Fleisch — Rückstandskontrollverordnung 2006
Gliederung
4. Abschnitt Amtliche Kontrollen und Maßnahmen
§ 18 Besondere Bestimmungen für tierische Primärerzeugnisse und Fleisch
Rückverweise
Kontrollen im Rahmen des jährlichen nationalen Kontrollplans gemäß § 31 LMSVG sind gemäß dieser Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2090 durchzuführen.
Keine Ergebnisse gefunden