§ 1 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 3 und 5, § 3 Abs. 5, § 10, § 11 Abs. 2, § 18 Z 3, § 88 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 3 und 4, § 91 Abs. 4, § 92, § 107 und § 108 B-BSG sowie die Bestimmungen des 7. und des 9. Abschnittes des B-BSG sind nicht anzuwenden .
Rückverweise
LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 112
…1) Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz – B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999, findet – mit Ausnahme der in § 113 angeführten Bestimmungen in seiner jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe Anwendung, dass 1. sich der in § 1 Abs. 1 enthaltene Verweis auf…
K-BiVwG · Kärntner Bildungsverwaltungsgesetz
§ 14 § 14Überprüfung der Einhaltung von Schutzvorschriften
…Die Wahrnehmung der Aufgaben der Organe der Arbeitsinspektion nach § 112 Abs. 1 Z 4 gemäß den nach § 113 LDG 1984 anzuwendenden Vorschriften des B-BSG und den gemäß § 13 Abs. 2 erlassenen Verordnungen obliegt der gemäß § 52a Kärntner Bedienstetenschutzgesetz …
§ 13 § 13Aufgaben im Bereich des Bedienstetenschutzes
…1) Soweit in den gemäß § 112 Z 5 in Verbindung mit § 113 LDG 1984 anzuwendenden Bestimmungen der Abschnitte 1 bis 6 und 8 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG obersten Organen des Bundes Zuständigkeiten zukommen, tritt an deren Stelle…