(1) Die Gemeinde hat in der Lustbarkeitsabgabeverordnung zu bestimmen, welche Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Abgabepflicht unterliegen. Sie kann auch bestimmen, ob und inwieweit von der Abgabe zu befreien sind
a) Veranstaltungen, deren Ertrag zu gemeinnützigen oder zu mildtätigen Zwecken verwendet wird,
b) Sportveranstaltungen von Amateuren,
c) Veranstaltungen, die der Kunstpflege oder der Volksbildung, insbesondere der Bildung der Jugend, dienen,
d) die Vorführung von Filmen, die mit einem Prädikat bewertet wurden,
e) Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts.
(2) Die Abgabenbehörde hat auf Ansuchen des Abgabepflichtigen/der Abgabepflichtigen bescheidmäßig festzustellen, ob ein Befreiungstatbestand vorliegt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2013
Rückverweise
LAG · Lustbarkeitsabgabegesetz 2003
§ 12 Inkrafttreten
…durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. (4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2010…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 64 Kündigung
…Eine Kündigung, die wegen des Verlangens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers nach Ausstellung eines Dienstscheins nach § 6, einer zulässigen Mehrfachbeschäftigung nach § 5 Abs. 2 und 3, der Ablehnung einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 3 und 4 oder wegen einer beabsichtigten oder…
§ 95 Verfügungsmöglichkeiten der Anwartschaftsberechtigten über die Abfertigung
…vom Anwartschaftsberechtigten nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG 1988), oder b) an eine Pensionskasse oder an eine Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, bei der die bzw. der Anwartschaftsberechtigte bereits Berechtigte bzw. Berechtigter im Sinne des…
§ 62 Pflegekarenz
…im Sinne des § 65 Abs. 2, dem zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz Pflegegeld ab der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993 gebührt, für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten vereinbaren. Eine solche Vereinbarung darf…
§ 72 Sozialversicherung und Haftpflicht bei Überlassung
… 104/2006, zu informieren, damit diese bzw. dieser die Meldeverpflichtungen betreffend Nachtschwerarbeit gemäß Artikel VIII NSchG sowie von Schwerarbeitszeiten gemäß § 5 der Schwerarbeitsverordnung erfüllen kann. Die Überlasserin bzw. der Überlasser hat die überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von erstatteten Meldungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. (2) …