§ 12 Inkrafttreten — LAG
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2003 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderung des § 9 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2010 , in Kraft.
(5) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, des § 4 Abs. 5 Z 4 und des § 10 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2011 tritt mit 18. Februar 2011 in Kraft.
(6) Verordnungen aufgrund der Novelle LGBl. Nr. 34/2011 können rückwirkend frühestens mit dem in Abs. 5 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(7) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, § 2 letzter Satz und § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013 , in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(8) Die Änderung der Überschrift des § 1, des § 1 Abs. 1und 2 Z 1, § 2, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 3, der §§ 7 und 9 Abs. 1 sowie des § 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013 , in Kraft.
(9) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 44/2013 können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 7 und 8 genannten Inkrafttretenszeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(10) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 118/2015 treten § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 5 und § 10 mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 84/2010, LGBl. Nr. 34/2011, LGBl. Nr. 44/2013
§ 12 LAG · LAG · Lustbarkeitsabgabegesetz 2003
§ 12 Inkrafttreten
…Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. (3) Die Änderung des § 9 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. (4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle…
§ 12 LAG · LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 12 Allgemeine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen obliegenden Arbeiten mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit zu leisten. Sie haben in der zugewiesenen Wohnung Ordnung und Reinlichkeit zu halten, die Wohnung und deren Einrichtung sowie die zur Ausführung der Arbeiten verwendeten Werkzeug…
§ 23 Anspruch auf Entgeltfortzahlung
…und Rekonvaleszentenheimen, die aus Gründen der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von einem Träger der Sozialversicherung, der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister gemäß § 12 Abs. 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, dem Sozialministeriumservice oder einer Landesregierung auf Grund einer gesetzlichen Regelung für Menschen mit Behinderungen bewilligt…
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