RS0066108 – OGH Rechtssatz
Obgleich die §§ 5 Abs 1 LAG und stmk LAO zur Auslegung des Begriffes "Betrieb" im Sinne dieser Gesetzesstellen nicht auf die §§ 109 Abs 1 LAG und § 122 Abs 1 stmk LAO verweisen, sind diese Bestimmungen bei Beantwortung der Frage, ob ein "Betrieb" vorliegt, anzuwenden.