Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 18 000 € (Freigrenze) beträgt.
Rückverweise
KGG · Karenzgeldgesetz
§ 17 Ehegatten
…§ 40 das Einkommen gemäß § 8 KBGG und an die Stelle der Freigrenzen gemäß Abs. 1 die Freigrenzen gemäß § 12 KBGG treten.…
KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 15 Erklärung
…Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (§§ 12, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (§ 12, § 13 Abs. 3…
§ 13 Nicht Alleinstehende
…bzw. Väter, die in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person als der Kindesmutter oder dem Kindesvater leben. (3) Hinsichtlich der Einkünfte gilt § 12 entsprechend.…
§ 8a Einschleifregelung
…übersteigenden Betrag. (2) Übersteigt der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte gemäß § 8 den Grenzbetrag nach § 9 Abs. 3 oder § 12, so verringert sich die für das betreffende Kalenderjahr gebührende Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld um die Summe der übersteigenden Beträge, sofern beide Grenzbeträge jeweils um nicht…
§ 9 Anspruch auf Beihilfe
…1) Anspruch auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld haben 1. alleinstehende Elternteile (§ 11), 2. verheiratete Mütter oder verheiratete Väter nach Maßgabe des § 12, 3. nicht alleinstehende Mütter oder Väter nach Maßgabe des § 13 und 4. Frauen oder Männer, die allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil…