§ 15 Erklärung
§ 15 Erklärung — KBGG
§ 15 Erklärung — KBGG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 103/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2009
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2010
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40111568
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (§§ 12, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (§ 12, § 13 Abs. 3) und Hinweis auf die mögliche Rückforderung im Falle der Überschreitung der Freigrenze (§ 31 Abs. 3) zu verständigen.