BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungZweiter Teil InsolvenzverfahrenErstes Hauptstück Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt Eröffnung des InsolvenzverfahrensDritter Unterabschnitt Verfügungen des Gerichts§ 74

§ 74Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

In Kraft seit 27. Juli 2021
Up-to-date