IO
Gliederung
Zweiter Teil Insolvenzverfahren
Drittes Hauptstück Sanierungsplan
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 152 Gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans
(1) Der Sanierungsplan bedarf der Bestätigung durch das Insolvenzgericht.
(2) Wird der Sanierungsplan bestätigt, so hat der Beschluss dessen wesentliche Bestimmungen anzugeben.
(3) Der Beschluss über die Bestätigung ist öffentlich bekannt zu machen und allen Insolvenzgläubigern und den übrigen Beteiligten zuzustellen. Gegen den Beschluss ist weder eine Nichtigkeitsklage noch eine Wiederaufnahmsklage zulässig.
§ 152 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 152 Gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans
…§ 152. (1) Der Sanierungsplan bedarf der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. (2) Wird der Sanierungsplan bestätigt, so hat der Beschluss dessen wesentliche Bestimmungen anzugeben. (3) Der Beschluss…
Art. 6 Artikel VI
…Nr. 75/2002, zu den §§ 71b, 74, 75, 79, 80, 80a, 80b, 83, 113a, 116, 117, 118, 122, 125, 130, 147, 152, 183, 185, 186, 197, 201, 202, 204 und 207 , RGBl. Nr. 337/1914) (1) Artikel I bis IV dieses Bundesgesetzes treten soweit im…
Art. 12 Artikel XII
…Anm.: aus BGBl. I Nr. 114/1997, zu den §§ 71b, 74, 80, 91, 91a, 107, 114a, 121, 130, 145, 148a, 152, 157c, 157d, 157g, 174, 200, 205, 211, 213 und 216 , RGBl. Nr. 337/1914) (Anm.: Abs. 1 Inkrafttretensbestimmung) (Anm.: Abs. 2 und…
Art. 4 Artikel IV
…Nr. 73/1999, zu den §§ 46, 75, 76, 77a, 82 bis 82d, 87a, 114a, 114b, 119, 125, 125a, 127, 139, 149, 152, 157b, 166, 168, 170, 191 und 191a , RGBl. Nr. 337/1914) (1) Art. I und II dieses Bundesgesetzes treten, soweit der folgende Absatz…
§ 144 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 144 Fortsetzung nach Insolvenz der Gesellschaft
…§ 144. (1) Ist die Gesellschaft durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, das Insolvenzverfahren aber durch Bestätigung eines Sanierungsplans ( § 152 IO ) oder mit Einverständnis der Gläubiger ( § 123b IO ) aufgehoben worden, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. (2) Die Fortsetzung ist von…
§ 215 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 215 F ortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
…noch andere Erfordernisse aufstellen. (2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft durch die Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst, das Konkursverfahren aber durch Bestätigung eines Sanierungsplans ( § 152 IO ) oder mit Einverständnis der Gläubiger ( § 123b IO ) aufgehoben worden ist. (3) Die Abwickler haben die Fortsetzung der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch…
§ 36 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 36 Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
…2) Aus dem Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung eines Sanierungsplans gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung ( IO ) oder einer vergleichbaren außergerichtlichen Sanierung, 2. Erfüllung eines Zahlungsplanes ( §§ 193 bis 198 IO ) oder 3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens…
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