(1) Den Netzbetreibern werden nachstehende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse auferlegt:
1. die Gleichbehandlung aller Kunden eines Netzes bei gleicher Charakteristik der Transportleistung;
2. der Abschluss von privatrechtlichen Verträgen mit Netzbenutzern über den Anschluss an ihre Erdgasleitungsanlagen (Allgemeine Anschlusspflicht);
3. die Errichtung und Erhaltung einer für die inländische Erdgasversorgung und für die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen ausreichenden Erdgasinfrastruktur.
(2) Den Erdgasunternehmen werden nachstehende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse auferlegt:
1. die Erreichung der in § 4 Z 1 und 2 angeführten Ziele mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln;
2. die Erfüllung der durch Rechtsvorschriften auferlegten Pflichten im öffentlichen Interesse.
(3) Erdgasunternehmen haben die bestmögliche Erfüllung der ihnen gemäß Abs. 1 bis 2 im Allgemeininteresse auferlegten Verpflichtungen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anzustreben.
§ 5 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 5 Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
…§ 5. (1) Den Netzbetreibern werden nachstehende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse auferlegt: 1. die Gleichbehandlung aller Kunden eines Netzes bei gleicher Charakteristik der Transportleistung; 2. der Abschluss…
§ 44 Genehmigungsvoraussetzungen
…44. (1) Die Genehmigung ist zu erteilen, 1. wenn zu erwarten ist, dass der Genehmigungswerber in der Lage ist, den ihm a) gemäß § 5 auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sowie b) nach den Bestimmungen dieses Gesetzes auferlegten Verpflichtungen zu entsprechen und in der Lage ist, die Funktion des Transports von Erdgas…
§ 33 Verweigerung des Netzzugangs
…Netzzustände (Störfälle); 2. mangelnde Netzkapazitäten oder mangelnder Netzverbund; 3. wenn der Netzzugang einen Netzbetreiber daran hindern würde, die ihm auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß § 5 zu erfüllen; 4. wenn der Netzzugang für einen Kunden abgelehnt wird, der in dem Staat, in dem der Versorger oder ein diesen beherrschendes Unternehmen seinen…
§ 137 Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen
…der Anlage mit den Zielen des § 4 unvereinbar ist oder einen Netzbetreiber daran hindern würde, die ihm auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß § 5 zu erfüllen und diese Versagungsgründe nicht durch die Vorschreibung von Auflagen beseitigt werden können. Die Regulierungsbehörde hat über Antrag eines Netzbetreibers das Vorliegen zumindest eines…
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