GWG 2011
Gliederung
3. Teil Der Betrieb von Netzen
3. Hauptstück Ausübungsvoraussetzungen für Netzbetreiber
2. Abschnitt Haftpflicht
§ 51 Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
(1) Genehmigungswerber gemäß § 43 haben ihrem Antrag eine schriftliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens anzuschließen, in dem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 44 Abs. 1 Z 2 bestätigt wird und in dem sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, jeden Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zur Folge hat, der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
(2) Bei Einlangen einer Anzeige über einen Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zur Folge hat, hat die Behörde, sofern der Netzbetreiber nicht innerhalb einer von der Behörde festzusetzenden Frist den Bestand einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachweist, die Genehmigung gemäß § 53 zu entziehen.
§ 51 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 51 Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
…§ 51. (1) Genehmigungswerber gemäß § 43 haben ihrem Antrag eine schriftliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens anzuschließen, in dem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 44…
§ 53 Entziehung
…Erteilung der Genehmigung bestimmten Voraussetzungen ( § 44 ) nicht mehr vorliegen; 2. ein Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber seiner Verpflichtung, den Bestand einer Haftpflichtversicherung gemäß § 51 nachzuweisen, nicht nachkommt; 3. der Inhaber der Genehmigung oder der Geschäftsführer infolge schwerwiegender Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes bestraft worden ist und ein weiteres vorschriftswidriges…
§ 150 Einleitung des Genehmigungsverfahrens
…12. ein Sicherheitskonzept, das insbesondere auch die in Aussicht genommenen Sicherheitsberichte mit Gefahrenanalyse sowie eine Notfallsplanung umfasst; 13. eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers gemäß § 51 Abs. 1 . (3) Die Behörde hat von der Beibringung einzelner im Abs. 2 angeführter Unterlagen abzusehen, wenn diese für das Genehmigungsverfahren entbehrlich sind…
§ 134 Genehmigungspflicht
…§ 62 Abs. 1 Z 9 und § 150 Abs. 2 Z 12 sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 51 zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Behörde gemäß § 148 Abs. 2 aufliegen und keine Zwangsrechte gemäß § 145 in Anspruch genommen werden…
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