12R3/25v—OLG Innsbruck Entscheidung
20. Mai 2025
…EUR 0,50 pro Kilometer, also in Summe EUR 630,-- (netto) zuzusprechen. 3. Zur Notwendigkeit der zweiten Übernachtung ist Eingangs festzuhalten, dass gemäß §§ 29, 15 Abs 1 GebAG eine Nächtigung dann als jedenfalls Unvermeidlich anzusehen ist, wenn die Reise zur Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) angetreten oder beendet werden müsste, womit, aufgrund…