Die Aufenthaltskosten (§ 3 Abs. 1 Z 1) umfassen
1. den Mehraufwand für die Verpflegung, wenn die Reise oder der Aufenthalt am Ort der Vernehmung den Zeugen zwingt, das Frühstück, Mittag- oder Abendessen anderswo als an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort einzunehmen, und
2. die Kosten für die unvermeidliche Nächtigung während der Reise und am Ort der Vernehmung.
§ 13 GebAG · GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
§ 13 Aufenthaltskosten
…§ 13. Die Aufenthaltskosten ( § 3 Abs. 1 Z 1 ) umfassen 1. den Mehraufwand für die Verpflegung, wenn die Reise oder der Aufenthalt am…
§ 29 Aufenthaltskosten
…§ 29. Die §§ 13 bis 15 sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 30 Kosten für die Beziehung von Hilfskräften
§ 30. Dem Sachverständigen sind die Kosten für Hilfskräfte so weit zu ersetzen, als deren Beiziehung nach Art und Umfang seiner Tätigkeit unumgänglich notwendig ist. Zu diesen Kosten zählen 1. die Kosten, die der Sachverständige für die Arbeitsleistung der Hilfskräfte aufwenden muß, soweit sie das …
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