BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder1. Abschnitt Rechtmäßigkeit der Einreise und Ausreise, Passpflicht und Visumpflicht§ 15b

§ 15bBegünstigte Drittstaatsangehörige

In Kraft seit 01. Januar 2014
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