EWR-Bürger und Schweizer Bürger genießen Visumfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus besteht ein Aufenthaltsrecht nach Maßgabe des 4. Hauptstückes des 2. Teiles des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
§ 15a FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 15a EWR-Bürger und Schweizer Bürger
…§ 15a. EWR-Bürger und Schweizer Bürger genießen Visumfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus besteht ein Aufenthaltsrecht nach…
§ 76 8. Abschnitt
…gemäß §§ 52a, 56, 57 oder 71 FPG , § 38b SPG , § 13 Abs. 2 BFA VG oder §§ 15a, 15b, 15c oder 15d AsylG 2005 verletzt wurden, insbesondere bei Vorliegen einer aktuell oder zum Zeitpunkt der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutzes durchsetzbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahme; 9. der Grad der sozialen…
§ 3a BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 3a
…durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, Asyl gewährt wurde, oder 3. Personen, die über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß §§ 15a und 15b des Fremdenpolizeigesetzes 2005 ( FPG ), BGBl. I Nr. 100/2005, oder gemäß §§ 51 bis 54a und 57 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ( NAG ), BGBl. I…
§ 4 S.THG · S.THG · Salzburger Teilhabegesetz
§ 4 Persönliche Voraussetzungen
…Ausland verlegen. (2) Hilfeleistungen nach diesem Gesetz stehen außerdem nur zu: 1. Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft; 2. Personen, denen ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß § 15a FPG oder gemäß den §§ 51 bis 54a und 57 NAG zukommt, ausgenommen nicht erwerbstätige Personen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts im…
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