Die im gegenwärtigen Gesetz angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche. Vereinbarungen der Parteien über die Zuständigkeit der Gerichte im Exekutionsverfahren sind wirkungslos.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
Art. 32 (Anm.: Zu den §§ 38, 54b, 66, 74 und 371 EO, RGBl. Nr.79/1896)
… a (§§ 7a, 27a, 28, 29, 32, 42 bis 44 und 49 Abs. 1 JN), 10 bis 12 (§§ 51, 52 und 56 JN) und 14 (§ 104 JN), VII Z 1 und 2 (§§ 27 und 29 ZPO), 11 bis…
§ 51 EO hindert die Anwendung des § 45 Abs 1 JN nicht.…
Die in § 355 Abs 1 EO normierte Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes für die Erledigung von Strafvollzugsanträgen ist zwingend (§ 51 EO). Die Verletzung dieser Zuständigkeitsbestimmung begründet daher eine Nichtigkeit der vom unzuständigen Gericht getroffenen Entscheidung gemäß § 477 Abs 1 Z 3 ZPO.…
individuellen Zuständigkeit eines Gerichtes. Eine solche individuelle Zuständigkeitsregelung enthält § 4 EO für die Exekutionsbewilligung hinsichtlich Titel- und Exekutionsgericht. Verstöße gegen diese überdies zwingende (§ 51 EO) Zuständigkeitsordnung unterliegen nicht dem Rechtsmittelausschluss des § 45 Abs 1 JN.…
Die Bestimmung des § 51 EO über die Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bezieht sich nur auf das eigentliche Exekutionsverfahren, nicht aber auf in der Exekutionsordnung vorgesehene Prozesse. Es ist daher zulässig, für…
Recht des Widerspruchsklägers. Hat das als Exekutionsgericht einschreitende Bezirksgericht im Widerspruchsstreit auch über einen mit geltend gemachten Ausfolgungsanspruch entschieden, so ist das Verfahren trotz § 51 EO nicht nichtig.…
…die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren nicht anzuwenden sind, gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten nach der Exekutionsordnung. Sowohl in § 50 EO als auch in § 51 EO sind unter "Exekutionsverfahren" nicht auch die im Zusammenhang mit einem Exekutionsverfahren entstehenden Prozeßverfahren, wie jene nach §§ 35 bis 37 EO zu verstehen Stehen…
…Beschlusses handelte, sondern die Zurückweisung des Rekurses durch die zweite Instanz aus formellen Gründen erfolgte (7 Ob 104/57 u. a.) - kommt Berechtigung zu. § 51 EO. ordnet allerdings an, daß Vereinbarungen der Parteien "über die Zuständigkeit der Gerichte" im Exekutionsverfahren wirkungslos sind. Die Bestimmung des § 7a JN., laut der in…
…BGBl 1995/519 sei zur Bewilligung der Exekution das in den §§ 18 und 19 EO bezeichnete Exekutionsgericht zuständig. Die Missachtung der gemäß § 51 EO nicht prorogablen Gerichtsstände der Exekutionsordnung bewirke im Verfahren auf Exekutionsbewilligung nach herrschender Ansicht Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 3 ZPO (3 Ob 393…
…Rekurs nicht hiezu gehört. Vorweg war zu prüfen, ob das Erstgericht zur Entscheidung über den Einstellungsantrag zuständig war, weil andernfalls der im Hinblick auf § 51 EO auch von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 3 ZPO vorläge. Gemäß § 45 Abs 2 EO ist, von hier nicht…
…33/88 u. a.). Eine solche individuelle Zuständigkeitsregelung enthält § 4 EO für die Exekutionsbewilligung hinsichtlich Titel- und Exekutionsgericht. Verstöße gegen diese überdies zwingende (§ 51 EO) Zuständigkeitsordnung unterliegen nicht dem Rechtsmittelausschluß des § 45 Ab. 1 JN (Heller - Berger - Stix, 609; ZBl. 1935/251; vgl. auch SZ 48/25; EvBl. 1976…
…Handlung des Verpflichteten zum Gegenstand haben, weil in all diesen Fällen, anders als bei der Exekution zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen nach § 355 EO (vgl MGA EO13 § 355/26 ff), die Behauptung, daß der Verpflichtete seine ihm im Exekutionstitel auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt habe, über die schon durch die Einbringung des…
…96z). Nach der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bewirkt die Unzuständigkeit des Exekutionsbewilligungsgerichtes Nichtigkeit (nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO), weil nach § 51 EO die Gerichtsstände nach diesem Gesetz zwingend sind (Angst/Jakusch/Pimmer EO13 § 51 E 2 und § 3 E 65; EvBl 1974/112; EvBl 1976…
…§ 503 ZPO Rz 2). Sie muss zur Aufhebung der vorinstanzlichen Beschlüsse führen. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 ZPO iVm § 78 EO. § 51 EO kam nicht zur Anwendung, weil lediglich die Entscheidungen der Vorinstanzen, nicht aber ein Verfahren als nichtig aufgehoben wurde.…
…fehlte auch noch die Beschwer für Rekurse gegen diese Bewilligungen unzuständiger Gerichte, fielen auch noch die Kostenfolgen weg.) Dadurch würde auch das Prorogationsverbot des § 51 EO ad absurdum geführt.…
…Klage, entgegen der Meinung des Berufungsgerichts, als Widerspruchsklage nach § 231 EO zu qualifizieren wäre. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung bezieht sich § 51 EO über die Unwirksamkeit von Gerichtsstandvereinbarungen nur auf das eigentliche Exekutionsverfahren, nicht aber auf die im Zusammenhang mit einem Exekutionsverfahren entstehenden Prozesse ( Heller Berger Stix 608…
…sofort ein einziges örtlich und sachlich bestimmtes Gericht zuständig ist ( Ballon in Fasching 2, Vor § 27a JN Rz 4). Nicht § 51 EO - weil die Bestimmung nicht auf die sich aus Anlass eines Exekutionsverfahrens ergebenden Prozesse anzuwenden ist ( Jakusch in Angst , EO, § 37 Rz…
…für die aus Anlass eines Exekutionsverfahrens eingeleiteten Prozesse gilt (RIS-Justiz RS0001485; Jakusch in Angst, EO2, § 35 Rz 82; Fucik in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO, § 51 Rz 1; Heller/Berger/Stix, EO4, 607). Eine Schiedsgerichtsvereinbarung bewirkt nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs, sondern nur die verzichtbare sachliche Unzuständigkeit des ordentlichen Gerichts, die mit Unzuständigkeitseinrede geltend zu machen ist…
…bei sofortiger Entscheidung im Zusammenhang mit der Exekutionsbewilligung - nunmehr ein förmlicher Entscheidungsvorbehalt überflüssig. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 ZPO iVm § 78 EO. § 51 EO kam nicht zur Anwendung, weil lediglich die Entscheidungen der Vorinstanzen, nicht aber ein Verfahren als nichtig aufgehoben wurde.…
…nicht zuständig. Daraus ergäbe sich, daß jedenfalls die einstweilige Verfügung im Punkt 1.) aufzuheben und insoweit der Antrag zurückzuweisen gewesen sei. Trotz der gemäß § 51 EO unprorogierbaren Unzuständigkeit des Erstgerichtes müsse jedoch das Rekursgericht den Rekurs der Drittschuldnerinnen sachlich behandeln und könne es nicht die Rechtssache an das zuständige Bezirsgericht überweisen…
1.) Zur Entscheidung über einen im Sicherungsexekutionsverfahren gestellten Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Vermögensrechtes ist iVm § 51 EO nur das Exekutionsgericht (§§ 9 17 EO). 2.) Wird ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung zugleich mit dem Antrag auf Bewilligung der Pfändung eines…
…Bezirksgericht Favoriten gerichtete - Strafanträge entschied das letztgenannte Gericht. Der erkennende Senat hat aus Anlaß des Revisionsrekurses der betreibenden Partei erwogen: Die Mißachtung der gemäß § 51 EO nicht prorogablen Gerichtsstände der Exekutionsordnung bewirkt im Verfahren auf Exekutionsbewilligung nach herrschender Ansicht Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 3 ZPO (3 Ob 357…
…Verfügung gegeben. Das Kreisgericht Steyr durfte seine Zuständigkeit zur Erlassung der einstweiligen Verfügung nicht ablehnen; die Zuständigkeitsvorschriften des § 387 EO sind vielmehr zwingend (§ 51 EO; EvBl. 1966/482; RZ 1966, 102; SZ 29/86). Die Notwendigkeit einer solchen Regelung hat sich gerade im vorliegenden Fall gezeigt, in dem das Prozeßgericht…
…beantragt, so hat er bei unterschiedlicher Zuständigkeit nach § 6 Z 2 EO ein Wahlrecht. Der Rekurswerberin ist zuzugestehen, dass eine Missachtung der gemäß § 51 EO nicht prorogablen Gerichtsstände grundsätzlich eine Nichtigkeit der Exekutionsbewilligung bewirkt (RIS-Justiz RS0001904). Dies hat der OGH für die Rechtslage vor der EO-Novelle 1995 zuletzt…
…zur Entscheidung über den Strafvollzugsantrag zuständig. Die in § 355 Abs. 1 EO normierte Zuständigkeit für die Erledigung von Strafvollzugsanträgen des Exekutionsgerichtes ist zwingend (§ 51 EO). Die Verletzung dieser Zuständigkeitsbestimmung begrundet daher eine Nichtigkeit der vom unzuständigen Gericht getroffenen Entscheidung gemäß § 477 Abs. 1 Z 3 ZPO, § 78 EO…
…Bestimmungen ergebe sich völlig eindeutig, daß ein Exekutionsbewilligungsbeschluß zur Gänze nichtig ist, wenn er von einem unzuständigen Gericht gefaßt wurde, das im Hinblick auf § 51 EO auch durch ausdrückliche Parteienvereinbarung nicht zuständig gemacht werden kann. Der erkennende Senat hält die in der angeführten Entscheidung vertretene Rechtsansicht aufrecht. Auch er ist der…
…an der örtlichen Zuständigkeit fehle, denn weder sei es Titelgericht noch sei in seinem Sprengel der Wohnsitz des Verpflichteten gelegen. Dieser im Hinblick auf § 51 EO. nicht heilbare Zuständigkeitsmangel begrunde die ausgesprochene Nichtigkeit. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Aus der Begründung: Der rekursgerichtliche Aufhebungsbeschluß schließt…
…3 Ob 122/80 (= SZ 53/159) auf ältere widersprechende Entscheidungen hin (SZ 12/245; SZ 18/231), die - in beiden Fällen - aussprachen, dass § 51 EO die Anwendbarkeit des Rechtsmittelausschlusses des § 45 Abs 1 JN (aF) nicht hindere. In 5 Ob 302/87 (RIS-Justiz RS0046287; RS0046328) sprach der Oberste…
…der Wohnsitzverlegung in den Sprengel des Bezirksgerichts Favoriten wäre im vorliegenden Fall bereits das Bezirksgericht Favoriten zur Bewilligung der Forderungsexekution ausschließlich zuständig gewesen (§ 51 EO), sodass das Bezirksgericht Leopoldstadt seine Unzuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen hatte. Kann das zuständige Gericht ermittelt werden, ist das Verfahren an dieses zu…
…303 Abs. 2 EO "in jedem Falle" das Exekutionsgericht (funktionell) berufen ist. Da die in einem Exekutionsverfahren von einem unzuständigen Gericht gefaßten Beschlüsse zufolge § 51 EO in Verbindung mit §§ 78 EO, 477 Abs. 1 Z. 3 und 514 Abs. 2 ZPO nichtig sind (ebenso Fasching IV, 122; Heller - Berger…
…und relevierte in Ansehung der verweigerten Einstellung des Verfahrens ua eine Nichtigkeit wegen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts aufgrund des Wohnsitzes des Verpflichteten in L***** (§ 51 EO). Mit der Bekämpfung des Verfahrenshilfebeschlusses strebte der Verpflichtete eine Erweiterung der Verfahrenshilfe dahin an, dass die Verfahrenshilfe auch zur Bekämpfung der Exekutionsbewilligung durch Beigebung eines…
… 1 JN). Infolge des Wohnsitzes des Unterhaltsschuldners in * Wien wäre ein Bezirksgericht in Wien zur Bewilligung der Exekution ausschließlich zuständig gewesen (§ 51 EO), sodass das Bezirksgericht Villach seine Unzuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen hat. Kann das zuständige Gericht ermittelt werden, ist das Verfahren gemäß § …
…4 EO). Im Fall einer Wohnsitzverlegung in den Sprengel eines anderen Bezirksgerichts wäre daher dieses Bezirksgericht zur Bewilligung der Forderungsexekution ausschließlich zuständig gewesen (§ 51 EO). Kann dieses Bezirksgericht ermittelt werden, so ist das Exekutionsverfahren an dieses nach § 44 JN in jeder Lage des Verfahrens zu überweisen. 3.3 …
…allem an der im Antrag genannten Anschrift) keine Fahrnisse des Verpflichteten befunden hätten, sei dieses Gericht zur Exekutionsbewilligung unzuständig gewesen. Die Mißachtung der gemäß § 51 EO nicht prorogablen Gerichtsstände der Exekutionsordnung bewirke im Verfahren auf Exekutionsbewilligung nach herrschender Ansicht Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 3 ZPO (3 Ob 393…
…erster Instanz unterwerfen, wenn sie die Einwendung der Unzuständigkeit nicht erheben und in der Hauptsache verhandeln. Nicht derartige Vereinbarungen über den Gerichtsstand sind nach § 51 EO wirkungslos, sondern lediglich Vereinbarungen der Parteien über die Zuständigkeit der Gerichte im Exekutionsverfahren selbst. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei auf die in der zitierten Entscheidung…