Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beiziehung eines fachkundigen Laienrichters finden auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren keine Anwendung.
EO · Exekutionsordnung
§ 50 Ausschluss der Laienbeteiligung
…Fünfter Titel Verfahrensbestimmungen – Anträge Ausschluss der Laienbeteiligung § 50. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beiziehung eines fachkundigen Laienrichters finden auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren keine Anwendung.…