RS0005190—OGH Rechtssatz
19. Mai 2015
Spruchkörpers, der über die EV entscheidet, mit dem in der Sache selbst entscheidenden besonders wichtig ist, grundsätzlich die Senatsbesetzung beibehalten, und zwar - abweichend von § 50 EO - in der Zusammensetzung, die auch für die Hauptsache vorgesehen ist. Dies sollte durch den neuen Abs 3 unzweifelhaft auch für das Rekursverfahren ausgedrückt werden (669…