EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 456 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
(1) Auf die Vollzugsgebühren sind sinngemäß anzuwenden
1.§ 4 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 GGG über die Art der Gebührenentrichtung,
2.§ 7 Abs. 2 bis 4 GGG über die Zahlungspflicht,
3.§§ 8 bis 10 sowie 12, 13 und 21 Abs. 1 bis 3 GGG über die Gebührenfreiheit und
4.§ 31 Abs. 1 bis 4 GGG über den Gebührenmehrbetrag.
(2) Auf die Vollzugsgebühren ist das Gerichtliche Einbringungsgesetz mit Ausnahme des § 6a Abs. 3 anzuwenden.
§ 456 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 456 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
…§ 456. (1) Auf die Vollzugsgebühren sind sinngemäß anzuwenden 1. § 4 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 GGG über die Art…
§ 379 Sicherung von Geldforderungen
…Sachen mit der Wirkung, dass eine verbotswidrige Veräußerung oder Verpfändung ungültig ist, sofern nicht der Erwerber infolge sinngemäßer Anwendung der §§ 367 und 456 a. b. G. B. oder durch die Vorschriften der Artikel 306 und 307 des Handelsgesetzbuches geschützt ist; 3. das gerichtliche…
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