In der Klage ist anzugeben, in welchem Umfang und in welcher Weise der Beklagte zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers etwas leisten oder dulden soll.
Rückverweise
…und dem Schuldner gesetzte Rechtshandlungen dem Kläger gegenüber als unwirksam zu erklären, wird von der Rechtsprechung sogar als verfehlt angesehen. § 12 AnfO (nunmehr: § 446 EO), der die Inhaltserfordernisse der Anfechtungsklage umschreibt, lässt nämlich keinen Raum für eine bloße Feststellungsklage; eine Klage, die nur den Ausspruch der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung des…