(1) Dieses Bundesgesetz regelt
1. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen;
2. die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie deren Teilhabe an den Förderregelungen;
3. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung und Gewinnung von Gas aus erneuerbaren Quellen;
4. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Wasserstoff, der aus Energie aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird;
5. Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie die Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus einem anderen EU Mitgliedstaat, einem EWR Vertragsstaat oder einem Drittstaat;
6. Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Quellen;
7. die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans.
(2) Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche:
1. die Erzeugung von Strom aus bestimmten erneuerbaren Quellen durch Marktprämie;
2. die Errichtung und Erweiterung von bestimmten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch Investitionszuschüsse;
4. die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas und erneuerbarem Wasserstoff durch Investitionszuschüsse.
Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen
§ 10
…ihren Anspruch im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. (2) Ist zweifelhaft oder bestritten, ob ein Grundstück zum Betriebe der Eisenbahn zu dienen hat (§ 2 EAG.), so ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr einzuholen.…
EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
§ 89 Preistransparenz
…1) Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), BGBl. Nr. 827/1992, die faktisch an mehr als 20 Endverbraucherinnen oder Endverbraucher Wärme und…
§ 5 Begriffsbestimmungen
…Fernwärmesystem oder einem Fernkältesystem besteht, in dem ein Kraft Wärme Kopplungsprozess genutzt wird, genutzt werden wird oder in dem Kraft-Wärme-Kopplung nicht möglich ist; 2. „Agri-PV-Flächen“ Grundflächen, die gleichzeitig zur Stromproduktion mittels Photovoltaik und zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden; 3. „Anlage“ Einrichtungen, die dem…
§ 82 Eigenversorgung und die Erzeugung von Energie außerhalb des öffentlichen Netzes
…der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsbehörde gemäß § 81 Abs. 1 zu registrieren. Hinsichtlich der Registrierung gelten die Bestimmungen des § 81 Abs. 2 sinngemäß. (2) Der Eigenversorgungsanteil ist bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW mit einem…
EisBV · Eisenbahnbuchverordnung
§ 1
…der im § 1 EAG. bezeichneten Eisenbahnunternehmungen mit Ausnahme der Tramwayunternehmungen stehenden Grundstücke einzutragen, welche zum Betriebe der Eisenbahn zu dienen haben (§ 2 EAG., § 47 des Gesetzes vom 18. Februar 1878, R. G. Bl. Nr. 30). (2) Für die Führung des Eisenbahnbuches gelten die für…
SKZG · Stromkostenzuschussgesetz
§ 7 Begünstigter Personenkreis
…mit Entnahme in einkommensschwachen Haushalten gemäß § 72 und § 100 Abs. 7 EAG gewährt, für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf.…
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