(1) Die Datenschutzbehörde wird als nationale Aufsichtsbehörde gemäß Art. 51 DSGVO eingerichtet.
(2) Der Datenschutzbehörde steht ein Leiter vor. In seiner Abwesenheit leitet sein Stellvertreter die Datenschutzbehörde. Auf ihn finden die Regelungen hinsichtlich des Leiters der Datenschutzbehörde Anwendung.
Art. 2 § 18 DSG · DSG · Datenschutzgesetz
Art. 2 § 18 2. Abschnitt
…Datenschutzbehörde Einrichtung § 18. (1) Die Datenschutzbehörde wird als nationale Aufsichtsbehörde gemäß Art. 51 DSGVO eingerichtet. (2) Der Datenschutzbehörde steht ein Leiter vor. In seiner Abwesenheit leitet sein Stellvertreter die Datenschutzbehörde. Auf ihn finden die Regelungen hinsichtlich des Leiters der Datenschutzbehörde Anwendung…
Art. 2 § 31 4. Abschnitt
…ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen. (2) Hinsichtlich der Unabhängigkeit, der allgemeinen Bedingungen und der Errichtung der Aufsichtsbehörde finden die Art. 52, 53 und 54 DSGVO sowie der § 18 Abs. 2, §§ 19 und 20 sinngemäß Anwendung.…
Art. 2 § 69 Übergangsbestimmungen
…eine betroffene Person ist, und soweit nicht überwiegende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Verantwortlichen (Auftraggebers) oder anderer Personen entgegenstehen. (3) Gemäß den §§ 17 und 18 Abs. 2 DSG 2000 im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängige Registrierungsverfahren gelten als eingestellt. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängige Verfahren nach den §§…
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