BVergG 2018
Gliederung
Für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, das sind Auftraggeber nach den §§ 167 bis 169, gilt dieses Bundesgesetz mit Ausnahme seines 2. Teiles.
§ 166 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 166 Sektorenauftraggeber
…3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze 1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich § 166. Für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, das sind Auftraggeber nach den §§ 167 bis 169, gilt dieses Bundesgesetz mit Ausnahme seines 2. Teiles.…
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