BFA-VG
Gliederung
2. TEIL: BESONDERER TEIL
2. Hauptstück Rechtsberatung
§ 49 Rechtsauskunft und Verfahrensvertretung vor dem Bundesamt
(1) Ein Ersuchen um Rechtsauskunft gemäß Art. 21 Abs. 2 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung oder Art. 15 Abs. 2 der Verfahrensverordnung ist an das Bundesamt zu richten. Die Erteilung der Rechtsauskunft hat grundsätzlich während der Amtsstunden des Bundesamtes zu erfolgen.
(2) Unbegleiteten Minderjährigen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, ist spätestens bei der Registrierung des Antrags (Art. 27 der Verfahrensverordnung, § 17 AsylG 2005) mitzuteilen, dass ihnen nach Maßgabe des Art. 23 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung und des Art. 23 der Verfahrensverordnung kostenlos ein Vertreter im weiteren Verfahren (Verfahrensvertreter) beigegeben wird.
§ 49 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 49 Rechtsauskunft und Verfahrensvertretung vor dem Bundesamt
…§ 49. (1) Ein Ersuchen um Rechtsauskunft gemäß Art. 21 Abs. 2 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung oder Art. 15 Abs. 2 der Verfahrensverordnung…
§ 11 Zustellungen
…ist, sind Ladungen nur dem Antragsteller persönlich und – soweit eine Vertretung nach § 10 vorliegt oder der Antragsteller an den Verfahrensvertreter ( § 49 ) verwiesen wurde – einem Verfahrensvertreter zuzustellen. Hat der Antragsteller auch einen gewillkürten Vertreter, ist dieser vom Verfahrensvertreter über Ladungen und den Stand des Verfahrens schnellstmöglich…
§ 10 Handlungsfähigkeit
…zu verbringen ( § 43 ). Gesetzlicher Vertreter für Verfahren vor dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht ist ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle der Verfahrensvertreter ( § 49 Abs. 2 ) und nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem der Minderjährige einer Betreuungsstelle…
§ 5 BFA-G · BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 5 Staatendokumentation
…Bundes und der Länder 4. Behörden und Beauftragten der Länder, die im Rahmen der Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung tätig sind; 5. den Rechtsberatern ( §§ 49 bis 52 BFA-VG ); 6. den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts; 7. dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR); 8. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Europäischen…
§ 2 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 2 Aufgaben der Bundesagentur
… Bund 2005 (GVG B 2005), BGBl. Nr. 405/1991, 2. die Durchführung der Rechtsberatung a) vor dem Bundesamt gemäß § 49 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ), BGBl. I Nr. 87/2012, (Rechtsauskunft und Verfahrensvertretung) sowie b) vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 52 BFA-VG (Rechtsberatung und -vertretung), 3…
§ 13 Rechtsberatung
…Möglichkeiten verfügt, die notwendig sind, ein Rechtsberatungssystem zu administrieren. (5) Einem Antragsteller oder Fremden darf nicht von demselben Beschäftigten der Bundesagentur Rechtsberatung ( §§ 49 bis 52 BFA-VG ) und Rückkehrberatung oder Rückkehrhilfe ( § 52a BFA-VG ) gewährt werden. (6) Für die Rechtsberatung richtet die Bundesagentur einen eigenen Geschäftsbereich ein (Geschäftsbereich Rechtsberatung). Diesem…
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