(1) Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich zu erstellen.
(2) Im Sinne des § 1 ist insbesondere zu berichten über
1. die Maßnahmen zur Sicherung der bestmöglichen Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und deren Auswirkungen,
2.die Auswirkungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGBl. I Nr. 82/2005),
3. die Tätigkeit des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin (Abschnitt IIb),
4. die in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention, BGBl. III Nr. 105/2006) getroffenen Maßnahmen.
(3) Die Bundesregierung hat den Bericht dem Nationalrat vorzulegen.
§ 13 BBG · BBG · Bundesbehindertengesetz
§ 13 ABSCHNITT IIa
…BERICHT DER BUNDESREGIERUNG ÜBER DIE LAGE DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN ÖSTERREICH § 13. (1) Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen einen…
§ 56 Vollziehung
…Generationen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler; 2. hinsichtlich des § 10 Abs. 1 Z 2 die Bundesregierung; 3. hinsichtlich des § 13 Abs. 3 die Bundesregierung; 4. hinsichtlich der §§ 29 und 51 die Bundesminister für Finanzen und für Justiz; (Anm.: Z 5…
§ 13l Geschäftsführung
…– ASVG ), BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen. In diesen Betrag sind Vergütungen gemäß § 13 j Abs. 5 sowie Reisegebühren ( § 13j Abs. 5 und 6 ) einzurechnen. (2) Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen hat den Monitoringausschuss…
§ 52 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 52 Berufsunfähigkeitspension; Ausmaß
…im Durchrechnungszeitraum erworbenen Beitragsmonaten zu bilden. Fallen in den Durchrechnungszeitraum Zeiten, für die ein Überweisungsbetrag nach § 70 oder ein Anrechnungsbetrag nach § 13 BBG oder ein Überweisungsbetrag nach § 49h Abs. 3 BezG oder ein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG geleistet worden ist, so sind für…
§ 44 Versorgungszeiten nach dem 31. Dezember 1971
…2 NVG nachentrichtet werden oder wurden; 3. Zeiten, für die ein Anrechnungsbetrag nach § 70 oder nach § 64 NVG oder nach § 13 BBG oder ein Überweisungsbetrag nach § 49h Abs. 3 BezG oder ein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG in Verbindung mit § 70…
§ 7 KOVG 1957 · KOVG 1957 · Kriegsopferversorgungsgesetz 1957
§ 7
…nach Richtsätzen einzuschätzen, die den wissenschaftlichen Erfahrungen entsprechen. Das Bundesministerium für soziale Verwaltung ist ermächtigt, hiefür nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates ( §§ 8 bis 13 des Bundesbehindertengesetzes , BGBl. Nr. 283/1990) verbindliche Richtsätze aufzustellen.…
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