G15/2014—VfGH Rechtssatz
23. Juni 2014
die Möglichkeit offen, eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu erwirken, in welcher über die Abzugsfähigkeit der Gehälter als Betriebsausgaben dem Grunde nach abgesprochen wird (vgl §85a, §243, §284 BAO). Gegen eine derartige Entscheidung kann sie in der Folge gemäß Art144 Abs1 B-VG Beschwerde beim VfGH erheben. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht steht der…