RV/7100590/2021—BFG Entscheidung
16. Dezember 2024
…auch in der Mängelbehebung nicht angegeben worden sei, gegen welchen Bescheid sich die "Beschwerde" vom 7.11.2019 richte, erfolge - um den Grundsatz der Entscheidungspflicht gemäß § 85a BAO nicht zu verletzen, eine Erledigung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2017 und 2018.
Betreffend das Jahr 2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als verspätet zurück, hinsichtlich des…